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der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen an den
Bundesminister für Justiz hinsichtlich verschiedener Aufru-
fe zur gewalt im sog. ‚,Tatblatt“.
Bekanntlich wird die Halbmonatsschrift "Tatblatt" vom Verein „Unabhängige
Initiative Informationsvielfalt" herausgegeben und von der dem Vereinsgesetz unter-
stehenden Verbindung ,,Infrastruktur“ gedruckt und vertrieben.
In der Folge 7 vom 10. April 1997 (PLUS 74) des genannten Blattes befindet
sich auf der Seite Vier (die als Anhang beigefügt ist) unter dem Titel ‚DOKUMEN-
TATlON" u.a. folgender Aufruf, der einer Aufforderung zum Ungehorsam gegen die
Gesetze Aufforderung und Gutheißung zu mit Strafe bedrohter Handlungen
gleichkommt:
,,...Um unseren Widerstand Ausdruck zu verleihen, haben wir den
Dichterstein angegriffen und schwer beschädigt. Fünf zertrümmerte
Mamortafeln, Zerstörung des eisernen schriftzuges über der Pforte,
Besprayen der ganzen Gedenkstätte etc. sind ein Zeichen von uns
gegen schweigen und Resignation...Ein Zeichen auch, daß wir nicht
bereit sind, unsere Perspektiven im Rahmen „eurer demokrati-
schen“ Gesetze zu suchen, genausowenig wie wir bereit sind, in eu-
rer „Demokratie“ zu funktionieren.
Wir hoffen, daß dieses Zeichen von möglichst vielen Genossinnen
verstanden und aufgegriffen wird...“
Tatsächlich war es zur Osterzeit zu propagiertem Angriff gegen fremdes
Eigentum gekommen, der zu einem Schaden in Höhe von 120.000 Schilling führte.
Das ,,Tatbblatt‘ erschien auch nach diesem Aufruf — unangefochten von den Behör-
den - weiter und erfreut sich in einschlägigen Kreisen reger Beliebtheit bis zum
heutigen Tage.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage:
1.) Ist oben angeführter Aufruf von den zuständigen Behörden der
Staatsanwaltschaft angezeigt worden? - Wenn ja, welche Behörde war
dies?
2.) Hat die zuständige Staatsanwaltschaft gegen die für diese Veröffentlichung
Verantwortlichen des „Tatblattes“ die strafrechtlich gebotenen Schritte
eingeleitet? -
Wenn ja, welche Schritte wurden bisher mit welchem Ergebnis gesetzt?
Wenn nein, mit welcher Begründung wurde die strafrechtlich gebotene
Verfolgung der für die Veröffentlichung dieses Aufrufes Verantwortlichen
des "Tatblattes“verhindert?
3.) Wurden die schweren Sachbeschädigungen an der Dichterstein-Anlage,
deren sich die Urheber im .,Tatblatt - bisher offensichtlich straflos -
rühmen dürfen, von den zuständigen Behörden von Amts wegen der
Staatsanwaltschaft angezeigt? -
Wenn ja, wann und von welcher Behörde wurde diese Anzeige an welche
Staatsanwaltschaft erstattet?
4.) Mußten bisher Maßnahmen von Seiten der Gerichte, sowohl gegen die
Verantwortlichen der Zeitschrift „Tatblatt“, als auch gegen das Druck-
werk selbst ergriffen werden? —
Wenn ja, welche Maßnahmen waren dies und warum mußten sie gesetzt
werden?