2860/J XX.GP
der Abgeordneten Kier, Stoisits, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Umsetzung der Menschenrechte im Rahmen der internationalen
Beziehungen
Menschenrechte sind ein wichtiger Garant für Stabilität, Frieden und Wohlstand eines
Landes.
Österreich hat im Bereich des Internationalen Menschenrechtsschutzes einen guten Ruf
zu verteidigen und setzt sich in den betreffenden internationalen Organisationen, wie
etwa in den Vereinten Nationen, im Europarat, in der OSZE und nun hoffentlich auch
verstärkt in der EU für dessen ständige Verbesserung ein. Jüngste Beispiele sind
Aktivitäten im Bereich des Minderheitenschutzes. Österreich hat auch im Juni 1993
die Weltmenschenrechtskonferenz ausgerichtet und wird sich für die geplante
Nachfolgekonferenz 1998 bewerben.
Allerdings könnte der Einsatz für Menschenrechte seitens Österreich durchaus noch
viel aktiver und konkreter sein, wenn man etwa berücksichtigt, daß die
Bundesregierung noch keinen Aktionsplan zur Umsetzung der Beschlüsse der
Konferenz von 1993 vorgelegt hat oder für die Menschenrechtsprogramme bzw
Spendenfonds der Vereinten Nationen im Vergleich zu anderen EU-Partnern
unterdurchschnittliche finanzielle Beiträge leistet. Weiters werden einige Berichte an
UN-Ausschüsse betreffend die Umsetzung verschiedener Vorhaben, zu denen
Österreich verpflichtet ist, nicht abgeliefert. Und schließlich sind auch im
innerstaatlichen Bereich noch zahlreiche Maßnahmen einzufordern - betreffend die
Lage der Volksgruppen bis hin zum Rechtsschutz für Ausländer -, wie jüngst die
„Österreichische Liga für Menschenrechte“ in ihrem „Menschenrechtlichen Befund für
Österreich 1996“ anläßlich des internationalen Tages der Menschenrechte festhielt.
In einem Gespräch mit den Menschenrechtssprecher/inne/n der fünf im Parlament
vertretenen Parteien, einen Vertreter der
Caritas, von SOS-Mitmensch und von
Amnesty International wurden Hintergrundinformationen und ein Appell zur
Verwirklichung einer aktiven Menschenrechtspolitik vorgelegt.
Im Sinne dieses Appells stellen daher die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1. Werden Sie sich in den internationalen Gremien und im Rahmen bilateraler
Beziehungen für die Abschaffung der Todesstrafe und für wirksame Maßnahmen
gegen Folter, „Verschwindenlassen“ und politischen Mord eingesetzt und
werden Sie für die sofortige und bedingungslose Freilassung von gewaltlosen
politischen Gefangenen eintreten?
2. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Haben Sie und werden Sie in allen internationalen Gremien darauf drängen, daß
die Beschlüsse der 2. Weltmenschenrechtskonferenz beachtet und umgesetzt
werden?
5. Wenn ja, in welcher Art und Weise haben Sie das gemacht und werden Sie das
noch machen?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Werden Sie sich im Rahmen der Umsetzung des Aktionsprogrammes der 2.
Weltmenschenrechtskonferenz auch dafür einsetzen, daß für die Arbeit des
Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte sowie des
Menschenrechtszentrums in Genf die notwendigen finanziellen und personellen
Mitteln durch die Vereinten Nationen zur Verfügung gestellt werden?
8. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. Werden Sie sich auch dafür einsetzen, daß im Rahmen der Vereinten Nationen,
der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und
anderen zwischenstaatlichen Organisationen verstärkt nichtstaatliche
Menschenrechtsorganisationen (NGO‘ s) einbezogen werden?
11. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?
12. Wenn nein, warum nicht?
13. Werden Sie sich in den internationalen Gremien auch für die Rechte von
Menschenrechtsaktivist/inn/en einsetzen, und
zwar indem Sie sich insbesondere
für die Ausarbeitung der UN-Erklärung von Menschenrechtsaktivist/inn/en
einsetzen?
14. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?
15. Wenn nein, warum nicht?
16. Werden Sie sich für die Schaffung eines Ständigen Internationalen
Strafgerichtshofes einsetzen?
17. Wenn ja, in weicher Art und Weise werden Sie das machen?
18. Wenn nein, warum nicht?
19. Werden Sie sich im Rahmen der Europäischen Union dafür einsetzen, daß der
Schutz der Menschenrechte integraler Bestandteil ihrer Politik nach innen und
nach außen ist?
20. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?
21. Wenn nein, warum nicht?
22. Werden Sie sich im Rahmen der OSZE für die Umsetzung und Einhaltung der
Verpflichtung der menschlichen Dimension einsetzen?
23. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?
24. Wenn nein, warum nicht?
25. Werden Sie der österreichischen Entwicklungspolitik die Menschenrechte als
entscheidendes Gestaltungsprinzip zugrundelegen?
26. Wenn nein, warum nicht?
27. Werden Sie sich international für die Verbesserung des Schutzes von
Inhaftierten einsetzen und sich insbesondere für die ehebaldige Annahme des
Fakultativprotokolls zur UN-Konvention gegen die Folter und die Ausarbeitung
eines möglichst umfassenden Zusatzprotokolls der Europäischen
Menschenrechtskonvention betreffend zusätzliche Rechte für Festgenommene
einsetzen?
28. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?
29. Wenn nein, warum nicht?
30. Werden Sie sich in internationalen Gremien für die verbindliche Anerkennung
eines Menschen rechts auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen
einsetzen?
31. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen bzw. haben Sie das
gemacht?
32. Wenn nein, warum nicht?
33. Werden Sie sich für die Umsetzung der Beschlüsse der Weltfrauenkonferenz
einsetzen, und zwar insbesondere die volle Integration der Menschenrechte von
Frauen in der Arbeit des gesamten Systems der UNO und die Ausarbeitung
eines Fakultativprotokolls zur Konvention gegen die Diskriminierung der Frau
unterstützen?
34. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?
35. Wenn nein, warum nicht?
36. Werden Sie dafür sorgen, daß von der Bundesregierung dem Nationalrat jährlich
ein Menschenrechtsbericht vorgelegt wird, der Rechenschaft über eine aktive
Menschenrechtspolitik in den internationalen Beziehungen gibt?
37. Wenn ja, bis wann ist mit dem ersten Bericht zu rechnen?
38. Wenn nein, warum nicht?
39. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß bis Ende des Jahres 1997 von der
Bundesregierung ein nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Beschlüsse der
Weltmenschenrechtskonferenz und der Beschlüsse der Weltfrauenkonferenz dem
Nationalrat vorgelegt wird?
40. Wenn nein, warum nicht?
41. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß zur Verminderung von
Fremdenfeindlichkeit und Rassismus Toleranz und Mitmenschlichkeit auch in
Österreich wieder Platz greift und dabei insbesondere die Bemühungen des
Europarates, der EU, der OSZE und der UNO unterstützen?
42. Wenn ja, in welcher Form?
43. Wenn nein, warum nicht?
44. Gemäß Art 9 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form
von Rassendiskriminierung (vom 7.3.1966) verpflichteten sich die
Vertragsstaaten (also auch Österreich), dem Generalsekretär der Vereinten
Nationen zur Beratung durch den Ausschuß einen Bericht über die zur
Durchführung dieses Übereinkommens getroffenen Gesetzgebungs-, Gerichts-,
Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen vorzulegen. Osterreich hat weder 1993
noch 1995 einen solchen Bericht vorgelegt. Werden Sie daher dafür sorgen, daß
dieses Versäumnis nachgeholt wird und bis Ende des Jahres 1997 einen solchen
Bericht den Vereinten Nationen und den Nationalrat vorlegen. Wenn nein,
warum nicht?
45. Auch in der UN-Konvention gegen Folter hat sich Österreich verpflichtet, den
Vereinten Nationen alle vier Jahre einen Bericht vorzulegen. Weder 1992 noch
1996 ist ein solcher Bericht abgegeben worden. Werden Sie daher dafür sorgen,
daß dieses Versäumnis nachgeholt und bis spätestens Ende des Jahres 1997 ein
solcher Bericht sowohl den Vereinten Nationen als auch dem Nationalrat
vorgelegt wird?
46. Wenn nein, warum nicht?
47. Gemäß Art 40 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte
(vom 19.12.1966) verpflichteten sich die Vertragsstaaten (also auch Österreich),
den Menschenrechtsausschuß über die Maßnahmen, die sie zur Verwirklichung
der in diesem Pakt anerkannten Rechte getroffen haben und über die dabei
erzielten Fortschritte alle fünf Jahre einen Bericht vorzulegen. Österreich ist
bereits 1993 dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Werden Sie daher dafür
sorgen, daß dieses Versäumnis nachgeholt und bis spätestens Ende des Jahres
1997 ein solcher Bericht sowohl den Vereinten Nationen als auch dem
Nationalrat vorgelegt wird?
48. Wenn nein, warum nicht?
49. Werden Sie dafür sorgen, daß Osterreich in Hinkunft die laut den einzelnen UN-
Menschenrechtskonventionen eingegangenen Berichtspflichten pünktlich
nachkommt und diese Berichte gleichzeitig dem Nationalrat vorgelegt werden?
50. Werden Sie bei Vollziehung des Kriegsmaterialgesetzes dafür sorgen, daß die in
§ 3 Abs 1 Z 3 vorgesehene Bindung an menschenrechtliche Kriterien strikt
beachtet werden und zwecks Beurteilung menschenrechtliche Berichte
unabhängiger Institutionen eingeholt werden?
52. Gemäß Art 18 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau (vom 1. März 1980) verpflichteten sich die
Vertragsstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zur Beratung
durch den Ausschuß einen Bericht über die zur Durchführung dieses
Übereinkommens getroffenen Gesetzgebungs-, Gerichts-, Verwaltungs- und
sonstigen Maßnahmen und die diesbezüglichen Fortschritte vorzulegen. Weder
1991 noch 1995 wurden entsprechende Berichte vorgelegt. Werden Sie daher
dafür sorgen, daß dieses Versäumnis nachgeholt wird und spätestens bis
30.6.1997 ein entsprechender Bericht den vereinten Nationen und auch dem
Nationalrat vorgelegt wird?
53. Wenn nein, warum nicht?