2871/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Stadler

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Übernahme der Ausfallshaftung für den Franc-CFA seitens der

Europäischen Zentralbank

Frankreich hat anläßlich der Gründung der Französischen Union (1960), welche das

Mutterland und auch eine Reihe afrikanischer Staaten umfaßte, bei Einführung des

sogenannten ,,Frane-CFA" mitgewirkt. Es ist dies eine aus zwei Unterzonen

(Zentralbanken in Yaoundé und Dakar) bestehende Währungszone, deren

Ausfallshaftung der französische Staatsschatz, vertreten durch die Banque de France

übernommen hat.

Die französische Regierung strebt spätestens im Jahre 1999 einen Anschluß der CFA-

Zone an die EWU an. Sie beruft sich hierbei Artikel 109, Abs. 1 des EU-Vertrages,

demzufolge Währungsabkommen mit Dritten über feste Wechselkurse, bezogen auf

die ECU-Leitkurse zulässig sind. Diese Voraussetzung erfüllt der FCFA und die

französische Regierung läßt keinen Zweifel daran, daß aus der Abwertung nicht darauf

geschlossen werden kann, von der festen Parität abzugehen. Die französische

Regierung stützt sich außerdem auf das in Art. 109, Abs. 5 den Mitgliedsstaaten

zustehende Recht, unbeschadet der EWU in internationalen Gremien eigenständig

Verhandlungen zu führen und daraus hervorgehende Vereinbarungen zu erfüllen.

Daraus resultiert, daß die obenerwähnte Ausfallshaftung auf die Europäische

Zentralbank übergehen würde. Österreich, als Mitglied der Europäischen

Währungsunion wird somit partiell einen Anteil jenes Ausfallsrisikos übernehmen

müssen, für das bislang lediglich der französische Steuerträger haftbar gemacht werden

konnte.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Finanzen nachstehende

ANFRAGE:

1. Ist Ihnen der obenzitierten Sachverhalt geläufig‘?

Wenn nein, warum nicht‘?

Wenn ja, welche Maßnahmen und welche Beurteilung der genannten Sachverhalt

wurden seitens des Bundesministeriums für Finanzen getroffen‘?

2. Wird mit dem Inkrafttreten der WWU nach derzeitigem Stand auch Österreich für

die Defizite zweier afrikanischer Emissionsbanken mitzuhalten haben?

Wenn ja, auf welche Höhe würde sich dieser belaufen‘?

3. Welche budgetären Vorsorgen würden zur Sicherung einer eventuellen

anteilsmäßigen Ausfallshaftung seitens der österrreichischen Bundesregierung

getroffen werden‘?