2812/J XX.GP

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Polizeineubau in der Fuhrmannsgasse, Wien 8

In der Josefstadt mußten neue Räumlichkeiten für das Polizeikommissariat gefunden bzw.

geschaffen werden. Zu diesem Zweck wurde das Amtsgebäude in dem sich das ehemalige

Kommissariat befand (Fuhrmannsgasse 5) abgerissen, sowie der Flächenwidmungs- und

bebauungsplan über Antrag aufgehoben und neu festgesetzt. In der Zwischenzeit wurde das

Bundespolizeikommissariat in einem Bürogebäude der Firma Realta AG in der Strozzigasse

10 untergebracht. Derzeit besteht ein Mietvertrag über 1.918 m2 wobei die Firma Realta

auch das gesamte Haus mit einer Nettonutzfläche von 3.342 m2 zum Kauf anbieten würde.

Außerdem besteht dort bereits eine Tiefgarage, die ebenfalls gemietet bzw. angekauft

werden könnte. Durch Adaptierungsarbeiten könnten in der Strozzigasse, die derzeit

bestehenden Unzulänglichkeiten wie Wachzimmer ohne natürliche Beleuchtung und das

Fehlen eines Arrestes, beseitigt werden. Andererseits besteht die Befürchtung, daß der

geplante Neubau in der Fuhrmannsgasse 5 den gewünschten Anforderungen betreffend der

zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten nicht entspricht. Außerdem soll laut Plänen auch

ein nicht geringer Teil des Innenhofes verbaut werden und ein derzeit in Blüte stehender

Kastanienbaum, der erheblich zur Luftverbesserung beiträgt, soll dem Neubau weichen.

Nach unseren Informationen hat sich aus diesen Gründen auch die Wiener

Umweltanwaltschaft gegen diese Verbauung des Innenhofes und Schlägerung der Kastanie

ausgesprochen. Vor kurzem hat in der Fuhrmanngasse eine Bauverhandlung stattgefunden.

Die unterfertigten Abgeordneten stehen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wurde eine genaue Abwägung der beiden Standorte Strozzigasse 10 und

Fuhrmannsgasse 5 unter Abwägung aller Vor- und Nachteile vorgenommen und zu

welchem Ergebnis führte diese Abwägung?

2. Wurde dabei auch berücksichtigt, daß beim Standort Strozzigasse 10 es zu keiner

Verbauung einer Grünfläche kommen und auch keine schützenswerte Kastanie

geschlägert werden müßte?

3. Wie hoch belaufen sich die Kosten für den Neubau in der Fuhrmannsgasse 5 inklusive

Tiefgarage und allfällig zu erwartenden Kostensteigerungen?

4. Wie hoch belaufen sich die Kosten für die notwendigen Umsiedlungen des

Polizeikommissariates und Rückbau(Sanierungs)arbeiten?

5. Welche Kosten entstehen in der Zwischenzeit für die notwendigen Anmietungen,

inklusive Tiefgaragenplätze?

6. Wie hoch wären die Kosten für eine Adaptierung des Gebäudes Strozzigasse 10?

7. Welche Kosten würden für den Ankauf des Gebäudes Strozzigasse 10 inklusive

allfälliger nicht auf die Kaufsumme anzurechnende Mieten entstehen?

8. Wie teuer käme die Teilanmietung bzw. der Ankauf der Tiefgarage?

9. Welcher Erlös könnte in diesem Fall für den Verkauf des Grundstückes in der

Fuhrmanngasse 5 erzielt werden?

10. Welcher Erlös könnte bei einem Ankauf des Hauses Strozzigasse 10 langfristig durch

die Weitervermietung nicht benötigter Büroräumlichkeiten erzielt werden?

11. Was sind die ausschlaggebenden Gründe, die trotz der Bürgerproteste die

Neuerrichtung eines Amtsgebäudes mit Polizeikommissariat in der Fuhrmannsgasse 5

als unumstößlich erscheinen lassen?

12. Wie schaut der detaillierte Plan für den Neubau des Amtsgebäudes in der

Fuhrmannsgasse 5 aus?

13. Was soll in diesem Amtsgebäude alles untergebracht werden?

14. Ist es richtig, daß die Raumverhältnisse in der Fuhrmannsgasse trotz Neubau sehr

beengt sein werden und es möglicherweise zur Verlegung von Büros in andere Häuser

kommen wird?

15. Wurde bei der Wahl des Standortes Fuhrmannsgasse für das Amtsgebäude

berücksichtigt, daß den dort arbeitenden Beamten in der Tiefgarage kein Parkplatz zur

Verfügung stehen wird?

16. Werden Sie diese Entscheidung angesichts der Bürgerproteste und der Zerstörung

weiterer Grünflächen in der Josefsstadt noch einmal überdenken? Wenn nein, warum

nicht?

17. Wurden bei der Untscheidung auch die Nachteile für die Anrainer durch die

Grünraumvernichtung, die zusätzliche Lärmentwicklung und die Verschlechterung der

Licht- und Luftverhältnisse berücksichtigt?