2815/J XX.GP
des Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Zinsgewinne der Versicherungsunternehmen bei Einhebung der Kfz-Steuer
Medienberichten (z.B. Die Presse, 26.5.97) ist zu entnehmen, daß die Versicherungsunter-
nehmen durch die monatlich eingehobene Kfz-Steuer (motorbezogene Versicherungsteuer),
die allerdings nur quartalsweise abzuführen ist, „saftige Zinsgewinne“ lukrieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE:
Auf welche Summe beläuft sich in etwa die monatlich die durch die Kfz-Versicherer
eingehobene Kfz-Steuer (motorbezogene Versicherungssteuer)?
2. Zu welchen Zinsgewinnen kommt es Ihren Schätzungen zufolge bei den Kfz-Versi-
cherern durch die nur quartalsweise vorgeschriebene Überweisung der Steuerein-
nahmen an das BMF?
3. Welche jährlichen Zinsgewinne könnte die öffentliche Hand lukrieren, wenn statt
einer quartalsweisen Überweisung eine monatliche Überweisung vorgeschrieben
werden würde?
4. Halten Sie eine derartige Änderung für zweckmäßig? Wenn nein, warum nicht?