2848/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Murauer und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend mangelnde Aussagekraft der Kriminalstatistik
Per Erlaß des Bundesministeriums für Inneres vom 21. Dezember 1994, Zl 60.300/333-
11116/94, haben alle Exekutivbeamten vom BMI die Aufforderung erhalten, in Hinkunft das
Zusammentreffen mehrerer Suchtgiftdelikte, die ein und demselben Verdächtigen zur Last
gelegt werden, nur mehr als einen Fall zu erfassen, „sodaß die Anzahl der bekanntgewordenen
strafbaren Handlungen nach dem SGG jene der Tatverdächtigen nicht übersteigen darf.“
Daraus ergibt sich, daß die Zahlen über Drogenkriminalität im Sicherheitsbericht für 1995
wenig Aussagekraft haben.
Nun soll nach Pressemeldungen vom 8. Juli 1997 diese Richtlinie rückwirkend bis 1. Jänner
1997 auch für alle anderen Deliktgruppen gelten. Das heißt, daß z.B. Serieneinbrüche, die von
ein und demselben Straftäter verübt wurden, nur mehr als ein Einbruch erfaßt werden. Die
Aussagekraft der Kriminalstatistik würde damit generell entwertet und die Statistik „geschönt“.
Im Hinblick darauf richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres folgende
Anfrage:
1. Womit wurde die im erwähnten Erlaß ZI 60.300/333-11116/94 enthaltene Weisung
begründet?
2. Wie beurteilen Sie im Hinblick auf diese geänderten Meldevorschriften die Aussagekraft der
polizeilichen Kriminalstatistik im
Drogenbereich im Sicherheitsbericht für 1995?
3. Ist es richtig, daß diese Art der eingeschränkten Erfassung für die polizeiliche
Kriminalstatistik rückwirkend bis 1. Jänner 1997 nun auch für alle anderen Deliktgruppen
angeordnet wurde?
Wenn ja, warum?
4. Wie beurteilen Sie diese Vorgangsweise im Lichte der Aussagekraft der polizeilichen
Kriminalstatistik?