2863/J XX.GP

 

der Abgeordneten Kier, Stoisits, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Menschenrechte in Österreich

Menschenrechte sind ein wichtiger Garant für Stabilität, Frieden und Wohlstand eines

Landes.

Österreich hat im Bereich des Internationalen Menschenrechtsschutzes einen guten Ruf

zu verteidigen und setzt sich in den betreffenden internationalen Organisationen, wie

etwa in den Vereinten Nationen, im Europarat, in der OSZE und nun hoffentlich auch

verstärkt in der EU für dessen ständige Verbesserung ein. Jüngste Beispiele sind

Aktivitäten im Bereich des Minderheitenschutzes. Österreich hat auch im Juni 1993

die Weltmenschenrechtskonferenz ausgerichtet und wird sich für die geplante

Nachfolgekonferenz 1998 bewerben.

Allerdings könnte der Einsatz für Menschenrechte seitens Österreich durchaus noch

viel aktiver und konkreter sein, wenn man etwa berücksichtigt, daß die

Bundesregierung noch keinen Aktionsplan zur Umsetzung der Beschlüsse der

Konferenz von 1993 vorgelegt hat oder für die Menschenrechtsprogramme bzw

Spendenfonds der Vereinten Nationen im Vergleich zu anderen EU-Partnern

unterdurchschnittliche finanzielle Beiträge leistet. Weiters werden einige Berichte an

UN-Ausschüsse betreffend die Umsetzung verschiedener Vorhaben, zu denen

Österreich verpflichtet ist, nicht abgeliefert. Und schließlich sind auch im

innerstaatlichen Bereich noch zahlreiche Maßnahmen einzufordern - betreffend die

Lage der Volksgruppen bis hin zum Rechtsschutz für Ausländer -, wie jüngst die

„Österreichische Liga für Menschenrechte“ in ihrem „Menschenrechtlichen Befund für

Österreich 1996“ anläßlich des internationalen Tages der Menschenrechte festhielt.

In einem Gespräch mit den Menschenrechtssprecher/inneIn der fünf im Parlament

vertretenen Parteien, einen Vertreter der Caritas, von SOS-Mitmensch und von

Amnesty International wurden Hintergrundinformationen und ein Appell zur

Verwirklichung einer aktiven Menschenrechtspolitik vorgelegt.

Im Sinne dieses Appells stellen daher die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1. Werden Sie im Rahmen der Vollziehung des Kriegsmaterialgesetzes in § 3

Abs 1 Z 3 vorgesehene Bindung an menschenrechtliche Kriterien strikt beachten

und sich dabei insbesondere auf menschenrechtliche Berichte unabhängiger

Institutionen stützen?

2. Wenn nein, warum nicht?

3. Werden Sie Maßnahmen zur Verminderung von Fremdenfeindlichkeit und

Rassismus und einem Zunehmen von Toleranz und Mitmenschlichkeit auch in

Österreich setzen und dabei insbesondere die Bemühungen des Europarates, der

EU, der OSZE und der UNO unterstützen?

4. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie dies machen?

5. Werden Sie sich in den internationalen Gremien für die verbindliche

Anerkennung des Menschenrechts auf Wehrdienstverweigerung aus

Gewissensgründen einsetzen?

6. Wenn ja, in welcher Art und Weise?

7. Wenn nein, warum nicht?

8. Werden Sie sich in den internationalen Gremien für die Verbesserung des

Schutzes von Inhaftierten einsetzen und insbesondere die ehebaldige Annahme

des Fakultativprotokolls zur UN-Konvention gegen Folter und die Ausarbeitung

eines möglichst umfassenden Zusatzprotokolls zur Europäischen

Menschenrechtskonvention betreffend zusätzliche Rechte für Festgenommene

unterstützen?

9. Wenn ja, in welcher Art und Weise?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Werden Sie dem Nationalrat bis Ende 1998 einen Bericht über die Vollziehung

des am 1.1.1998 in Kraft tretenden Fremden- und Asylgesetzes vorlegen?

12. Wenn nein warum nicht?