2790/J XX.GP
der Abgeordneten Ing. Reichhold, Wenitsch und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend der 3 Wiener Wasserleitung aus dem Bereich der Mitterndorfer Senke
Die 3. Wiener Wasserleitung soll mit Wasser aus der Mitterndorfer Senke gespeist werden und
im Herbst d. J. in Betrieb gehen. Mit Bescheid vom 14.7.1971 hat der Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft die grundsätzliche Bewilligung erteilt, aus dem Grundwasser der
Mitterndorfer Senke mittels Horizontalfilterbrunnen Moosbrunn I und II zum Zwecke ihrer
Wasserversorgung, Grundwasser im Höchstausmaß von 742 Liter/
Sekunde zu entnehmen. In diesem Bescheid wurde auch angeordnet, daß der in einem
Gutachten von Prof. Dr. Werner Kresser 1969 ermittelte 10 cm-Grundwasserabsenkbereich
rund um die bewilligten Brunnen nicht wesentlich überschritten werden dürfe.
Eine dreimonatige Probeentnahme im Jahr 1981 hat erwiesen, daß das wirkliche Ausmaß des
10 cm-Absenkbereiches etwa das Doppelte des von Kresser angenommenen Ausmaßes
betragen hat., wobei noch eine weitere Vergrößerung zu erwarten ist, wenn die
Grundwasserentnahme nicht nur drei Monate lang, sondern jahrelang andauert.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft folgende
Anfrage
1. Ist es für die Trinkwasserversorgung Wiens notwendig, Wasser aus dem Bereich der
Mitterndorfer Senke zu entziehen?
2. Ist Ihnen bekannt, daß die Grundwasserabsenkung durch den Pumpversuch 1981 wesentlich
höher war als von Experten ursprünglich berechnet?
3. Wollen Sie trotz der falsch berechneten Grundwasserabsenkung weiterhin an diesem Projekt
festhalten?
4. Gibt es nach dem Pumpversuch 1981 Gutachten, die eine neue Berechnung der Absenkung
des Grundwassers bei dauernder Entnahme von Wasser aus den Brunnen Moosbrunn 1 und
II beinhalten?
Wenn ja, was ergeben diese Berechnungen?
5. Können Sie ausschließen, daß die Grundwasserabsenkung keine Folgeschäden für die
dortige Flora haben wird?
Wenn nein, wie schätzen Sie diese Folgeschäden ein?
ö. Ist Ihnen bekannt, daß es damals Ernteausfälle bis zu 60 % bei den betroffenen Bauern
gegeben hat?
7. Ist Ihnen bekannt, ob die Bauern für die damaligen Einkommenseinbußen entschädigt
wurden?
Wenn ja, in welchem Ausmaß wurden sie entschädigt?
8. Warum sollen die betroffenen Landwirte nur eine einmalige Entschädigung erhalten und
nicht jedes Jahr für ihre eventuellen Schäden entschädigt werden?
9. Sind etwaige Vertrage, die die betroffenen Grundeigentümer auf Grundlage einer
mittlerweile nachweislich falschen Berechnung unterzeichnet haben, für diese weiterhin
verbindlich?
10.Werden Sie sich persönlich dafür einsetzen, daß die betroffenen Grundstückseigentümer,
die aufgrund der falschen Studie Zusagen oder Vertrage gemacht haben, von diesen wieder
zurücktreten können?
11 .Wie lauten die Analyseergebnisse des aus den Horizontalbrunnen zu gewinnenden Wassers?
12.Gibt es Analyseergebnisse von Messungen über die Beschaffenheit des Grundwassers aus
dem 2. Horizont? Wenn ja, wie lauten diese Ergebnisse?
13 Können Sie ausschließen, daß CKW - falls vorhanden - durch den Pumpbetrieb zur
Speisung der 3. Wiener Wasserleitung vom 2. Grundwasserhorizont in den Bereich des 1.
Horizontes gelangen?
14.Können Sie eine weiträumige Gefährdung des Grundwassers sowohl im 1 wie auch im 2.
Horizont der Mitterndorfer Senke durch aus der Fischer-Deponie austretende CKW
ausschließen?