2848/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Murauer und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend mangelnde Aussagekraft der Kriminalstatistik

Per Erlaß des Bundesministeriums für Inneres vom 21. Dezember 1994, Zl 60.300/333-

11116/94, haben alle Exekutivbeamten vom BMI die Aufforderung erhalten, in Hinkunft das

Zusammentreffen mehrerer Suchtgiftdelikte, die ein und demselben Verdächtigen zur Last

gelegt werden, nur mehr als einen Fall zu erfassen, „sodaß die Anzahl der bekanntgewordenen

strafbaren Handlungen nach dem SGG jene der Tatverdächtigen nicht übersteigen darf.“

Daraus ergibt sich, daß die Zahlen über Drogenkriminalität im Sicherheitsbericht für 1995

wenig Aussagekraft haben.

Nun soll nach Pressemeldungen vom 8. Juli 1997 diese Richtlinie rückwirkend bis 1. Jänner

1997 auch für alle anderen Deliktgruppen gelten. Das heißt, daß z.B. Serieneinbrüche, die von

ein und demselben Straftäter verübt wurden, nur mehr als ein Einbruch erfaßt werden. Die

Aussagekraft der Kriminalstatistik würde damit generell entwertet und die Statistik „geschönt“.

Im Hinblick darauf richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres folgende

Anfrage:

1. Womit wurde die im erwähnten Erlaß ZI 60.300/333-11116/94 enthaltene Weisung

begründet?

2. Wie beurteilen Sie im Hinblick auf diese geänderten Meldevorschriften die Aussagekraft der

polizeilichen Kriminalstatistik im Drogenbereich im Sicherheitsbericht für 1995?

3. Ist es richtig, daß diese Art der eingeschränkten Erfassung für die polizeiliche

Kriminalstatistik rückwirkend bis 1. Jänner 1997 nun auch für alle anderen Deliktgruppen

angeordnet wurde?

Wenn ja, warum?

4. Wie beurteilen Sie diese Vorgangsweise im Lichte der Aussagekraft der polizeilichen

Kriminalstatistik?