2833/J XX.GP
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit,Gesundheit & Soziales
betreffend Organisations- und Auslastungsprüfung in den Bundessozialämtern
In der Öffentlichkeit wird derzeit viel über mögliche Einsparungen bei öffentlichen
Bediensteten diskutiert. Die im letzten Koalitionsübereinkommen festgelegten
Maßnahmen im Bereich des Bundes, also insbesondere die Stabilisierung des
Personalaufwandes auf der Ausgabenhöhe von 1995 zeigen ihre ersten Wirkungen
Das Budgetkonsolidierungsprogramm des Bundes beinhaltet auch das Vorhaben,
strukturelle Reformen zur Budgetentlastung und Qualitätsverbesserung fortzusetzen.
Konkret angeführt wird im Koalitionsübereinkommen auch eine Reduktion der Zahl
der öffentlichen Bedienstete um 11.000 bis Ende 1997.
Diese Punkte erfordern offensichtlich die oben angeführten Organisations- und
Auslastungsprüfüngen auch im Rahmen der Bundessozialämter. Solange es sich dabei
um eine Prüfung handelt, deren Sinn und Ziel es ist, die qualitative Leistung der
Bundessozialämter im Interesse der Klientel zu verbessern, und eventuell
erforderliche Abbaumaßnahmen objektiven Kriterien zu unterwerfen, könnte es sich
sogar um einen begrüßenswerten Schritt halten.
Die Informationen, die uns über Details dieser Prüfung zugegangen sind, lassen
jedoch darauf schließen, daß es sich keineswegs um umfassende
Kontrollingmaßnahmen handelt, und daß die gewählte Vorgangsweise dem
Wissensstand Ende des 20. Jahrhunderts in keiner Weise entspricht. Vielmehr werden
offensichtlich Methoden gewählt, die nicht nur menschenverachtend und
dernotivierend, sondern auch nicht zielführend sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Trifft es zu, daß die Menge der pro Amt einzusparenden Planstellen - unabhängig
vorn Prüfüngsergebnis - vorab feststeht?
2. Halten Sie eine solche Art von Prüfung ohne Einbeziehung qualitativer Aspekte
für vertretbar?
3. In welchen Organisationen, Ämtern und Sektionen ihres Ministeriumsbereiches
wurde bisher bereits eine Organisations- und Auslastungsprüfung oder ein
Äquivalent dazu durchgeführt?
4. In welchen Organisationen, Ämtern und Sektionen ihres Ministeriumsbereiches
wird eine Organisations- und Auslastungsprüfung oder ein Äquivalent dazu noch
im Laufe des heurigen Jahres durchgeführt oder mit deren Durchführung
begonnen?
5. Wieviel BeamtInnen des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
(Frauen/Männer, Dienstklassen) haben diese Prüfungen durchgeführt bzw. führen
sie durch?
6. Welchen Aufgabenbereich hatten diese BeamtInnen vor dieser Tätigkeit?
7. Welche Qualifikation oder spezielle Ausbildung für eine derartige Prüfung,
insbesondere in modernen Methoden wie Qualitätssicherung und Kontrolling
haben die betroffenen BeamtInnen?
8. Welche Vorarbeiten wurden für diese Prüfungen getätigt (Festlegung von Inhalten,
Vorgabe, Zielen) und kam es in diesem Zusammenhang zu einer Absprache und
einem Informationsaustausch zwischen der Innenrevision und der inhaltlich
zuständigen Sektionsleitung auch in Bezug auf die gewählte Methodik?
9. Zu welchen Ergebnisse haben die bisherigen Prüfungen geführt?
10. Gab oder wird es auf Grund dieser Prüfungen Kündigungen oder
Personanleinsparungen (etwa durch Nichtnachbesetzen) geben, wenn ja wieviele in
den jeweiligen Ämtern, Abteilungen?
11. Wie lauten die Zwischen- und Endberichte der Prüfungen der Linzer und Grazer
Bundessozialämter?
12. Welche Stellungnahmen haben die jeweiligen AmtsleiterInnen zu den
Zwischenberichten abgegeben und welche Inhalte davon fanden in den
Endberichten keine Berücksichtigung und was waren die Gründe dafür?
13. Wurden aus den Erfahrungen der Prüfungen in Linz und Graz Schlüsse gezogen,
die zu einer geänderten Vorgangsweise bei der Prüfung der anderen
Bundessozialämtern führen, wenn ja welche?
14. Welche Form müssen die in Linz und Graz geforderten „Selbstbeobachtungen‘ der
MitarbeiterInnen aufweisen?
15. Wieviel Zeit steht den MitarbeiterInnen zum Ausfüllen der Formulare zur
Verfügung, zumal - siehe Beilage - die Angaben in Minuten festzuhalten sind, und
ist die dafür verwendete Zeit als Arbeitszeit zu verstehen, obwohl es sich nicht um
„Routinearbeit“ handelt?
16. Wird an Form, Inhalt und Vorgaben für diese Selbstbeobachtungen bei den
weiteren Prüfungen, insbesondere bei der nun in Wien bevorstehenden
festgehalten?
17. Stimmen folgende Vorgaben beziehungsweise Praktiken:
• Müssen / sollen während des monatlichen Selbstbeobachtungszeitraumes täglich 7
Stunden „Arbeitszeit“ dokumentiert werden?
• Gibt es als Vorgabe eine Einschränkung der Definition von „Arbeitszeit“, die etwa
alle Formen von Projektarbeit ausschließt?
• Umschließt diese Einschränkung auch Projekte, die im Auftrag der zuständigen
Ministeriumssektion (IV) durchgeführt werden?
• Stimmt es, daß vorwiegend, oder nur „Routinetätigkeit“ (= regelmäßig
wiederkehrende Tätigkeiten?) als „Arbeitszeit“ anerkannt wird?
• Stimmt es, daß die Vorbereitung von Veranstaltungen nicht als „Arbeitszeit“ gilt?
• Stimmt es, daß die Erstellung von Klientlnneninformationen nicht zur
Arbeitszeit“ zählt?
• Stimmt es, daß wissenschaftliche Projekte nicht zur „Arbeitszeit1‘ zählen?
• Stimmt es, daß die Begleitung von Arbeitsassistenzprojekten nicht zur
„Arbeitszeit“ zählen?
• Stimmt es, daß pro Tag maximal 30 Minuten für Toilettenbesuche, Rauchpausen
und unvorhersehbare Ereignisse zur Verfügung stehen?
• Stimmt es, daß die MitarbeiterInnen jedes Telefonat und seine Dauer angeben
müssen?
• Stimmt es, daß die jeweiligen AmtsleiterInnen sich genötigt sahen oder sehen, für
den Zeitraum der Prüfung anzuweisen, daß alle Projektarbeiten eingestellt
werden?
• Stimmt es, daß (einzelne Ausnahmen!?) maximal 30 Minuten pro Tag für interne
Besprechungen als Arbeitszeit gewertet werden, unabhängig von der Funktion
(also auch Führungskräfte), und womit kann eine solche Vorgangsweise begründet
werden?
18. Wie werden / wurden bei der Auswertung der beobachteten Zeiträume Urlaube,
Krankenstände, Schulungen, Supervisionen und sonstige Abwesenheiten bewertet‘?
Gibt es eine Hochrechnung auf ein Jahr, oder einen anderen Zeitraum?
19. Wie werden / wurden bei der Auswertung neue Aufgaben, beziehungsweise
zukünftige Schwerpunkte bewertet?
20. Halten sie eine Vorgangsweise wie sie in Linz und Graz offensichtlich praktiziert
wurde für korrekt und zielführend?
21. Werden sie eine Fortsetzung von Prüfungen in dieser Art zulassen oder welche
Änderungen werden sie anordnen?
22. Wird die derzeit in Wien stattfindende Prüfung wie begonnen fortgesetzt?
23. Angesichts der angewendeten Prüfungsmethoden: wie beurteilen Sie die Tatsache,
daß MitarbeiterInnen der
Bundessozialämter regelmäßig in Kursen und Seminare
über Projektmanagement u.ä. Arbeitsbereiche geschult werden, etwa an der
Verwaltungsakademie des Bundes?
24. In welcher Weise wurde die Personalvertretung in die Prüfungsmaßnahmen, die
Methodenauswahl und die Bewertung der Prüfungsergebnisse eingebunden? Auf
welchen Ebenen wurde die Personalvertretung eingebunden?
25. Stimmt es, daß die " mittels EDV erfaßt werden?
26. Werden die Angaben bei der Eingabe anonymisiert? Wenn nein, werden alle
datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten und wurden die jeweiligen
Belegschaftsvertreterlnnen über diese Eingaben informiert und ihre Zustimmung
eingeholt?
27. Stimmt es, daß in Wien schätzungsweise 15.000 „Selbstbeobachtungszettel“
erstellt wurden? Wenn nein, wie hoch ist die Zahl jeweils in den bisher
beobachteten Ämtern?
28. Wieviele Personen sind damit beschäftigt, welcher Personal- und EDV-Aufwand
ist damit verbunden, und wieviele Mittel müssen dafür eingesetzt werden?
29. Wie hoch ist der gesamte Personal- und sonstige Aufwand für die gesamte Aktion?
30. Ist es richtig, daß im Zug der Neustrukturierung der Bundessozialämter
traditionelle Leistungsbilder teilweise durch neue bürger- und klientenorientierte
Aufgabenstellungen wie Mediation, Einzelfallbesprechungen, Beratungs- und
Betreuungsdienste, Service bei ESF - Förderungen ersetzt ‚wurden und wodurch
wurde bei der Prüfüng auf diese beratungs- und gesprächsintensiven Dienste
Bezug genommen?
31. Halten Sie wie Ihre Amtsvorgänger diese Neustrukturierung der Aufgaben der
Bundessozialämter für sinnvoll oder beabsichtigen Sie - vermittelt über die
Organisations- und Auslastungsprüfüng, die beratungsintensiven und
klientenorientierten Bereiche einzuschränken?
32. Inwieweit ist durch den Aufnahmestopp des Bundes im Falle von Karenzzeiten
und längeren Krankenständen die Aufrechterhaltung der Betreuungs- und
Beratungsqualität der Bundessozialämter noch gesichert?
33. Wird es auch eine Organisations- und Auslastungsprüfung der Präsidialsektion des
Ministeriums geben und mit welchen Kriterien wird diese durchgeführt werden?