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der Abgeordneten Murauer und Kollegen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Direktbelieferung von Schulen durch landwirtschaftliche Betriebe mit Schulmilch
Viele Molkereien lehnen es inzwischen ab, Schulen mit Schulmilch zu beliefern. Es gibt
verschiedene Schulen in Österreich, die ihre Schulmilch zur vollen Zufri -denheit aller
Betroffenen direkt von einem landwirtschaftlichen Betrieb in ihrer unmittelbaren Nähe
beziehen. Eltern Lehrer und Schüler bestätigen, daß die Milch hygienisch einwandfrei
verarbeitet und geliefert wird, es hat niemals Grund zu einer Beanstandung gegeben. Es
handelt sich ausdrücklich um keine Rohmilch, sondern um Milch, die durch thermische
Behandlung entkeimt wurde. Sie wird entweder pasteurisiert oder thermisiert. Laut
Milchhygieneverordnung wäre jedoch ab 1. 1.1998 aufgrund § 10 Abs. 3 lit. a die Belieferung
von Schulen vielfach nicht mehr möglich. Weiters wird eine Typisierung von Pasteurgeräten
verlangt, der Direktvermarkter wird dadurch in allen Belangen einer Molkerei gleichgestellt.
Darüber hinaus erscheint es nicht sinnvoll, von den Geräten einen bestimmten Standard zu
verlangen anstatt vom Endprodukt, das von den Kindern konsumiert wird.
Folge dieser praxisfernen Auflage ist, daß in manchen Fällen die Milch aus einem 30 km oder
weiter entfernten Verarbeituugsbetrieb bezogen werden muß. Das macht eine räumliche
Nahversorgung unmöglich, der lange Transportweg ist der Frische der Milch und dem
Lieferservice abträglich, der durch die zeitlich fixierten Schulpausen in engem terminlichen
Rahmen erfolgen muß, und belastet zusätzlich die Umwelt.
Eine Überarbeitung der Milchhygieneverordnung erscheint aus diesen Gründen überfällig, auch
in Hinsicht auf die entsprechende Milchhygiene-Richtlinie 92/46 (EWG).
In diesem Zusammenhang richten nachstehend unterzeichnete Abgeordnete an die
Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1. Wie oft hat es bisher bezüglich der Qualität der solcherart gelieferten Schulmilch
Beanstandungen durch die Lebensmittelpolizei gegeben und aus
welchen Gründen?
2. Wieviele diesbezügliche Beanstandungen hat es bei Betrieben gegeben, die über eine
vorschriftsmäßige Anlage zur Pasteurisierung verfügen?
3. Finden Sie es ökologisch sinnvoll, Milch über lange Strecken zu transportieren, wenn sie
nach Meinung der verantwortlichen Eltern hygienisch genauso einwandfrei aus der
unmittelbaren Nachbarschaft angeliefert werden kann?
4. Wie werden die Bestimmungen der Milchhygieneverordnung bezüglich Schulmilch, die
direkt vom Bauern angeliefert wird, in anderen EU-Ländern wie etwa Deutschland
gehandhabt?
5. Ist die oben angeführte Auflage der Milchhygieneverordnung EU-konform?
6. Werden Sie die Bestimmungen der Milchhygieneverordnung der Praxis anpassen und bis
wann?