2791/J XX.GP
der Abg. Ing. Reichhold und Kollegen
an die Bundesministerin im Bundeskanzleramt
betreffend Schadensabgeltung für IBR-IPV-geschädigte Rinderhalter
- Säumigkeit seit 1995
In einem Schreiben vom 6.2.1995 ersuchte der Obmann des “Verbandes der
Züchter des Schwarzbunten Rindes - Holstein und Rote Friesen - im
österreichischen Alpenland “, 9721 Weißenstein, die Bundesministerin für
Gesundheit und Konsumentenschutz um die Genehmigung zum Rücktransport
von Zuchttieren in die BRD, was mit Schreiben des Bundesministeriums,
GZ 30.517/8-III/1OIb 95 unter Hinweis auf die einschlägigen Bestimmungen
des IBR/IPV-Gesetzes von Dr. Bobek abschlägig beschieden wurde.
Den Landwirten wurde damals der entstandene Schaden bei weitem nicht
abgegolten (siehe Beilage). Auch eine Eingabe des Rechtsvertreters der
geschädigten Bauern bei der Finanzprokuratur führte nicht zur positiven
Erledigung.
Zwischenzeitlich gibt es ein Fachgutachten, wonach die Ursache des gesamten
Schadensverlaufs darin liege, daß die Entscheidungen der EFTA—Überwachungs-
behörde NR 76/94/KOL vom 27.6.1994 nicht beachtet und die entsprechenden
Bestimmungen von den Gesundheitsbehörden nicht vorgeschrieben worden seien,
die Importeure und Exporteure alle vorgeschriebenen Schritte gesetzt hätten,
weshalb ihnen kein Eigenverschulden anzulasten sei.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin
im Bundeskanzleramt die nachstehende
Anfrage:
1. Seit wann ist Ihrem Ressort bekannt, daß den betroffenen Landwirten
insgesamt ca. 2,7 Millionen Schilling an entstandenen Schäden nicht
ersetzt wurden ?
2. Wurde Ihr Ressort bzw. das Ressort Ihrer Amtsvorgängerin von der
Finanzprokuratur über den die geschädigten Bauern betreffenden
Schriftwechsel (Rechtsanwälte Gradischnig & Gradischnig vom 8.3.1995)
a) informiert,
b) um Stellungnahme ersucht ?
3. Sind Sie nun nach vorliegen eines Fachgutachtens, wonach weder die
Importeure noch die Exporteure ein Eigenverschulden an den eingetretenen
Schäden trifft, da sie alle vorgeschriebenen Auflagen erfüllt haben,
bereit, als Schadensverursacher die zuständige Behörde anzuerkennen,
die es verabsäumte, die einschlägigen Bestimmungen der Entscheidungen
der EFTA-Überwachungsbehörde NR 76/94 /KOL vom 27.6.1994 vorzuschreiben ?
4. Wann wird Ihr Ressort als Nachfolgeressort des Bundesministeriums für
Gesundheit und Konsumentenschutz in veterinärfragen den betroffenen
Bauern den entstandenen Schaden in vollem Umfang ersetzen ?
Anlage wurde nicht gescannt !!