2855/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haller

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend endlose Verfahrensdauer- bei der Bundesverteilungskommission

Nachdem sich die damalige DDR auf der Ebene des Völkerrechtes bereit erklärt hat, eine

Entschädigung für jenes Unrecht zu leisten, das österrichischen Staatsbürgern durch

verschiedene staatliche Maßnahmen zugefügt wurde, wurde bereits im Jahre 1988 das

Verteilungsgesetz DDR, BGBl Nr 189, beschlossen, das die Grundlage für die Auszahlung der

von der DDR geleisteten Entschädigungssumme Von insgesamt 136,,4 Mio. ÖS bildet.

Obwohl somit seit Beginn der auf Grund dieses Gesetzes durchgeführten Verfahren nahezu 10

Jahre vergangen sind, warten alle Betroffenen noch immer auf die vollständige Entschädigung.

Auch die Volksanwaltschaft mußte sich seit Jahren mit Beschwerden befassen, in denen als

Hauptkritik geäußert wurde, daß nach wie vor bereits vor Jahren bescheidmäßig zuerkannte

Entschädigungen nicht vollständig ausbezahlt worden sind.

Wie die Volksanwaltschaft bereits in ihrem 18. Bericht an den Nationalrat betreffend das Jahr

1994 ausgeführt hat, ist zur Vemeidung der berechtigten Beschwerden eine Änderung des

Gesetzes notwendig. Gemäß den Bestimmungen des Verteilungsgesetzes DDR sind den

österreichischen Staatsbürgern nach Zustellung des Feststellungsbescheides der

Bundesverteilungskommission beim Bundesministerium für Finanzen 70 % der

zugesprochenen Entschädigung auszuzahlen. Die restlichen 30 % gelangen erst dann zur

Auszahlung, wenn die Bundesverteilungskommission den abschließenden Verteilungsplan

erstellt hat. Voraussetzung für dessen Erstellung ist aber die Bescheidmäßige Erledigung aller

fristgerecht angemeldeten Ansprüche.

Im Ergebnis bedeutet dies daß 3() % der seitens der DDR gezahlten Abgeltungssumme von

136,4 Mio. ÖS noch nicht ausbezahlt wurden, weshalb das Bundesministerium für Finanzen

durch die anfallenden Zinsen ein erhebliches Körberlgeld lukrieren kann.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende

ANFRAGE

1. Worauf ist die bisherige schleppende Abwicklung der Entschädigungsverfahren nach dem

Verteilungsgesetz DDR zurückzuführen?

2. Wie viele Verfahren wurden bisher Bescheidmäßige abgeschlossen worden und wie viele

Verfahren haben noch keine Bescheidmäßige Erledigung erfahren?

3. Wann ist mit der Bescheidmäßige Erledigung aller Verfahren zu rechnen?

4 Weshalb hat das Bundesministerium für Finanzen der bereits vor Jahren ausgesprochenen

Anregung des Vorsitzenden der Bundesverteilungskommission und der Volksanwaltschaft

bisher nicht entsprochen, durch eine Gesetzesänderung die Verteilung der vollständigen

zugesprochenen Entschädigung oder zumindest eine weitere Vorschußleistung zu

ermöglichen?

5. Beabsichtigen Sie nunmehr die Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfes?

Wenn nein, warum nicht?

6. Sind Sie der Auffassung, daß es für die Betroffenen wirklich zumutbar ist, jahrelang auf die

Auszahlung der- zugesprochenen Entschädigung warten zu müssen?

Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen?

7. Werden Sie dafür sorgen, daß die jahrelang vorenthaltenen Entschädigungsleistungen

nunmehr verzinst zur Auszahlung gelangen?

Wenn nein, warum nicht?

8. Wann ist endlich mit der Auszahlung der vollständigen Entschädigungsleistungen zu

rechnen?