2791/J XX.GP

 

der Abg. Ing. Reichhold und Kollegen

an die Bundesministerin im Bundeskanzleramt

betreffend Schadensabgeltung für IBR-IPV-geschädigte Rinderhalter

- Säumigkeit seit 1995

In einem Schreiben vom 6.2.1995 ersuchte der Obmann des “Verbandes der

Züchter des Schwarzbunten Rindes - Holstein und Rote Friesen - im

österreichischen Alpenland “, 9721 Weißenstein, die Bundesministerin für

Gesundheit und Konsumentenschutz um die Genehmigung zum Rücktransport

von Zuchttieren in die BRD, was mit Schreiben des Bundesministeriums,

GZ 30.517/8-III/1OIb 95 unter Hinweis auf die einschlägigen Bestimmungen

des IBR/IPV-Gesetzes von Dr. Bobek abschlägig beschieden wurde.

Den Landwirten wurde damals der entstandene Schaden bei weitem nicht

abgegolten (siehe Beilage). Auch eine Eingabe des Rechtsvertreters der

geschädigten Bauern bei der Finanzprokuratur führte nicht zur positiven

Erledigung.

Zwischenzeitlich gibt es ein Fachgutachten, wonach die Ursache des gesamten

Schadensverlaufs darin liege, daß die Entscheidungen der EFTA—Überwachungs-

behörde NR 76/94/KOL vom 27.6.1994 nicht beachtet und die entsprechenden

Bestimmungen von den Gesundheitsbehörden nicht vorgeschrieben worden seien,

die Importeure und Exporteure alle vorgeschriebenen Schritte gesetzt hätten,

weshalb ihnen kein Eigenverschulden anzulasten sei.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin

im Bundeskanzleramt die nachstehende

Anfrage:

1. Seit wann ist Ihrem Ressort bekannt, daß den betroffenen Landwirten

insgesamt ca. 2,7 Millionen Schilling an entstandenen Schäden nicht

ersetzt wurden ?

2. Wurde Ihr Ressort bzw. das Ressort Ihrer Amtsvorgängerin von der

Finanzprokuratur über den die geschädigten Bauern betreffenden

Schriftwechsel (Rechtsanwälte Gradischnig & Gradischnig vom 8.3.1995)

a) informiert,

b) um Stellungnahme ersucht ?

3. Sind Sie nun nach vorliegen eines Fachgutachtens, wonach weder die

Importeure noch die Exporteure ein Eigenverschulden an den eingetretenen

Schäden trifft, da sie alle vorgeschriebenen Auflagen erfüllt haben,

bereit, als Schadensverursacher die zuständige Behörde anzuerkennen,

die es verabsäumte, die einschlägigen Bestimmungen der Entscheidungen

der EFTA-Überwachungsbehörde NR 76/94 /KOL vom 27.6.1994 vorzuschreiben ?

4. Wann wird Ihr Ressort als Nachfolgeressort des Bundesministeriums für

Gesundheit und Konsumentenschutz in veterinärfragen den betroffenen

Bauern den entstandenen Schaden in vollem Umfang ersetzen ?

 

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