2811/J XX.GP

 

des Abgeordneten Anschober, Freunde und Freundinnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Gefahrguttransporte durch Österreich

Gefahrguttransporte auf der Straße stellen eine hohe Gefährdung für die österreichi-

sche Bevölkerung dar. Die Bxekutive beschränkt sich bei der Überprüfung der Fahr-

zeuge allerdings auf eine vergleichsweise bescheidene Zahl an Routine-Kontrollen.

Seit Jahresbeginn haben nun Gendamerie, Polizei und Feurwehr mit einer zusätzlichen

Erschwernis zu kämpfen; Die Transportpapiere brauchen neuerdings nur mehr in der

Sprache des Herkunftslandes abgefaßt sein, was zu erheblichen Problemen führt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Inneres daher fol-

gende schriftliche

ANFRAGE:

1. Inwieweit ist für die Gendamerie, Polizei und Feuerwehr sichergestellt, daß bei

einem Gefahrgutunfall die einzelnen Gefahrenklassen erkannt werden?

2. Welche Probleme sind in der Praxis dadurch entstanden, daß Transportpapiere

nur mehr in der Sprache des Herkunftslandes abgefaßt werden müssen?

3. Warum gibt es in Österreich noch kein zwingendes gesetzliches Gebot, Gefahr-

guttransporte mit wenigen Ausnahmen auf der Bahn zu transportieren? Ist es nicht

durch die Unfallstatistik klar belegt, daß das Unfallrisiko auf der Bahn wesentlich

geringer ist als auf der Straße?

4. Wäre eine derart fortschrittliche Regelung mit BU-Recht vereinbar? Wenn ja,

warum wurde eine derartige Regelung in Österreich noch nicht umgesetzt? Wenn

nein, welchem EU-Recht würde eine derartige Bestimmung widersprechen?

5. Wäre eine Routenbindung für Gefahrguttransporte auf der Straße mit EU-Recht

vereinbar? Wenn ja, warum wurde eine derartige Regelung in Österreich noch

nicht umgesetzt? Wenn nein, welchem EU-Recht würde eine derartige Bestim-

mung widersprechen?

6. Wieviele Gefahrgutunfälle ereigneten sich jeweils in den Jahren 1985 bis 1996 auf

Österreichs Straßen?

7. Wieviele Gefahrgutunfälle ereigneten sich jeweils in den Jahren 1985 bis 1996 auf

Österreichs Schienen?

8. Zu welchen Umweltbelastungen ist es im Regiefall bei diesen Unfällen gekom-

men? Führen Sie bitte die fünf häufigsten Umweltbelastungen an, die bei Gefahr-

gutunfällen entstehen?

9. Welche Schäden wurden durch diese Unfälle (inkl. Umweltschäden) jeweils in

den Jahren 1985 bis 1996 a) durch Straßentransporte und b) durch Bahntransporte

verursacht und wer trug die Kosten?

10. Stimmt es, daß jeder dritte Gefahrguttransport auf der Straße schwere sicherheits-

technische und/oder verkehrstechnische Mängel aufweist?

11. Stimmt es, daß jeder zehnte Tankwagen nicht einmal einen Feuerlöscher mit sich

führt?