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der Abgeordneten Brigitte Tegischer
und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt
betreffend Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention
Im Rahmen der Verhandlungen zum Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention wurde die
ursprüngliche Position des Bundesministeriums für Umwelt, die einen ausdrücklichen
Verzicht auf neue umweltbelastende hochrangige alpenquerende Straßenverkehrsachsen
forderte, immer mehr aufgeweicht. In den letzten Entwürfen fand sich der Passus "......
verpflichten sich die Vertragsparteien, den Straßenbau auf die unbedingt notwendigen
Vorhaben zu beschränken".
Besonders schwerwiegend ist auch die Änderung des Absatzes 2 des Artikels 7, die festlegt,
daß alle Straßenbauvorhaben, die bis zum Zeitpunkt der Unterschrift unter das
Verkehrsprotokoll in irgendeinem rechtlich verbindlichen Dokument eines Vertragsstaates
aufscheinen, von den Beschränkungen des Artikels 7 Abs. 1 nicht betroffen sein sollen. Dies
betrifft u.a. auch das Cavallino-Tunnel-Projekt, das im regionalen Verkehrsplan der Region
Veneto aus dem Jahre 1990 rechtlich verankert wurde. Da in dem Entwurf rechtlich nicht
genau definiert wurde, was unter einem rechtlich verbindlichen Dokument zu verstehen ist,
würde unter Umständen auch der Weiterbau der Alemagna nicht unter die Beschränkungen
des Artikels 7 Abs. 1 fallen, da dieser ebenfalls bereits in rechtlich verbindlichen
Dokumenten erwähnt ist, wie z.B. im regionalen Koordinierungsplan der Region Veneto bzw.
im Zehnjahreslan der italienischen Straßenbauverwaltung ANAS.
Nachdem in den Medien über das neuerliche Scheitern der Verhandlungen zum
Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention berichtet worden ist, weil sich insbesondere
Deutschland und Italien in keiner Form mit den östereichischen Standpunkten einverstanden
erklären konnten, stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Umwelt nachstehende
1. Welches sind die nächsten Schritte nach dem Scheitern der Verhandlungen zum
Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention?
2. Welche Haltung werden Sie bzw. Ihr Ressort bei den nächsten Verhandlungsschritten
einnehmen?
3. Welche Auswirkungen hat das für die Alpenkonvention insgesamt, wenn über das
Verkehrsprotokoll zwischen den Vertragspartnern keine Einigung erzielt werden
kann?
4. Wie ist der Begriff "rechtlich verbindliche Dokumente" in Artikel 7 Abs. 2
auszulegen, in denen ein Straßenbauvorhaben aufscheinen muß, damit der Bau dieser
hochrangigen Straße möglich wird?
5. Wie werden Sie anhand des vorliegenden Vertragstextes des Verkehrsprotokolls bei
Einzelprojekten vorgehen, um neue alpenquerende Schnellstraßen zu verhindern?
a) bei der Alemagna
b) beim Cavallino-Tunnel
c) bei der Schnellstraße Mailand - Ulm
6. Wie werden Sie den Beschluß der ARGE Alp, daß keine neuen hochrangigen
Straßenverkehrsachsen zur Überwindung des Alpenbogens mehr gebaut werden
dürfen, umsetzen?
7. Warum kommt in dem Entwurf zum Verkehrsprotokoll kein einziger Passus über die
notwendige Herstellung der Kostenwahrheit und die Tragung der direkten und
indirekten Wegekosten durch den Verursacher vor?
8. Sehen Sie noch immer eine realistische Möglichkeit für eine völkerrechtlich
bindende Regelung zum Schutz Östereichs vor weiteren internationalen
Straßenbauprojekten?
9. Wann kann aus lhrer Sicht mit der Umsetzung der Alpenkonvention als
wirkungsvolles Schutzinstrument für unsere Alpen begonnen werden, oder
beschränkt sich die österreichische Offensive ausschließlich darauf, den Sitz des
Alpenkonvenventionssekretariats in Innsbruck zu verankern?