2792/J XX.GP
der Abg. Ing. Reichhold und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Schädens abgeltung für IBR- IPV- geschädigte Rinderhalter
- säumigkeit seit 1995
Zurückkommend auf die schriftliche Anfrage Nr. 723/J des Erstunterzeichners
vom 10. März 1995 und die seinerzeitige Anfragebeantwortung 726/AB vom
10.5.1995 muß leider festgestellt werden, daß der den Landwirten damals
entstandene tatsächliche Schaden bei weitem nicht abgegolten wurde
(siehe Beilage).
Auch eine Eingabe des Rechtsvertreters der geschädigten Bauern bei der
Finanzprokuratur führte nicht zur positiven Erledigung.
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft verwies in der seinerzeitigen
Anfragebeantwortung auf die Eigenverantwortlichkeit der Importeure. Demgegenüber
existiert jedoch ein Fachgutachten, wonach die Ursache des gesamten Schadens-
verlaufs darin liege, daß die Entscheidungen der EFTA Überwachungsbehörde
NR 76/94/KOL vom 27.6.1994 nicht beachtet und die entsprechenden Bestimmungen
nicht vorgeschrieben worden seien, die Importeure und Exporteure aber alle
vorgeschriebenen Schritte gesetzt hätten, weshalb ihnen kein Eigenverschulden
anzulasten sei.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft die nachstehende
Anfrage:
1. Seit wann ist Ihrem Ressort bekannt, daß den betroffenen Landwirten
insgesamt ca. 2,7 Millionen Schilling an entstandenen Schäden nicht
ersetzt wurden ?
2. Sind Sie nun nach Vorliegen eines entsprechenden Fachgutachtens, wonach
die Importeure kein Eigenverschulden trifft, im Gegensatz zu Ihrer seiner-
zeitigen Anfragebeantwortung (siehe Frage 5 und 6 von 726/AB) bereit,
an der vollen Schadensabgeltung zugunsten der betroffenen Bauern
mitzuwirken ?
3. Sind Sie nach Vorliegen dieses Fachgutachtens auch bereit, von Ihrer
seinerzeit geäußerten Auffassung abzugehen, wonach die Verkäufer im
Regreßweg nicht aus ihrer Pflicht entlassen werden sollten ?
Beilage wurde nicht gescannt !!