2790/J XX.GP

 

der Abgeordneten Ing. Reichhold, Wenitsch und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend der 3 Wiener Wasserleitung aus dem Bereich der Mitterndorfer Senke

Die 3. Wiener Wasserleitung soll mit Wasser aus der Mitterndorfer Senke gespeist werden und

im Herbst d. J. in Betrieb gehen. Mit Bescheid vom 14.7.1971 hat der Bundesminister für

Land- und Forstwirtschaft die grundsätzliche Bewilligung erteilt, aus dem Grundwasser der

Mitterndorfer Senke mittels Horizontalfilterbrunnen Moosbrunn I und II zum Zwecke ihrer

Wasserversorgung, Grundwasser im Höchstausmaß von 742 Liter/

Sekunde zu entnehmen. In diesem Bescheid wurde auch angeordnet, daß der in einem

Gutachten von Prof. Dr. Werner Kresser 1969 ermittelte 10 cm-Grundwasserabsenkbereich

rund um die bewilligten Brunnen nicht wesentlich überschritten werden dürfe.

Eine dreimonatige Probeentnahme im Jahr 1981 hat erwiesen, daß das wirkliche Ausmaß des

10 cm-Absenkbereiches etwa das Doppelte des von Kresser angenommenen Ausmaßes

betragen hat., wobei noch eine weitere Vergrößerung zu erwarten ist, wenn die

Grundwasserentnahme nicht nur drei Monate lang, sondern jahrelang andauert.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft folgende

Anfrage

1. Ist es für die Trinkwasserversorgung Wiens notwendig, Wasser aus dem Bereich der

Mitterndorfer Senke zu entziehen?

2. Ist Ihnen bekannt, daß die Grundwasserabsenkung durch den Pumpversuch 1981 wesentlich

höher war als von Experten ursprünglich berechnet?

3. Wollen Sie trotz der falsch berechneten Grundwasserabsenkung weiterhin an diesem Projekt

festhalten?

4. Gibt es nach dem Pumpversuch 1981 Gutachten, die eine neue Berechnung der Absenkung

des Grundwassers bei dauernder Entnahme von Wasser aus den Brunnen Moosbrunn 1 und

II beinhalten?

Wenn ja, was ergeben diese Berechnungen?

5. Können Sie ausschließen, daß die Grundwasserabsenkung keine Folgeschäden für die

dortige Flora haben wird?

Wenn nein, wie schätzen Sie diese Folgeschäden ein?

ö. Ist Ihnen bekannt, daß es damals Ernteausfälle bis zu 60 % bei den betroffenen Bauern

gegeben hat?

7. Ist Ihnen bekannt, ob die Bauern für die damaligen Einkommenseinbußen entschädigt

wurden?

Wenn ja, in welchem Ausmaß wurden sie entschädigt?

8. Warum sollen die betroffenen Landwirte nur eine einmalige Entschädigung erhalten und

nicht jedes Jahr für ihre eventuellen Schäden entschädigt werden?

9. Sind etwaige Vertrage, die die betroffenen Grundeigentümer auf Grundlage einer

mittlerweile nachweislich falschen Berechnung unterzeichnet haben, für diese weiterhin

verbindlich?

10.Werden Sie sich persönlich dafür einsetzen, daß die betroffenen Grundstückseigentümer,

die aufgrund der falschen Studie Zusagen oder Vertrage gemacht haben, von diesen wieder

zurücktreten können?

11 .Wie lauten die Analyseergebnisse des aus den Horizontalbrunnen zu gewinnenden Wassers?

12.Gibt es Analyseergebnisse von Messungen über die Beschaffenheit des Grundwassers aus

dem 2. Horizont? Wenn ja, wie lauten diese Ergebnisse?

13 Können Sie ausschließen, daß CKW - falls vorhanden - durch den Pumpbetrieb zur

Speisung der 3. Wiener Wasserleitung vom 2. Grundwasserhorizont in den Bereich des 1.

Horizontes gelangen?

14.Können Sie eine weiträumige Gefährdung des Grundwassers sowohl im 1 wie auch im 2.

Horizont der Mitterndorfer Senke durch aus der Fischer-Deponie austretende CKW

ausschließen?