2814/J XX.GP
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend illegale Vergabe des elektronischen äkopunkte-Abbuchungssystem 5
Das Bundesvergabeamt hat bekanntlich in seinem Bescheid festgestellt, daß die Auftrags-
vergabe für das elektronische Ökopunkte-Abbuchungssystem nicht an den Bestbeiter
erfolgte und rechtswidrig sei.
Neben dem Verdacht, daß in die Unterlagen der Kapsch AG nachträglich ein besseres
preisliches Angebot eingefügt worden sein könnte, wurde auch festgehalten, daß die Kapsch
AG als Auftragnehmer des Pilotversuchs erst gar nicht an der Ausschreibung teilnehmen
hätte dürfen.
Aufgrund einer ganzen Reihe von Fragwürdigkeiten bei dieser Vergabe richten die unter-
zeichneten Abgeordneten an den Verkehrsminister folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Wurden in das schriftliche Kapsch-Anbot nach der Anbotseröffnung nachträglich
Unterlagen eingefügt oder ausgetauscht? Wenn ja, von wem?
2. Wurde von einem Kapsch-Vertreter im Rahmen der Anbotseröffnung darauf hinge-
wiesen, daß die Möglichkeit einer Preisreduktion bestehe? Wenn ja, von wem und in
welcher Form?
3. Ist es richtig, daß im Fall des Kapsch-AG-Offerts preisliche Nachverhandlungen
geführt wurden? Wenn ja, warum und von wem?
4. Wurde diese Nachverhandlungen mit allen Bietern geführt? Wenn nein, warum nicht?
5. Zu welchem konkreten Zeitpunkt kam es zur Reduktion des Anbots der Kapsch AG?
6. Mit welchen Bietern kam es zu Detailaufklärungsgesprächen? Wann erfolgten jeweils
welche persönlichen Aufklärungsgespräche mit jeweils welchem Bieter? Warum kam
es hier zu massiven Ungleichbehandlungen der einzelnen Bieter?
7. Welche Schadenersatzforderungen anderer Bieter liegen Ihnen bislang vor?
8. Wie beurteilen Sie den Vorwurf des Bundesvergabeamtes, die Kapsch AG hätte als
Lieferant des Pilotversuchs an der Aussschreibung erst gar nicht teilnehmen dürfen?