2825/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Keppelmüller und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Mißverständliches in der Beantwortung der Anfrage
der Abgeordneten Stadler und Kollegen / Anfrage 2474 J - Antwort
2356 AB / betreffend den Serieneinbrecher Iliescu
In der gegenständlichen Anfragebeantwortung wird zu Frage 1
mitgeteilt, daß Iliescu Vasile mit Urteil des Landesgerichtes
Salzburg vom 5.8.1996 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren,
davon 8 Monate unbedingt und 16 Monate bedingt unter Bestimmung
einer Probezeit von drei Jahren rechtskräftig verurteilt wurde.
In Beantwortung der Frage 4 wird ausgeführt, daß Iliescu nach Ver-
büßung der zu Frage 1 angeführten Freiheitsstrafe am 18.10.1996
abgeschoben wurde.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten
nachstehende
ANFRAGE
1) Wie ist es möglich, daß Vasile Iliescu bei einer unbedingten
Strafe von 8 Monaten offensichtlich bereits nach etwa 2 Monaten
aus der Haft entlassen wurde und abgeschoben werden konnte ?
2) Wieso konnte Iliescu nach neuerlicher illegaler Einreise und
in anbetracht der Strafe von 16 Monaten bedingt/Probezeit 3 Jahre
bereits 28 Tage nach seiner neuerlichen Festnahme wieder abge-
schoben werden bzw. wurde die bedingte nicht in eine unbedingte
Haftstrafe umgewandelt ?