2872/J XX.GP
der Abgeordneten Schmidt und PartnerInnen
an den Bundeskanzler
betreffend den Fonds „Soziale Förderung Musikschaffender‘t
Vor zwei Jahren wurde im ehemaligen Ministerium für Wissenschaft,
Verkehr und Kunst der Fonds „Soziale Förderung Musikschaffender“
eingerichtet. Dieser dient dazu, die schlechte soziale Lage der
Musikschaffenden in Österreich zu entschärfen, indem jeder
Musikschaffende die Möglichkeit hat, den Arbeitgeberanteil seiner
Sozialversicherung aus diesem Fonds rückerstattet zu bekommen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten
nachstehende
ANFRAGE
1.
Wie wird dieser Fonds geführt und nach welcher Geschäftsordnung
funktioniert er?
2.
Werden grundsätzlich alle Ansuchen auf Übernahme des
Arbeitgeberanteils von nach § 4 Abs. 3 Z 3 ASVG versicherten
Musikschaffenden positiv erledigt? Wenn nein, nach welchen
Auswahlkritierien funktioniert das System des Fonds?
3.
Wieviele Anträge wurden seit Bestehen des Fonds pro Jahr eingereicht,
wieviele davon positiv erledigt?
4.
Nach Auskunft eines Mitarbeiters des Fonds „Soziale Förderung
Musikschaffender“ sind die finanziellen Mittel, die für 1997 zur Verfügung
stehen, bereits aufgebraucht. Ist diese Information richtig? Wenn ja,
welche Vorgangsweise werden Sie wählen, um diesen unhaltbaren
Zustand möglichst rasch zu beheben?
5.
Haben Sie bereits Gespräche mit der Bundesministerin für Arbeit und
Soziales geführt, die die Einführung einer Künstlerlnnensozialkasse nach
deutschem Vorbild zum Inhalt hatten? Wenn ja, welche Maßnahmen
werden Sie treffen, um diese auch für Österreich wünschenswerte
Einrichtung möglichst rasch umzusetzen? Wenn nein, warum nicht?