2864/J XX.GP

 

der Abgeordneten Kier, Stoisits, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Menschenrechte in Österreich

Menschenrechte sind ein wichtiger Garant für Stabilität, Frieden und Wohlstand eines

Landes.

Österreich hat im Bereich des Internationalen Menschenrechtsschutzes einen guten Ruf

zu verteidigen und setzt sich in den betreffenden internationalen Organisationen, wie

etwa in den Vereinten Nationen, im Europarat, in der OSZE und nun hoffentlich auch

verstärkt in der EU für dessen ständige Verbesserung ein. Jüngste Beispiele sind

Aktivitäten im Bereich des Minderheitenschutzes. Österreich hat auch im Juni 1993

die Weltmenschenrechtskonferenz ausgerichtet und wird sich für die geplante

Nachfolgekonferenz 1998 bewerben.

Allerdings könnte der Einsatz für Menschenrechte seitens Österreich durchaus noch

viel aktiver und konkreter sein, wenn man etwa berücksichtigt, daß die

Bundesregierung noch keinen Aktionsplan zur Umsetzung der Beschlüsse der

Konferenz von 1993 vorgelegt hat oder für die Menschenrechtsprogramme bzw

Spendenfonds der Vereinten Nationen im Vergleich zu anderen EU-Partnern

unterdurchschnittliche finanzielle Beiträge leistet. Weiters werden einige Berichte an

UN-Ausschüsse betreffend die Umsetzung verschiedener Vorhaben, zu denen

Österreich verpflichtet ist, nicht abgeliefert. Und schließlich sind auch im

innerstaatlichen Bereich noch zahlreiche Maßnahmen einzufordern - betreffend die

Lage der Volksgruppen bis hin zum Rechtsschutz für Ausländer -, wie jüngst die

„Österreichische Liga für Menschenrechte“ in ihrem „Menschenrechtlichen Befund für

Österreich 1996“ anläßlich des internationalen Tages der Menschenrechte festhielt.

In einem Gespräch mit den Menschenrechtssprecher/inne/n der fünf im Parlament

vertretenen Parteien, einen Vertreter der Caritas, von SOS-Mitmensch und von

Amnesty International wurden Hintergrundinformationen und ein Appell zur

Verwirklichung einer aktiven Menschenrechtspolitik vorgelegt.

Im Sinne dieses Appells stellen daher die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1. Werden Sie sich in den internationalen Gremien für die Verbesserung des

Schutzes von Inhaftierten einsetzen, und zwar insbesondere die ehebaldige

Annahme des Fakultativprotokolls der UN-Konvention gegen die Folter und die

Ausarbeitung eines möglichst umfassenden Zusatzprotokolls zur Europäischen

Menschenrechtskonvention betreffend zusätzliche Rechte für Festgenommene

unterstützen?

2. Wenn ja, in welcher Form?

3. Wenn nein, warum nicht?

4. Werden Sie aktiv an der Schaffung eines ständigen internationalen

Strafgerichtshofes mitwirken?

5. Wenn ja, in welcher Form?

6. Wenn nein, warum nicht?

7. Werden Sie dafür sorgen, daß bei der Aus- und Fortbildung der Beamt/innIen,

für deren Arbeit die Kenntnis und Beachtung der Menschenrechte von

besonderer Bedeutung ist, der Menschenrechtserziehung ein ausreichender und

ständiger Platz eingeräumt wird?

8. Wenn ja, in welcher Form?

9 Wenn nein, warum nicht?

10. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß zur Verminderung von

Fremdenfeindlichkeit und Rassismus Toleranz und Mitmenschlichkeit auch in

Österreich wieder Platz greift und dabei insbesondere die Bemühungen des

Europarates, der EU, der OSZE und der UNO unterstützen?

11. Wenn ja, in welcher Form?

12. Wenn nein, warum nicht?