2814/J XX.GP

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend illegale Vergabe des elektronischen äkopunkte-Abbuchungssystem 5

Das Bundesvergabeamt hat bekanntlich in seinem Bescheid festgestellt, daß die Auftrags-

vergabe für das elektronische Ökopunkte-Abbuchungssystem nicht an den Bestbeiter

erfolgte und rechtswidrig sei.

Neben dem Verdacht, daß in die Unterlagen der Kapsch AG nachträglich ein besseres

preisliches Angebot eingefügt worden sein könnte, wurde auch festgehalten, daß die Kapsch

AG als Auftragnehmer des Pilotversuchs erst gar nicht an der Ausschreibung teilnehmen

hätte dürfen.

Aufgrund einer ganzen Reihe von Fragwürdigkeiten bei dieser Vergabe richten die unter-

zeichneten Abgeordneten an den Verkehrsminister folgende schriftliche

ANFRAGE:

1. Wurden in das schriftliche Kapsch-Anbot nach der Anbotseröffnung nachträglich

Unterlagen eingefügt oder ausgetauscht? Wenn ja, von wem?

2. Wurde von einem Kapsch-Vertreter im Rahmen der Anbotseröffnung darauf hinge-

wiesen, daß die Möglichkeit einer Preisreduktion bestehe? Wenn ja, von wem und in

welcher Form?

3. Ist es richtig, daß im Fall des Kapsch-AG-Offerts preisliche Nachverhandlungen

geführt wurden? Wenn ja, warum und von wem?

4. Wurde diese Nachverhandlungen mit allen Bietern geführt? Wenn nein, warum nicht?

5. Zu welchem konkreten Zeitpunkt kam es zur Reduktion des Anbots der Kapsch AG?

6. Mit welchen Bietern kam es zu Detailaufklärungsgesprächen? Wann erfolgten jeweils

welche persönlichen Aufklärungsgespräche mit jeweils welchem Bieter? Warum kam

es hier zu massiven Ungleichbehandlungen der einzelnen Bieter?

7. Welche Schadenersatzforderungen anderer Bieter liegen Ihnen bislang vor?

8. Wie beurteilen Sie den Vorwurf des Bundesvergabeamtes, die Kapsch AG hätte als

Lieferant des Pilotversuchs an der Aussschreibung erst gar nicht teilnehmen dürfen?