2873/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Schmidt und PartnerInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend des Bundesgesetzes vom 16. Mai 1986, mit dem das

Glücksspielgesetz, das Bundes-Sportförderungsgesetz das Gebührengesetz

und das Umsatzsteuergesetz geändert wurden.

Die Londoner Tate-Gallery wird innerhalb der nächsten zwei Jahre das

wichtigste britische Museum für moderne Kunst errichten.

Finanziert wird der Umbau eines stillgelegten Kohlekraftwerks durch einen aus

Lotto-Profiten gespeisten Fond. 800 Millionen der benötigten 1,6 Milliarden

Schilling wurden von der Lotto—Kommission für das als „Meilenstein am Weg

ins nächste Jahrtausend“ bezeichneten Projekt bewilligt. Die Tate—Gallery,

deren 4500 Werke moderner Kunst bisher ein Vagabundendasein führten,

erhält im neuen Haus zudem die größte kunstausstellungshalle der Welt.

Es stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, diese Art der Finanzierung

von Kunst- und Kulturbauten auch in Österreich zu ermöglichen.

Durch das obig zitierte Bundesgesetz wurde z.B. die „besondere

Sportförderung“ eingeführt, wodurch die Sportvereine jährlich einen

Grundbetrag in der Höhe von 311 Millionen Schilling erhalten. Dieser

Grundbetrag erhöht sich jährlich durch die vom Österreichischen Statistischen

Zentralamt verlautbarte Indexzahl der Verbraucherpreise. Laut Auskunft des

ehemaligen Sportstaatssekretariats wurden aufgrund dieser Regelung 1995

ca. 400 Millionen Schilling an verschiedene Sportvereine ausgeschüttet, d.h.

daß die Lotto- und Totoeinnahmen des Staates teilweise für die Finanzierung

von Sportvereinen verwendet werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Finanzen folgende

ANFRAGE

1.

Wie hoch waren die Einnahmen aus dem Glückspielgesetz seit dessen

Einführung?

2.

Wie wurden diese Einnahmen verwendet?

3.

Stellt der Bund noch anderen Vereinen bzw. Dachorganisationen Gelder, die

dem Staat durch das Glückspielgesetz zufließen, zur Verfügung?

4.

Wie kam es zu der Entscheidung, daß gerade Sportvereine aus dem

Abgabenaufkommen der Glücksspiele direkte Subventionen erhalten?

5.

Wie ist Ihre Haltung zum oben beschriebenen britischen Kunst- und

Kulturbautenfinanzierungsmodell?

6.

Sind Sie bereit, dieses britische Modell auch in Österreich einzuführen bzw.

gesetzlich zu verankern? Wenn ja, wann und in welcher Forum? Wenn nein,

warum nicht?