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der Abgeordneten Brigitte Tegischer

und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt

betreffend Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention

 

 

 

Im Rahmen der Verhandlungen zum Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention wurde die

ursprüngliche Position des Bundesministeriums für Umwelt, die einen ausdrücklichen

Verzicht auf neue umweltbelastende hochrangige alpenquerende Straßenverkehrsachsen

forderte, immer mehr aufgeweicht. In den letzten Entwürfen fand sich der Passus "......

verpflichten sich die Vertragsparteien, den Straßenbau auf die unbedingt notwendigen

Vorhaben zu beschränken".

 

Besonders schwerwiegend ist auch die Änderung des Absatzes 2 des Artikels 7, die festlegt,

daß alle Straßenbauvorhaben, die bis zum Zeitpunkt der Unterschrift unter das

Verkehrsprotokoll in irgendeinem rechtlich verbindlichen Dokument eines Vertragsstaates

aufscheinen, von den Beschränkungen des Artikels 7 Abs. 1 nicht betroffen sein sollen. Dies

betrifft u.a. auch das Cavallino-Tunnel-Projekt, das im regionalen Verkehrsplan der Region

Veneto aus dem Jahre 1990 rechtlich verankert wurde. Da in dem Entwurf rechtlich nicht

genau definiert wurde, was unter einem rechtlich verbindlichen Dokument zu verstehen ist,

würde unter Umständen auch der Weiterbau der Alemagna nicht unter die Beschränkungen

des Artikels 7 Abs. 1 fallen, da dieser ebenfalls bereits in rechtlich verbindlichen

Dokumenten erwähnt ist, wie z.B. im regionalen Koordinierungsplan der Region Veneto bzw.

im Zehnjahreslan der italienischen Straßenbauverwaltung ANAS.

 

Nachdem in den Medien über das neuerliche Scheitern der Verhandlungen zum

Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention berichtet worden ist, weil sich insbesondere

Deutschland und Italien in keiner Form mit den östereichischen Standpunkten einverstanden

erklären konnten, stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für

Umwelt nachstehende

 

1. Welches sind die nächsten Schritte nach dem Scheitern der Verhandlungen zum

Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention?

 

2. Welche Haltung werden Sie bzw. Ihr Ressort bei den nächsten Verhandlungsschritten

einnehmen?

 

3. Welche Auswirkungen hat das für die Alpenkonvention insgesamt, wenn über das

Verkehrsprotokoll zwischen den Vertragspartnern keine Einigung erzielt werden

kann?

 

4. Wie ist der Begriff "rechtlich verbindliche Dokumente" in Artikel 7 Abs. 2

auszulegen, in denen ein Straßenbauvorhaben aufscheinen muß, damit der Bau dieser

hochrangigen Straße möglich wird?

 

5. Wie werden Sie anhand des vorliegenden Vertragstextes des Verkehrsprotokolls bei

Einzelprojekten vorgehen, um neue alpenquerende Schnellstraßen zu verhindern?

a) bei der Alemagna

b) beim Cavallino-Tunnel

c) bei der Schnellstraße Mailand - Ulm

 

6. Wie werden Sie den Beschluß der ARGE Alp, daß keine neuen hochrangigen

Straßenverkehrsachsen zur Überwindung des Alpenbogens mehr gebaut werden

dürfen, umsetzen?

 

7. Warum kommt in dem Entwurf zum Verkehrsprotokoll kein einziger Passus über die

notwendige Herstellung der Kostenwahrheit und die Tragung der direkten und

indirekten Wegekosten durch den Verursacher vor?

 

8. Sehen Sie noch immer eine realistische Möglichkeit für eine völkerrechtlich

bindende Regelung zum Schutz Östereichs vor weiteren internationalen

Straßenbauprojekten?

 

 

9. Wann kann aus lhrer Sicht mit der Umsetzung der Alpenkonvention als

 

wirkungsvolles Schutzinstrument für unsere Alpen begonnen werden, oder

 

beschränkt sich die österreichische Offensive ausschließlich darauf, den Sitz des

 

Alpenkonvenventionssekretariats in Innsbruck zu verankern?