2874/J XX.GP
der Abgeordneten Schmidt und PartnerInnen
an den Bundeskanzler
betreffend die bevorstehende Auflösung der „Aktion Film Österreich“
Die Mitte der fünfziger Jahre gegründete „Aktion Film“ ist die einzige
überregionale Film- und Medieninstitution, die in ihren Aktivitäten filmkulturelle
und filmpädagogische Aufgaben verbindet und daher einen wesentlichen
Beitrag zur Medienkultur leistet.
Die „Aktion Film“ ermöglicht aus ihrem speziell auf die Bedürfnisse eines
jungen Publikums zugeschnittenen Verleih österreichweit Filmvorführungen für
SchülerInnen und erreicht damit pro Jahr 300.000 bis 400.000 Kinder und
Jugendliche. Außerdem bestreiten Filmclubs aus dem Verleihprogram der AFÖ
einen Großteil ihrer Programme, inklusive Versorgung mit
Informationsmaterial.
In einem Schreiben der AFÖ an den Bundeskanzler heißt es: „Die AFÖ
beendet ihre Tätigkeit nicht aus freien Stücken. Das Aus wird durch die
Subventionspolitik der Kunstsektion beim BKA herbeigeführt. Mit dem
Argument, unsere Tätigkeit liege zum Großteil auf schulischem Gebiet, wurde
der Förderungszusammenhang mit der Kunstsektion in Abrede gestellt.“
Neben der drastischen Subventionskürzung wurde die „Aktion Film“ von der
Kunstsektion an das Unterrichtsministerium verwiesen. Filmische Aktivitäten,
so wurde dort wiederum beschieden, fielen allein in die Kompetenz der
Kunstsektion.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler
folgende
ANFRAGE
1.
Wie erklären Sie den Umstand, daß eine Institution, die sich ausschließlich mit
Film und dessen Vermittlung beschäftigt, von den Verantwortlichen in der
Kunstsektion nicht mehr als ausreichend
förderungswürdig erachtet wird?
2.
Welchen Stellenwert hat für Sie grundsätzlich (Film)-Kunstvermittlung an
Schulen? Gibt es für die nicht mehr ausreichend geförderte AFÖ ein filmisches
Ersatzangebot, welches von der Kunstsektion unterstützt wird?
3.
Haben Sie mit Bundesministerin Gehrer Kontakt aufgenommen, bevor Sie den
Vorstand der AFÖ darüber informierten, daß das BM für Unterricht und
kulturelle Angelegenheiten zuständig sei? Wenn ja, welche Auskunft gab sie
Ihnen? Wenn nein, warum nicht?
4.
Wie wollen Sie - konkret - den Bedarf nach bewußter Filmauswahl,
methodischer Filmaufarbeitung und kompetenter Beratung in allen Belangen
der Filmarbeit und Filmkunst in Zukunft decken?
5.
Warum haben Sie die Briefe des Vorstands des AFÖ zumindest bis Ende März
nicht beantwortet?
6.
Sehen Sie eine Möglichkeit, daß das t1Österreichische Filmarchiv“ die
Aufgaben des AFÖ übernimmt? Wenn ja: Erlaubt das Statut des Filmarchivs
eine Filmverleih- und Vermittlungstätigkeit im Sinne der bisherigen AFÖ-
Arbeit? Hat das Archiv eine Verleihkonzession? Welche Kompetenzen hat das
Archiv in Fragen wie nichtgewerbliche Filmarbeit, Kinder- und
Jugendfilmaktivitäten, Filmvermittlung und Medienpädagogik?
7.
Wie sieht Ihre Vision in Bezug auf Medienerziehung und Film(Kunst)kritik aus?
Welche Mittel bzw. Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese Visionen
einmal Wirklichkeit werden zu lassen?