283/J

 

 

 

der Abgeordneten Murauer und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz

 

betreffend Direktbelieferung von Schulen durch landwirtschaftliche Betriebe mit Schulmilch

 

Viele Molkereien lehnen es inzwischen ab, Schulen mit Schulmilch zu beliefern. Es gibt

verschiedene Schulen in Österreich, die ihre Schulmilch zur vollen Zufri -denheit aller

Betroffenen direkt von einem landwirtschaftlichen Betrieb in ihrer unmittelbaren Nähe

beziehen. Eltern Lehrer und Schüler bestätigen, daß die Milch hygienisch einwandfrei

verarbeitet und geliefert wird, es hat niemals Grund zu einer Beanstandung gegeben. Es

handelt sich ausdrücklich um keine Rohmilch, sondern um Milch, die durch thermische

Behandlung entkeimt wurde. Sie wird entweder pasteurisiert oder thermisiert. Laut

Milchhygieneverordnung wäre jedoch ab 1. 1.1998 aufgrund § 10 Abs. 3 lit. a die Belieferung

von Schulen vielfach nicht mehr möglich. Weiters wird eine Typisierung von Pasteurgeräten

verlangt, der Direktvermarkter wird dadurch in allen Belangen einer Molkerei gleichgestellt.

Darüber hinaus erscheint es nicht sinnvoll, von den Geräten einen bestimmten Standard zu

verlangen anstatt vom Endprodukt, das von den Kindern konsumiert wird.

Folge dieser praxisfernen Auflage ist, daß in manchen Fällen die Milch aus einem 30 km oder

weiter entfernten Verarbeituugsbetrieb bezogen werden muß. Das macht eine räumliche

Nahversorgung unmöglich, der lange Transportweg ist der Frische der Milch und dem

Lieferservice abträglich, der durch die zeitlich fixierten Schulpausen in engem terminlichen

Rahmen erfolgen muß, und belastet zusätzlich die Umwelt.

Eine Überarbeitung der Milchhygieneverordnung erscheint aus diesen Gründen überfällig, auch

in Hinsicht auf die entsprechende Milchhygiene-Richtlinie 92/46 (EWG).

 

 

In diesem Zusammenhang richten nachstehend unterzeichnete Abgeordnete an die

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage:

 

 

1. Wie oft hat es bisher bezüglich der Qualität der solcherart gelieferten Schulmilch

Beanstandungen durch die Lebensmittelpolizei gegeben und aus

welchen Gründen?

 

2. Wieviele diesbezügliche Beanstandungen hat es bei Betrieben gegeben, die über eine

vorschriftsmäßige Anlage zur Pasteurisierung verfügen?

 

3. Finden Sie es ökologisch sinnvoll, Milch über lange Strecken zu transportieren, wenn sie

nach Meinung der verantwortlichen Eltern hygienisch genauso einwandfrei aus der

unmittelbaren Nachbarschaft angeliefert werden kann?

 

4. Wie werden die Bestimmungen der Milchhygieneverordnung bezüglich Schulmilch, die

direkt vom Bauern angeliefert wird, in anderen EU-Ländern wie etwa Deutschland

gehandhabt?

 

5. Ist die oben angeführte Auflage der Milchhygieneverordnung EU-konform?

 

6. Werden Sie die Bestimmungen der Milchhygieneverordnung der Praxis anpassen und bis

wann?