2786/J XX.GP

 

der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

zur Zukunft der österreichischen Außenpolitik

Am 17.02.1997 bei einem sicherheitspolitischen Symposium der EU in Bonn erklärten Sie

Herr Außenminister unter allgemeinem Gelächter: „Österreich hat seine Neutralität immer

sehr dynamisch interpretiert.“ Am Donnerstag 24.April 1997 haben Sie im NATO-

Hauptquartier in Brüssel die versammelten Generalstabschefs darum ersucht, drauf

hinzuwirken, Österreich einzuladen, der NATO beizutreten. Am 30.Mai 1997

unterzeichneten Sie in Sintra einen Gründungsvertrag mit der NATO. Österreich wurde

damit im euro-atlantischen Partnerschaftsrat Vollmitglied. Das am 10. Februar 1995 vom

ehemaligen Außenminister Mock unterzeichnete „Rahmendokument der Partnerschaft für

den Frieden“ wurde dem Parlament bisher weder zugeleitet noch zur Debatte vorgelegt.

Im „Außenpolitischen Bericht 96“ betonten Sie die Wichtigkeit der ‚1Zusammenarbeit im

‚,Kräftedreieck“ EU-WEU-NATO“ für Österreich. Sie begründen diese Position damit, daß

darin nur „diejenigen gleichberechtigt mitgestalten können, die allen drei Organisationen als

Vollmitglieder angehören“.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Neutralitätsgesetzes (598 d. Beil. VJI

GP) heißt es ausdrücklich: „Der Gesetzesbefehl der Vorlage richtet sich auch an die

vollziehende Gewalt und insbesondere an die Bundesregierung“.

1.1. Erachten Sie sich an diesen Gesetzesbefehl weiterhin gebunden?

1.2. Wenn ja; Wie können Sie Ihre Stellungnahmen als Außenminister in Bezug auf

die „dynamische Interpretation der österreichischen Neutralitätt1 in Einklang mit dieser

Ihrer Haltung bringen? Wie können Sie Ihr Ersuchen, die NATO möge Österreich zur

Mitgliedschaft einladen, in Einklang mit dieser Ihrer Haltung bringen?

2. Wie stehen Sie zur Nuklearisierung der österreichischen Sicherheitspolitik, die ein

NATO-Beitritt automatisch nach sich ziehen würde?

3. Gibt es eine Kostenrechnung in Bezug auf einen etwaigen NATO-Beitritt Österreichs?

Wenn ja, welche Kosten werden darin erwartet? Wenn nein, wollen Sie eine solche im

Auftrag der Bundesregierung veranlassen?

4. Halten Sie als Außenminister eines immerwährend neutralen Staates den Aufbau oder gar

die Beteiligung an schnellen Eingreiftruppen wie er in der NATO betrieben wird für einen

Beitrag zu Sicherheit und Frieden in Europa und der Welt? Wie schätzen Sie die

Notwendigkeit, nach einem NATO-Beitritt Interventionskapazitäten des Bundesheeres

aufzubauen, ein?

5. Wie bewerten Sie aus außenpolitischer Sicht des immerwährend neutralen Österreich, die

Aussagen Ihres Regierungskollegen Fasslabend am 24.Mai 1997 in Prag, daß das

österreichische Bundesheer sich bereits so verhalten möge, als ob es Mitglied der NATO

wäre?

6. Erachten Sie es für notwendig, daß Österreich beim NATO-Gipfel in Madrid, durch

Bundeskanzler und Außenminister vertreten war?

7. Sie sprechen im Außenpolitischen Bericht 96 davon, daß Österreich durch die

Vollmitgliedschaft in der NATO zu einem gleichberechtigten Mitglied werden würde.

Wie schätzen Sie vor diesem Hintergrund die bloße Erweiterung um drei neue Mitglieder

ein, die ganz offensichtlich dem US-amerikanischen Interesse entspricht, während die

europäischen Verbündeten mit dem erklärten politischen Willen, daß auch Slowenien und

Rumänien aufgenommen werden mögen, sich trotz deutlicher Stimmenmehrheit nicht

durchsetzen konnten?

8. Wann ist für Sie der richtige Zeitpunkt zur Abgabe des umfassenden

sicherheitspolitischen Berichtes - auch Optionenbericht genannt - ans Parlament?

9. Welche verschiedenen Optionen stehen aus Ihrer Sicht für den Bericht der

Bundesregierung ans Parlament, zum Zwecke der sicherheitspoltischen

Standortbestimmung Österreichs, zur Verfügung?

10. Wann sehen Sie den richtigen Zeitpunkt für eine Volksabstimmung gekommen, auf die

sich der Koalitionspartner bereits festgelegt hat?

11. Welche Schlüsse ziehen Sie aus den Ergebnissen der Amsterdamer Konferenz für die

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU einerseits und Österreichs

andererseits?

12. Teilen Sie die Auffassung Bundeskanzler Klimas, daß ein Beitritt zu einem militärischen

Bündnis mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die immerwährende

Neutralität unvereinbar wäre?