2833/J XX.GP

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit,Gesundheit & Soziales

betreffend Organisations- und Auslastungsprüfung in den Bundessozialämtern

In der Öffentlichkeit wird derzeit viel über mögliche Einsparungen bei öffentlichen

Bediensteten diskutiert. Die im letzten Koalitionsübereinkommen festgelegten

Maßnahmen im Bereich des Bundes, also insbesondere die Stabilisierung des

Personalaufwandes auf der Ausgabenhöhe von 1995 zeigen ihre ersten Wirkungen

Das Budgetkonsolidierungsprogramm des Bundes beinhaltet auch das Vorhaben,

strukturelle Reformen zur Budgetentlastung und Qualitätsverbesserung fortzusetzen.

Konkret angeführt wird im Koalitionsübereinkommen auch eine Reduktion der Zahl

der öffentlichen Bedienstete um 11.000 bis Ende 1997.

Diese Punkte erfordern offensichtlich die oben angeführten Organisations- und

Auslastungsprüfüngen auch im Rahmen der Bundessozialämter. Solange es sich dabei

um eine Prüfung handelt, deren Sinn und Ziel es ist, die qualitative Leistung der

Bundessozialämter im Interesse der Klientel zu verbessern, und eventuell

erforderliche Abbaumaßnahmen objektiven Kriterien zu unterwerfen, könnte es sich

sogar um einen begrüßenswerten Schritt halten.

Die Informationen, die uns über Details dieser Prüfung zugegangen sind, lassen

jedoch darauf schließen, daß es sich keineswegs um umfassende

Kontrollingmaßnahmen handelt, und daß die gewählte Vorgangsweise dem

Wissensstand Ende des 20. Jahrhunderts in keiner Weise entspricht. Vielmehr werden

offensichtlich Methoden gewählt, die nicht nur menschenverachtend und

dernotivierend, sondern auch nicht zielführend sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Trifft es zu, daß die Menge der pro Amt einzusparenden Planstellen - unabhängig

vorn Prüfüngsergebnis - vorab feststeht?

2. Halten Sie eine solche Art von Prüfung ohne Einbeziehung qualitativer Aspekte

für vertretbar?

3. In welchen Organisationen, Ämtern und Sektionen ihres Ministeriumsbereiches

wurde bisher bereits eine Organisations- und Auslastungsprüfung oder ein

Äquivalent dazu durchgeführt?

4. In welchen Organisationen, Ämtern und Sektionen ihres Ministeriumsbereiches

wird eine Organisations- und Auslastungsprüfung oder ein Äquivalent dazu noch

im Laufe des heurigen Jahres durchgeführt oder mit deren Durchführung

begonnen?

5. Wieviel BeamtInnen des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

(Frauen/Männer, Dienstklassen) haben diese Prüfungen durchgeführt bzw. führen

sie durch?

6. Welchen Aufgabenbereich hatten diese BeamtInnen vor dieser Tätigkeit?

7. Welche Qualifikation oder spezielle Ausbildung für eine derartige Prüfung,

insbesondere in modernen Methoden wie Qualitätssicherung und Kontrolling

haben die betroffenen BeamtInnen?

8. Welche Vorarbeiten wurden für diese Prüfungen getätigt (Festlegung von Inhalten,

Vorgabe, Zielen) und kam es in diesem Zusammenhang zu einer Absprache und

einem Informationsaustausch zwischen der Innenrevision und der inhaltlich

zuständigen Sektionsleitung auch in Bezug auf die gewählte Methodik?

9. Zu welchen Ergebnisse haben die bisherigen Prüfungen geführt?

10. Gab oder wird es auf Grund dieser Prüfungen Kündigungen oder

Personanleinsparungen (etwa durch Nichtnachbesetzen) geben, wenn ja wieviele in

den jeweiligen Ämtern, Abteilungen?

11. Wie lauten die Zwischen- und Endberichte der Prüfungen der Linzer und Grazer

Bundessozialämter?

12. Welche Stellungnahmen haben die jeweiligen AmtsleiterInnen zu den

Zwischenberichten abgegeben und welche Inhalte davon fanden in den

Endberichten keine Berücksichtigung und was waren die Gründe dafür?

13. Wurden aus den Erfahrungen der Prüfungen in Linz und Graz Schlüsse gezogen,

die zu einer geänderten Vorgangsweise bei der Prüfung der anderen

Bundessozialämtern führen, wenn ja welche?

14. Welche Form müssen die in Linz und Graz geforderten „Selbstbeobachtungen‘ der

MitarbeiterInnen aufweisen?

15. Wieviel Zeit steht den MitarbeiterInnen zum Ausfüllen der Formulare zur

Verfügung, zumal - siehe Beilage - die Angaben in Minuten festzuhalten sind, und

ist die dafür verwendete Zeit als Arbeitszeit zu verstehen, obwohl es sich nicht um

„Routinearbeit“ handelt?

16. Wird an Form, Inhalt und Vorgaben für diese Selbstbeobachtungen bei den

weiteren Prüfungen, insbesondere bei der nun in Wien bevorstehenden

festgehalten?

17. Stimmen folgende Vorgaben beziehungsweise Praktiken:

• Müssen / sollen während des monatlichen Selbstbeobachtungszeitraumes täglich 7

Stunden „Arbeitszeit“ dokumentiert werden?

• Gibt es als Vorgabe eine Einschränkung der Definition von „Arbeitszeit“, die etwa

alle Formen von Projektarbeit ausschließt?

• Umschließt diese Einschränkung auch Projekte, die im Auftrag der zuständigen

Ministeriumssektion (IV) durchgeführt werden?

• Stimmt es, daß vorwiegend, oder nur „Routinetätigkeit“ (= regelmäßig

wiederkehrende Tätigkeiten?) als „Arbeitszeit“ anerkannt wird?

• Stimmt es, daß die Vorbereitung von Veranstaltungen nicht als „Arbeitszeit“ gilt?

• Stimmt es, daß die Erstellung von Klientlnneninformationen nicht zur

Arbeitszeit“ zählt?

• Stimmt es, daß wissenschaftliche Projekte nicht zur „Arbeitszeit1‘ zählen?

• Stimmt es, daß die Begleitung von Arbeitsassistenzprojekten nicht zur

„Arbeitszeit“ zählen?

• Stimmt es, daß pro Tag maximal 30 Minuten für Toilettenbesuche, Rauchpausen

und unvorhersehbare Ereignisse zur Verfügung stehen?

• Stimmt es, daß die MitarbeiterInnen jedes Telefonat und seine Dauer angeben

müssen?

• Stimmt es, daß die jeweiligen AmtsleiterInnen sich genötigt sahen oder sehen, für

den Zeitraum der Prüfung anzuweisen, daß alle Projektarbeiten eingestellt

werden?

• Stimmt es, daß (einzelne Ausnahmen!?) maximal 30 Minuten pro Tag für interne

Besprechungen als Arbeitszeit gewertet werden, unabhängig von der Funktion

(also auch Führungskräfte), und womit kann eine solche Vorgangsweise begründet

werden?

18. Wie werden / wurden bei der Auswertung der beobachteten Zeiträume Urlaube,

Krankenstände, Schulungen, Supervisionen und sonstige Abwesenheiten bewertet‘?

Gibt es eine Hochrechnung auf ein Jahr, oder einen anderen Zeitraum?

19. Wie werden / wurden bei der Auswertung neue Aufgaben, beziehungsweise

zukünftige Schwerpunkte bewertet?

20. Halten sie eine Vorgangsweise wie sie in Linz und Graz offensichtlich praktiziert

wurde für korrekt und zielführend?

21. Werden sie eine Fortsetzung von Prüfungen in dieser Art zulassen oder welche

Änderungen werden sie anordnen?

22. Wird die derzeit in Wien stattfindende Prüfung wie begonnen fortgesetzt?

23. Angesichts der angewendeten Prüfungsmethoden: wie beurteilen Sie die Tatsache,

daß MitarbeiterInnen der Bundessozialämter regelmäßig in Kursen und Seminare

über Projektmanagement u.ä. Arbeitsbereiche geschult werden, etwa an der

Verwaltungsakademie des Bundes?

24. In welcher Weise wurde die Personalvertretung in die Prüfungsmaßnahmen, die

Methodenauswahl und die Bewertung der Prüfungsergebnisse eingebunden? Auf

welchen Ebenen wurde die Personalvertretung eingebunden?

25. Stimmt es, daß die " mittels EDV erfaßt werden?

26. Werden die Angaben bei der Eingabe anonymisiert? Wenn nein, werden alle

datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten und wurden die jeweiligen

Belegschaftsvertreterlnnen über diese Eingaben informiert und ihre Zustimmung

eingeholt?

27. Stimmt es, daß in Wien schätzungsweise 15.000 „Selbstbeobachtungszettel“

erstellt wurden? Wenn nein, wie hoch ist die Zahl jeweils in den bisher

beobachteten Ämtern?

28. Wieviele Personen sind damit beschäftigt, welcher Personal- und EDV-Aufwand

ist damit verbunden, und wieviele Mittel müssen dafür eingesetzt werden?

29. Wie hoch ist der gesamte Personal- und sonstige Aufwand für die gesamte Aktion?

30. Ist es richtig, daß im Zug der Neustrukturierung der Bundessozialämter

traditionelle Leistungsbilder teilweise durch neue bürger- und klientenorientierte

Aufgabenstellungen wie Mediation, Einzelfallbesprechungen, Beratungs- und

Betreuungsdienste, Service bei ESF - Förderungen ersetzt ‚wurden und wodurch

wurde bei der Prüfüng auf diese beratungs- und gesprächsintensiven Dienste

Bezug genommen?

31. Halten Sie wie Ihre Amtsvorgänger diese Neustrukturierung der Aufgaben der

Bundessozialämter für sinnvoll oder beabsichtigen Sie - vermittelt über die

Organisations- und Auslastungsprüfüng, die beratungsintensiven und

klientenorientierten Bereiche einzuschränken?

32. Inwieweit ist durch den Aufnahmestopp des Bundes im Falle von Karenzzeiten

und längeren Krankenständen die Aufrechterhaltung der Betreuungs- und

Beratungsqualität der Bundessozialämter noch gesichert?

33. Wird es auch eine Organisations- und Auslastungsprüfung der Präsidialsektion des

Ministeriums geben und mit welchen Kriterien wird diese durchgeführt werden?