2861/J XX.GP

 

der Abgeordneten Kier, Stoisits, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Frauenangelegenheiten

betreffend Umsetzung der Menschenrechte im Rahmen der internationalen

Beziehungen

Menschenrechte sind ein wichtiger Garant für Stabilität, Frieden und Wohlstand eines

Landes.

Österreich hat im Bereich des Internationalen Menschenrechtsschutzes einen guten Ruf

zu verteidigen und setzt sich in den betreffenden internationalen Organisationen, wie

etwa in den Vereinten Nationen, im Europarat, in der OSZE und nun hoffentlich auch

verstärkt in der EU für dessen ständige Verbesserung ein. Jüngste Beispiele sind

Aktivitäten im Bereich des Minderheitenschutzes. Osterreich hat auch im Juni 1993

die Weltmenschenrechtskonferenz ausgerichtet und wird sich für die geplante

Nachfolgekonferenz 1998 bewerben.

Allerdings könnte der Einsatz für Menschenrechte seitens Österreich durchaus noch

viel aktiver und konkreter sein, wenn man etwa berücksichtigt, daß die

Bundesregierung noch keinen Aktionsplan zur Umsetzung der Beschlüsse der

Konferenz von 1993 vorgelegt hat oder für die Menschenrechtsprogramme bzw

Spendenfonds der Vereinten Nationen im Vergleich zu anderen EU-Partnern

unterdurchschnittliche finanzielle Beiträge leistet. Weiters werden einige Berichte an

UN-Ausschüsse betreffend die Umsetzung verschiedener Vorhaben, zu denen

Österreich verpflichtet ist, nicht abgeliefert. Und schließlich sind auch im

innerstaatlichen Bereich noch zahlreiche Maßnahmen einzufordern - betreffend die

Lage der Volksgruppen bis hin zum Rechtsschutz für Ausländer -, wie jüngst die

„Österreichische Liga für Menschenrechte“ in ihrem „Menschenrechtlichen Befund für

Österreich 1996“ anläßlich des internationalen Tages der Menschenrechte festhielt.

In einem Gespräch mit den Menschenrechtssprecher/inne/n der fünf im Parlament

vertretenen Parteien, einen Vertreter der Caritas, von SOS-Mitmensch und von

Amnesty International wurden Hintergrundinformationen und ein Appell zur

Verwirklichung einer aktiven Menschenrechtspolitik vorgelegt.

Im Sinne dieses Appells stellen daher die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1. Werden Sie bis spätestens 1.1.1998 einen Aktionsplan zur Umsetzung der

Beschlüsse der Weltfrauenkonferenz ausarbeiten und dem Nationalrat vorlegen?

2. Wenn nein, warum nicht?

3. Gemäß Art 18 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von

Diskriminierung der Frau (vom 1. März 1980) verpflichteten sich die

Vertragsstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zur Beratung

durch den Ausschuß einen Bericht über die zur Durchführung dieses

Übereinkommen 5 getroffenen Gesetzgebungs-, Gerichts-, Verwaltungs- und

sonstigen Maßnahmen und die diesbezüglichen Fortschritte vorzulegen. Weder

1991 noch 1995 wurden entsprechende Berichte vorgelegt. Werden Sie daher

dafür sorgen, daß dieses Versäumnis nachgeholt wird und spätestens bis Ende

1997 ein entsprechender Bericht den vereinten Nationen und auch dem

Nationalrat vorgelegt wird?

4. Wenn nein, warum nicht?

5. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die Beschlüsse der Weltfrauenkonferenz

beachtet und umgesetzt werden und insbesondere die volle Integration der

Menschenrechte von Frauen in die Arbeit des gesamten Systems der UNO und

die Ausarbeitung eines Fakultativprotokolls zur Konvention gegen die

Diskriminierung der Frau unterstützen?

6. Wenn ja, in welcher Form werden Sie das machen?

7. Wenn nein, warum nicht?

8. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß zur Verminderung von

Fremdenfeindlichkeit und Rassismus Toleranz und Mitmenschlichkeit auch in

Österreich wieder Platz greift und dabei insbesondere die Bemühungen des

Europarates, der EU, der OSZE und der UNO unterstützen?

9. Wenn ja, in welcher Form?

10. Wenn nein, warum nicht?