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der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen an den

Bundesminister für Justiz hinsichtlich verschiedener Aufru-

fe zur gewalt im sog. ‚,Tatblatt“.

Bekanntlich wird die Halbmonatsschrift "Tatblatt" vom Verein „Unabhängige

Initiative Informationsvielfalt" herausgegeben und von der dem Vereinsgesetz unter-

stehenden Verbindung ,,Infrastruktur“ gedruckt und vertrieben.

In der Folge 7 vom 10. April 1997 (PLUS 74) des genannten Blattes befindet

sich auf der Seite Vier (die als Anhang beigefügt ist) unter dem Titel ‚DOKUMEN-

TATlON" u.a. folgender Aufruf, der einer Aufforderung zum Ungehorsam gegen die

Gesetze Aufforderung und Gutheißung zu mit Strafe bedrohter Handlungen

gleichkommt:

,,...Um unseren Widerstand Ausdruck zu verleihen, haben wir den

Dichterstein angegriffen und schwer beschädigt. Fünf zertrümmerte

Mamortafeln, Zerstörung des eisernen schriftzuges über der Pforte,

Besprayen der ganzen Gedenkstätte etc. sind ein Zeichen von uns

gegen schweigen und Resignation...Ein Zeichen auch, daß wir nicht

bereit sind, unsere Perspektiven im Rahmen „eurer demokrati-

schen“ Gesetze zu suchen, genausowenig wie wir bereit sind, in eu-

rer „Demokratie“ zu funktionieren.

Wir hoffen, daß dieses Zeichen von möglichst vielen Genossinnen

verstanden und aufgegriffen wird...“

Tatsächlich war es zur Osterzeit zu propagiertem Angriff gegen fremdes

Eigentum gekommen, der zu einem Schaden in Höhe von 120.000 Schilling führte.

Das ,,Tatbblatt‘ erschien auch nach diesem Aufruf — unangefochten von den Behör-

den - weiter und erfreut sich in einschlägigen Kreisen reger Beliebtheit bis zum

heutigen Tage.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage:

1.) Ist oben angeführter Aufruf von den zuständigen Behörden der

Staatsanwaltschaft angezeigt worden? - Wenn ja, welche Behörde war

dies?

2.) Hat die zuständige Staatsanwaltschaft gegen die für diese Veröffentlichung

Verantwortlichen des „Tatblattes“ die strafrechtlich gebotenen Schritte

eingeleitet? -

Wenn ja, welche Schritte wurden bisher mit welchem Ergebnis gesetzt?

Wenn nein, mit welcher Begründung wurde die strafrechtlich gebotene

Verfolgung der für die Veröffentlichung dieses Aufrufes Verantwortlichen

des "Tatblattes“verhindert?

3.) Wurden die schweren Sachbeschädigungen an der Dichterstein-Anlage,

deren sich die Urheber im .,Tatblatt - bisher offensichtlich straflos -

rühmen dürfen, von den zuständigen Behörden von Amts wegen der

Staatsanwaltschaft angezeigt? -

Wenn ja, wann und von welcher Behörde wurde diese Anzeige an welche

Staatsanwaltschaft erstattet?

4.) Mußten bisher Maßnahmen von Seiten der Gerichte, sowohl gegen die

Verantwortlichen der Zeitschrift „Tatblatt“, als auch gegen das Druck-

werk selbst ergriffen werden? —

Wenn ja, welche Maßnahmen waren dies und warum mußten sie gesetzt

werden?