2860/J XX.GP

 

der Abgeordneten Kier, Stoisits, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Umsetzung der Menschenrechte im Rahmen der internationalen

Beziehungen

Menschenrechte sind ein wichtiger Garant für Stabilität, Frieden und Wohlstand eines

Landes.

Österreich hat im Bereich des Internationalen Menschenrechtsschutzes einen guten Ruf

zu verteidigen und setzt sich in den betreffenden internationalen Organisationen, wie

etwa in den Vereinten Nationen, im Europarat, in der OSZE und nun hoffentlich auch

verstärkt in der EU für dessen ständige Verbesserung ein. Jüngste Beispiele sind

Aktivitäten im Bereich des Minderheitenschutzes. Österreich hat auch im Juni 1993

die Weltmenschenrechtskonferenz ausgerichtet und wird sich für die geplante

Nachfolgekonferenz 1998 bewerben.

Allerdings könnte der Einsatz für Menschenrechte seitens Österreich durchaus noch

viel aktiver und konkreter sein, wenn man etwa berücksichtigt, daß die

Bundesregierung noch keinen Aktionsplan zur Umsetzung der Beschlüsse der

Konferenz von 1993 vorgelegt hat oder für die Menschenrechtsprogramme bzw

Spendenfonds der Vereinten Nationen im Vergleich zu anderen EU-Partnern

unterdurchschnittliche finanzielle Beiträge leistet. Weiters werden einige Berichte an

UN-Ausschüsse betreffend die Umsetzung verschiedener Vorhaben, zu denen

Österreich verpflichtet ist, nicht abgeliefert. Und schließlich sind auch im

innerstaatlichen Bereich noch zahlreiche Maßnahmen einzufordern - betreffend die

Lage der Volksgruppen bis hin zum Rechtsschutz für Ausländer -, wie jüngst die

„Österreichische Liga für Menschenrechte“ in ihrem „Menschenrechtlichen Befund für

Österreich 1996“ anläßlich des internationalen Tages der Menschenrechte festhielt.

In einem Gespräch mit den Menschenrechtssprecher/inne/n der fünf im Parlament

vertretenen Parteien, einen Vertreter der Caritas, von SOS-Mitmensch und von

Amnesty International wurden Hintergrundinformationen und ein Appell zur

Verwirklichung einer aktiven Menschenrechtspolitik vorgelegt.

Im Sinne dieses Appells stellen daher die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1. Werden Sie sich in den internationalen Gremien und im Rahmen bilateraler

Beziehungen für die Abschaffung der Todesstrafe und für wirksame Maßnahmen

gegen Folter, „Verschwindenlassen“ und politischen Mord eingesetzt und

werden Sie für die sofortige und bedingungslose Freilassung von gewaltlosen

politischen Gefangenen eintreten?

2. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?

3. Wenn nein, warum nicht?

4. Haben Sie und werden Sie in allen internationalen Gremien darauf drängen, daß

die Beschlüsse der 2. Weltmenschenrechtskonferenz beachtet und umgesetzt

werden?

5. Wenn ja, in welcher Art und Weise haben Sie das gemacht und werden Sie das

noch machen?

6. Wenn nein, warum nicht?

7. Werden Sie sich im Rahmen der Umsetzung des Aktionsprogrammes der 2.

Weltmenschenrechtskonferenz auch dafür einsetzen, daß für die Arbeit des

Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte sowie des

Menschenrechtszentrums in Genf die notwendigen finanziellen und personellen

Mitteln durch die Vereinten Nationen zur Verfügung gestellt werden?

8. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?

9. Wenn nein, warum nicht?

10. Werden Sie sich auch dafür einsetzen, daß im Rahmen der Vereinten Nationen,

der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und

anderen zwischenstaatlichen Organisationen verstärkt nichtstaatliche

Menschenrechtsorganisationen (NGO‘ s) einbezogen werden?

11. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?

12. Wenn nein, warum nicht?

13. Werden Sie sich in den internationalen Gremien auch für die Rechte von

Menschenrechtsaktivist/inn/en einsetzen, und zwar indem Sie sich insbesondere

für die Ausarbeitung der UN-Erklärung von Menschenrechtsaktivist/inn/en

einsetzen?

14. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Werden Sie sich für die Schaffung eines Ständigen Internationalen

Strafgerichtshofes einsetzen?

17. Wenn ja, in weicher Art und Weise werden Sie das machen?

18. Wenn nein, warum nicht?

19. Werden Sie sich im Rahmen der Europäischen Union dafür einsetzen, daß der

Schutz der Menschenrechte integraler Bestandteil ihrer Politik nach innen und

nach außen ist?

20. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?

21. Wenn nein, warum nicht?

22. Werden Sie sich im Rahmen der OSZE für die Umsetzung und Einhaltung der

Verpflichtung der menschlichen Dimension einsetzen?

23. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?

24. Wenn nein, warum nicht?

25. Werden Sie der österreichischen Entwicklungspolitik die Menschenrechte als

entscheidendes Gestaltungsprinzip zugrundelegen?

26. Wenn nein, warum nicht?

27. Werden Sie sich international für die Verbesserung des Schutzes von

Inhaftierten einsetzen und sich insbesondere für die ehebaldige Annahme des

Fakultativprotokolls zur UN-Konvention gegen die Folter und die Ausarbeitung

eines möglichst umfassenden Zusatzprotokolls der Europäischen

Menschenrechtskonvention betreffend zusätzliche Rechte für Festgenommene

einsetzen?

28. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?

29. Wenn nein, warum nicht?

30. Werden Sie sich in internationalen Gremien für die verbindliche Anerkennung

eines Menschen rechts auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen

einsetzen?

31. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen bzw. haben Sie das

gemacht?

32. Wenn nein, warum nicht?

33. Werden Sie sich für die Umsetzung der Beschlüsse der Weltfrauenkonferenz

einsetzen, und zwar insbesondere die volle Integration der Menschenrechte von

Frauen in der Arbeit des gesamten Systems der UNO und die Ausarbeitung

eines Fakultativprotokolls zur Konvention gegen die Diskriminierung der Frau

unterstützen?

34. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?

35. Wenn nein, warum nicht?

36. Werden Sie dafür sorgen, daß von der Bundesregierung dem Nationalrat jährlich

ein Menschenrechtsbericht vorgelegt wird, der Rechenschaft über eine aktive

Menschenrechtspolitik in den internationalen Beziehungen gibt?

37. Wenn ja, bis wann ist mit dem ersten Bericht zu rechnen?

38. Wenn nein, warum nicht?

39. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß bis Ende des Jahres 1997 von der

Bundesregierung ein nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Beschlüsse der

Weltmenschenrechtskonferenz und der Beschlüsse der Weltfrauenkonferenz dem

Nationalrat vorgelegt wird?

40. Wenn nein, warum nicht?

41. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß zur Verminderung von

Fremdenfeindlichkeit und Rassismus Toleranz und Mitmenschlichkeit auch in

Österreich wieder Platz greift und dabei insbesondere die Bemühungen des

Europarates, der EU, der OSZE und der UNO unterstützen?

42. Wenn ja, in welcher Form?

43. Wenn nein, warum nicht?

44. Gemäß Art 9 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form

von Rassendiskriminierung (vom 7.3.1966) verpflichteten sich die

Vertragsstaaten (also auch Österreich), dem Generalsekretär der Vereinten

Nationen zur Beratung durch den Ausschuß einen Bericht über die zur

Durchführung dieses Übereinkommens getroffenen Gesetzgebungs-, Gerichts-,

Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen vorzulegen. Osterreich hat weder 1993

noch 1995 einen solchen Bericht vorgelegt. Werden Sie daher dafür sorgen, daß

dieses Versäumnis nachgeholt wird und bis Ende des Jahres 1997 einen solchen

Bericht den Vereinten Nationen und den Nationalrat vorlegen. Wenn nein,

warum nicht?

45. Auch in der UN-Konvention gegen Folter hat sich Österreich verpflichtet, den

Vereinten Nationen alle vier Jahre einen Bericht vorzulegen. Weder 1992 noch

1996 ist ein solcher Bericht abgegeben worden. Werden Sie daher dafür sorgen,

daß dieses Versäumnis nachgeholt und bis spätestens Ende des Jahres 1997 ein

solcher Bericht sowohl den Vereinten Nationen als auch dem Nationalrat

vorgelegt wird?

46. Wenn nein, warum nicht?

47. Gemäß Art 40 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte

(vom 19.12.1966) verpflichteten sich die Vertragsstaaten (also auch Österreich),

den Menschenrechtsausschuß über die Maßnahmen, die sie zur Verwirklichung

der in diesem Pakt anerkannten Rechte getroffen haben und über die dabei

erzielten Fortschritte alle fünf Jahre einen Bericht vorzulegen. Österreich ist

bereits 1993 dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Werden Sie daher dafür

sorgen, daß dieses Versäumnis nachgeholt und bis spätestens Ende des Jahres

1997 ein solcher Bericht sowohl den Vereinten Nationen als auch dem

Nationalrat vorgelegt wird?

48. Wenn nein, warum nicht?

49. Werden Sie dafür sorgen, daß Osterreich in Hinkunft die laut den einzelnen UN-

Menschenrechtskonventionen eingegangenen Berichtspflichten pünktlich

nachkommt und diese Berichte gleichzeitig dem Nationalrat vorgelegt werden?

50. Werden Sie bei Vollziehung des Kriegsmaterialgesetzes dafür sorgen, daß die in

§ 3 Abs 1 Z 3 vorgesehene Bindung an menschenrechtliche Kriterien strikt

beachtet werden und zwecks Beurteilung menschenrechtliche Berichte

unabhängiger Institutionen eingeholt werden?

52. Gemäß Art 18 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von

Diskriminierung der Frau (vom 1. März 1980) verpflichteten sich die

Vertragsstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zur Beratung

durch den Ausschuß einen Bericht über die zur Durchführung dieses

Übereinkommens getroffenen Gesetzgebungs-, Gerichts-, Verwaltungs- und

sonstigen Maßnahmen und die diesbezüglichen Fortschritte vorzulegen. Weder

1991 noch 1995 wurden entsprechende Berichte vorgelegt. Werden Sie daher

dafür sorgen, daß dieses Versäumnis nachgeholt wird und spätestens bis

30.6.1997 ein entsprechender Bericht den vereinten Nationen und auch dem

Nationalrat vorgelegt wird?

53. Wenn nein, warum nicht?