2792/J XX.GP

 

der Abg. Ing. Reichhold und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend Schädens abgeltung für IBR- IPV- geschädigte Rinderhalter

- säumigkeit seit 1995

Zurückkommend auf die schriftliche Anfrage Nr. 723/J des Erstunterzeichners

vom 10. März 1995 und die seinerzeitige Anfragebeantwortung 726/AB vom

10.5.1995 muß leider festgestellt werden, daß der den Landwirten damals

entstandene tatsächliche Schaden bei weitem nicht abgegolten wurde

(siehe Beilage).

Auch eine Eingabe des Rechtsvertreters der geschädigten Bauern bei der

Finanzprokuratur führte nicht zur positiven Erledigung.

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft verwies in der seinerzeitigen

Anfragebeantwortung auf die Eigenverantwortlichkeit der Importeure. Demgegenüber

existiert jedoch ein Fachgutachten, wonach die Ursache des gesamten Schadens-

verlaufs darin liege, daß die Entscheidungen der EFTA Überwachungsbehörde

NR 76/94/KOL vom 27.6.1994 nicht beachtet und die entsprechenden Bestimmungen

nicht vorgeschrieben worden seien, die Importeure und Exporteure aber alle

vorgeschriebenen Schritte gesetzt hätten, weshalb ihnen kein Eigenverschulden

anzulasten sei.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft die nachstehende

Anfrage:

1. Seit wann ist Ihrem Ressort bekannt, daß den betroffenen Landwirten

insgesamt ca. 2,7 Millionen Schilling an entstandenen Schäden nicht

ersetzt wurden ?

2. Sind Sie nun nach Vorliegen eines entsprechenden Fachgutachtens, wonach

die Importeure kein Eigenverschulden trifft, im Gegensatz zu Ihrer seiner-

zeitigen Anfragebeantwortung (siehe Frage 5 und 6 von 726/AB) bereit,

an der vollen Schadensabgeltung zugunsten der betroffenen Bauern

mitzuwirken ?

3. Sind Sie nach Vorliegen dieses Fachgutachtens auch bereit, von Ihrer

seinerzeit geäußerten Auffassung abzugehen, wonach die Verkäufer im

Regreßweg nicht aus ihrer Pflicht entlassen werden sollten ?

 

Beilage wurde nicht gescannt !!