2863/J XX.GP
der Abgeordneten Kier, Stoisits, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Menschenrechte in Österreich
Menschenrechte sind ein wichtiger Garant für Stabilität, Frieden und Wohlstand eines
Landes.
Österreich hat im Bereich des Internationalen Menschenrechtsschutzes einen guten Ruf
zu verteidigen und setzt sich in den betreffenden internationalen Organisationen, wie
etwa in den Vereinten Nationen, im Europarat, in der OSZE und nun hoffentlich auch
verstärkt in der EU für dessen ständige Verbesserung ein. Jüngste Beispiele sind
Aktivitäten im Bereich des Minderheitenschutzes. Österreich hat auch im Juni 1993
die Weltmenschenrechtskonferenz ausgerichtet und wird sich für die geplante
Nachfolgekonferenz 1998 bewerben.
Allerdings könnte der Einsatz für Menschenrechte seitens Österreich durchaus noch
viel aktiver und konkreter sein, wenn man etwa berücksichtigt, daß die
Bundesregierung noch keinen Aktionsplan zur Umsetzung der Beschlüsse der
Konferenz von 1993 vorgelegt hat oder für die Menschenrechtsprogramme bzw
Spendenfonds der Vereinten Nationen im Vergleich zu anderen EU-Partnern
unterdurchschnittliche finanzielle Beiträge leistet. Weiters werden einige Berichte an
UN-Ausschüsse betreffend die Umsetzung verschiedener Vorhaben, zu denen
Österreich verpflichtet ist, nicht abgeliefert. Und schließlich sind auch im
innerstaatlichen Bereich noch zahlreiche Maßnahmen einzufordern - betreffend die
Lage der Volksgruppen bis hin zum Rechtsschutz für Ausländer -, wie jüngst die
„Österreichische Liga für Menschenrechte“ in ihrem „Menschenrechtlichen Befund für
Österreich 1996“ anläßlich des internationalen Tages der Menschenrechte festhielt.
In einem Gespräch mit den Menschenrechtssprecher/inneIn der fünf im Parlament
vertretenen Parteien, einen Vertreter der Caritas, von SOS-Mitmensch und von
Amnesty International wurden Hintergrundinformationen und ein Appell zur
Verwirklichung einer aktiven Menschenrechtspolitik
vorgelegt.
Im Sinne dieses Appells stellen daher die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1. Werden Sie im Rahmen der Vollziehung des Kriegsmaterialgesetzes in § 3
Abs 1 Z 3 vorgesehene Bindung an menschenrechtliche Kriterien strikt beachten
und sich dabei insbesondere auf menschenrechtliche Berichte unabhängiger
Institutionen stützen?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Werden Sie Maßnahmen zur Verminderung von Fremdenfeindlichkeit und
Rassismus und einem Zunehmen von Toleranz und Mitmenschlichkeit auch in
Österreich setzen und dabei insbesondere die Bemühungen des Europarates, der
EU, der OSZE und der UNO unterstützen?
4. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie dies machen?
5. Werden Sie sich in den internationalen Gremien für die verbindliche
Anerkennung des Menschenrechts auf Wehrdienstverweigerung aus
Gewissensgründen einsetzen?
6. Wenn ja, in welcher Art und Weise?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Werden Sie sich in den internationalen Gremien für die Verbesserung des
Schutzes von Inhaftierten einsetzen und insbesondere die ehebaldige Annahme
des Fakultativprotokolls zur UN-Konvention gegen Folter und die Ausarbeitung
eines möglichst umfassenden Zusatzprotokolls zur Europäischen
Menschenrechtskonvention betreffend zusätzliche Rechte für Festgenommene
unterstützen?
9. Wenn ja, in welcher Art und Weise?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Werden Sie dem Nationalrat bis Ende 1998 einen Bericht über die Vollziehung
des am 1.1.1998 in Kraft tretenden Fremden- und Asylgesetzes vorlegen?
12. Wenn nein warum nicht?