2794/J XX.GP

 

der Abg. Ing. Reichhold, Dkfm. Bauer, Dr. Pumberger ,Mag. Haupt

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend Lebensmittelbericht

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft hat kürzlich

einen umfangreichen und ambitionierten Lebensmittelbericht präsentiert.

(Die Entwicklung des Lebensmittelsektors nach dem EU-Beitritt 1995).

Laut Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung

bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegen-

heiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird, BGBl. Nr.62/11 vom

4.3.1997, ist diese Bundesministerin für Angelegenheiten des Verkehrs mit

Lebensmitteln, Verzehrprodukten, Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und

Gebrauchsgegenständen" zuständig.

Der vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft erstellte Lebens-

mittelbericht wurde den Abgeordneten des Nationalrates zwar übermittelt,

ist aber mangels Kenntnisnahme durch den Ministerrat kein offizieller

Regierungsbericht (‚Dreierbeilage“), weshalb er weder vom Ausschuß für

Land- und Forstwirtschaft noch vom für verbraucherfragen zuständigen

Gesundheitsausschuß beraten werden kann und somit unverbindlich bleibt.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft die nachstehende

Anfrage:

1. Wieviel hat die Erstellung des zweibändigen Lebensmittelberichtes

insgesamt gekostet ?

2. Wie lautet die Aufteilung dieser Kosten für Autorenhonorare, sonstige

Personalkosten, EDV-Kosten, Material- und Sachaufwand sowie Sonstiges ?

3. Da der Lebensmittelbericht in Zusammenarbeit mit CULINAR erstellt wurde:

a) Ist CULINAR

- das Pseudonym einer Einzelperson,

- eine Firma,

- ein Firmenzusammenschluß,

- ein Verein, ?

b) Aus welchen physischen und/oder juristischen Personen besteht CULINAR ?

c) Welche Leistungen hat CULINAR bei der Erstellung des Lebensmittelberichts

erbracht ?

d) In welcher Art und Höhe wurden die von CULINAR erbrachten Leistungen

entlohnt ?

4. Wann wurde der Lebensmittelbericht fertiggestellt ?

5. Wann haben Sie versucht, eine Kenntnisnahme des Lebensmittelberichts

durch den Ministerrat zu erwirken ?

6. Wann haben Sie die für Angelegenheiten des Verkehrs mit Lebensmitteln

zuständige Bundesministerin im Bundeskanzleramt erstmals über die

Erstellung des Lebensmittelberichts durch Ihr Ressort informiert ?

7. Warum kam keine Kenntnisnahme des Lebensmittelberichts durch den

Ministerrat zustande ?

8. Werden Sie die Herbeiführung einer Kenntnisnahme durch den Minister-

rat nachträglich versuchen, damit der Lebensmittelbericht als

offizieller Regierungsbericht vom Nationalrat im für Verbraucher-

fragen zuständigen Gesundheitsausschuß beraten werden kann ?