2794/J XX.GP
der Abg. Ing. Reichhold, Dkfm. Bauer, Dr. Pumberger ,Mag. Haupt
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Lebensmittelbericht
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft hat kürzlich
einen umfangreichen und ambitionierten Lebensmittelbericht präsentiert.
(Die Entwicklung des Lebensmittelsektors nach dem EU-Beitritt 1995).
Laut Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung
bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegen-
heiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird, BGBl. Nr.62/11 vom
4.3.1997, ist diese Bundesministerin für Angelegenheiten des Verkehrs mit
Lebensmitteln, Verzehrprodukten, Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und
Gebrauchsgegenständen" zuständig.
Der vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft erstellte Lebens-
mittelbericht wurde den Abgeordneten des Nationalrates zwar übermittelt,
ist aber mangels Kenntnisnahme durch den Ministerrat kein offizieller
Regierungsbericht (‚Dreierbeilage“), weshalb er weder vom Ausschuß für
Land- und Forstwirtschaft noch vom für verbraucherfragen zuständigen
Gesundheitsausschuß beraten werden kann und somit unverbindlich bleibt.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft die nachstehende
Anfrage:
1. Wieviel hat die Erstellung des zweibändigen Lebensmittelberichtes
insgesamt gekostet ?
2. Wie lautet die Aufteilung dieser Kosten für Autorenhonorare, sonstige
Personalkosten, EDV-Kosten, Material- und Sachaufwand sowie Sonstiges ?
3. Da der Lebensmittelbericht in Zusammenarbeit mit CULINAR erstellt wurde:
a) Ist CULINAR
- das Pseudonym einer Einzelperson,
- eine Firma,
- ein Firmenzusammenschluß,
- ein Verein, ?
b) Aus welchen physischen und/oder juristischen Personen besteht CULINAR ?
c) Welche Leistungen hat CULINAR bei der Erstellung des Lebensmittelberichts
erbracht ?
d) In welcher Art und Höhe wurden die von CULINAR erbrachten Leistungen
entlohnt ?
4. Wann wurde der Lebensmittelbericht fertiggestellt ?
5. Wann haben Sie versucht, eine Kenntnisnahme des Lebensmittelberichts
durch den Ministerrat zu erwirken ?
6. Wann haben Sie die für Angelegenheiten des Verkehrs mit Lebensmitteln
zuständige Bundesministerin im Bundeskanzleramt erstmals über die
Erstellung des Lebensmittelberichts durch Ihr
Ressort informiert ?
7. Warum kam keine Kenntnisnahme des Lebensmittelberichts durch den
Ministerrat zustande ?
8. Werden Sie die Herbeiführung einer Kenntnisnahme durch den Minister-
rat nachträglich versuchen, damit der Lebensmittelbericht als
offizieller Regierungsbericht vom Nationalrat im für Verbraucher-
fragen zuständigen Gesundheitsausschuß beraten werden kann ?