2872/J XX.GP

 

der Abgeordneten Schmidt und PartnerInnen

an den Bundeskanzler

betreffend den Fonds „Soziale Förderung Musikschaffender‘t

Vor zwei Jahren wurde im ehemaligen Ministerium für Wissenschaft,

Verkehr und Kunst der Fonds „Soziale Förderung Musikschaffender“

eingerichtet. Dieser dient dazu, die schlechte soziale Lage der

Musikschaffenden in Österreich zu entschärfen, indem jeder

Musikschaffende die Möglichkeit hat, den Arbeitgeberanteil seiner

Sozialversicherung aus diesem Fonds rückerstattet zu bekommen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten

nachstehende

ANFRAGE

1.

Wie wird dieser Fonds geführt und nach welcher Geschäftsordnung

funktioniert er?

2.

Werden grundsätzlich alle Ansuchen auf Übernahme des

Arbeitgeberanteils von nach § 4 Abs. 3 Z 3 ASVG versicherten

Musikschaffenden positiv erledigt? Wenn nein, nach welchen

Auswahlkritierien funktioniert das System des Fonds?

3.

Wieviele Anträge wurden seit Bestehen des Fonds pro Jahr eingereicht,

wieviele davon positiv erledigt?

4.

Nach Auskunft eines Mitarbeiters des Fonds „Soziale Förderung

Musikschaffender“ sind die finanziellen Mittel, die für 1997 zur Verfügung

stehen, bereits aufgebraucht. Ist diese Information richtig? Wenn ja,

welche Vorgangsweise werden Sie wählen, um diesen unhaltbaren

Zustand möglichst rasch zu beheben?

5.

Haben Sie bereits Gespräche mit der Bundesministerin für Arbeit und

Soziales geführt, die die Einführung einer Künstlerlnnensozialkasse nach

deutschem Vorbild zum Inhalt hatten? Wenn ja, welche Maßnahmen

werden Sie treffen, um diese auch für Österreich wünschenswerte

Einrichtung möglichst rasch umzusetzen? Wenn nein, warum nicht?