2825/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Keppelmüller und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Mißverständliches in der Beantwortung der Anfrage

der Abgeordneten Stadler und Kollegen / Anfrage 2474 J - Antwort

2356 AB / betreffend den Serieneinbrecher Iliescu

In der gegenständlichen Anfragebeantwortung wird zu Frage 1

mitgeteilt, daß Iliescu Vasile mit Urteil des Landesgerichtes

Salzburg vom 5.8.1996 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren,

davon 8 Monate unbedingt und 16 Monate bedingt unter Bestimmung

einer Probezeit von drei Jahren rechtskräftig verurteilt wurde.

In Beantwortung der Frage 4 wird ausgeführt, daß Iliescu nach Ver-

büßung der zu Frage 1 angeführten Freiheitsstrafe am 18.10.1996

abgeschoben wurde.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten

nachstehende

ANFRAGE

1) Wie ist es möglich, daß Vasile Iliescu bei einer unbedingten

Strafe von 8 Monaten offensichtlich bereits nach etwa 2 Monaten

aus der Haft entlassen wurde und abgeschoben werden konnte ?

2) Wieso konnte Iliescu nach neuerlicher illegaler Einreise und

in anbetracht der Strafe von 16 Monaten bedingt/Probezeit 3 Jahre

bereits 28 Tage nach seiner neuerlichen Festnahme wieder abge-

schoben werden bzw. wurde die bedingte nicht in eine unbedingte

Haftstrafe umgewandelt ?