2819/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable‘

und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Stromlieferungsvertrag zwischen der Verbundgesellschaft und der

ungarischen MVMT

Am 28. Mai 1986 wurde zwischen der Verbundgesellschaft und der ungarischen NIVMT im

Zusammenhang mit der Errichtung des Kraftwerks Nagymaros ein Stromlieferungsvertrag ab-

geschlossen.

Schon wenige Monate später lag dem damaligen Vorstand eine Studie vor, aus der hervorgeht

daß auch schon aus damaliger Sicht sowohl der vereinbarte Preis als auch der gesamte Vertrag

als ungünstig zu erkennen war. Wie aus zahlreichen Pressemeldungen hinlänglich bekannt, wird

der Verbundgesellschaft nun auch tatsächlich über viele - maximal sogar 20 Jahre - ein jährli-

cher Schaden von einigen hundert Millionen Schilling entstehen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende

ANFRAGE

1) Ist es richtig, daß der indexgesicherte Preis für Strom aus Ungarn mittlerweile bei 85

90g/KWh liegt und auf dem freien Markt schon längere Zeit weit größere Niengen um nur

25-30g/KWh zu haben sind, überschüssiger Ungarn-Strom somit nur zu einem wesentlich

niedrigeren Preis weiterverkauft werden kann?

2) Ist es richtig, daß die jährliche Abnahmemenge von 1200 GWH somit einen jährlichen Ver-

lust von ca. 720 Mio. Schilling verursacht?

(1.200 Gwh = 1.200.000.000 KWH x 0,60 Schilling = 720,000.000 Schilling)

3) Ist es richtig, daß der Vertragsabschluß ohne "zwingende Not" 10 Jahre vor Beginn der

Stromlieferungen erfolgte, und war eine derart lange Vorlaufzeit für einen Vertrag, der selbst

noch einmal eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren hat, wirtschaftlich sinnvoll ?

4) Ist es richtig, daß wenige Monate nach Vertragsabschluß, am 25.08.1986, also vor 11 Jah-

ren, der damalige Vorstand in einer Studie sowohl auf den ungünstigen Strompreis als auch

auf andere Fehleinschätzungen dieses Vertrages hingewiesen wurde?

5) Ist es richtig, daß trotzdem - wie die Salzburger Nachrichten am 11. November 1995

berichteten - die Verbundgesellschaft 1989 das „Abkommen nach dem Stopp des Kraft-

werkbaues bestätigte"?

6> Wie wir recherchierten, hat die Verbundgesellschaft in einem Schreiben an N4\‘NIT

vom 6. Juli 1989 erklärt, auch „bei einer etwaigen Nichtrealisierung des Kraftwerkpro-

jektes Nagymaros" vereinbarungsgemäß Strom aus Ungarn beziehen zu wollen

Geht nicht allein aus dieser Formulierung hervor, daß die Chance, aus diesem äußerst

nachteiligen Vertrag auszusteigen, ungenützt blieb und welche Begründung gibt es dafür?