2855/J XX.GP
der Abgeordneten Haller
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend endlose Verfahrensdauer- bei der Bundesverteilungskommission
Nachdem sich die damalige DDR auf der Ebene des Völkerrechtes bereit erklärt hat, eine
Entschädigung für jenes Unrecht zu leisten, das österrichischen Staatsbürgern durch
verschiedene staatliche Maßnahmen zugefügt wurde, wurde bereits im Jahre 1988 das
Verteilungsgesetz DDR, BGBl Nr 189, beschlossen, das die Grundlage für die Auszahlung der
von der DDR geleisteten Entschädigungssumme Von insgesamt 136,,4 Mio. ÖS bildet.
Obwohl somit seit Beginn der auf Grund dieses Gesetzes durchgeführten Verfahren nahezu 10
Jahre vergangen sind, warten alle Betroffenen noch immer auf die vollständige Entschädigung.
Auch die Volksanwaltschaft mußte sich seit Jahren mit Beschwerden befassen, in denen als
Hauptkritik geäußert wurde, daß nach wie vor bereits vor Jahren bescheidmäßig zuerkannte
Entschädigungen nicht vollständig ausbezahlt worden sind.
Wie die Volksanwaltschaft bereits in ihrem 18. Bericht an den Nationalrat betreffend das Jahr
1994 ausgeführt hat, ist zur Vemeidung der berechtigten Beschwerden eine Änderung des
Gesetzes notwendig. Gemäß den Bestimmungen des Verteilungsgesetzes DDR sind den
österreichischen Staatsbürgern nach Zustellung des Feststellungsbescheides der
Bundesverteilungskommission beim Bundesministerium für Finanzen 70 % der
zugesprochenen Entschädigung auszuzahlen. Die restlichen 30 % gelangen erst dann zur
Auszahlung, wenn die Bundesverteilungskommission den abschließenden Verteilungsplan
erstellt hat. Voraussetzung für dessen Erstellung ist aber die Bescheidmäßige Erledigung aller
fristgerecht angemeldeten Ansprüche.
Im Ergebnis bedeutet dies daß 3() % der seitens der DDR gezahlten Abgeltungssumme von
136,4 Mio. ÖS noch nicht ausbezahlt wurden, weshalb das Bundesministerium für Finanzen
durch die anfallenden Zinsen ein erhebliches Körberlgeld lukrieren kann.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
ANFRAGE
1. Worauf ist die bisherige schleppende Abwicklung der Entschädigungsverfahren nach dem
Verteilungsgesetz DDR zurückzuführen?
2. Wie viele Verfahren wurden bisher Bescheidmäßige abgeschlossen worden und wie viele
Verfahren haben noch keine Bescheidmäßige Erledigung erfahren?
3. Wann ist mit der Bescheidmäßige Erledigung aller Verfahren zu rechnen?
4 Weshalb hat das Bundesministerium für Finanzen der bereits vor Jahren ausgesprochenen
Anregung des Vorsitzenden der Bundesverteilungskommission und der Volksanwaltschaft
bisher nicht entsprochen, durch eine Gesetzesänderung die Verteilung der vollständigen
zugesprochenen Entschädigung oder zumindest eine weitere Vorschußleistung zu
ermöglichen?
5. Beabsichtigen Sie nunmehr die Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfes?
Wenn nein, warum nicht?
6. Sind Sie der Auffassung, daß es für die Betroffenen wirklich zumutbar ist, jahrelang auf die
Auszahlung der- zugesprochenen Entschädigung warten zu müssen?
Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen?
7. Werden Sie dafür sorgen, daß die jahrelang vorenthaltenen Entschädigungsleistungen
nunmehr verzinst zur Auszahlung gelangen?
Wenn nein, warum nicht?
8. Wann ist endlich mit der Auszahlung der vollständigen Entschädigungsleistungen zu
rechnen?