2874/J XX.GP

 

der Abgeordneten Schmidt und PartnerInnen

an den Bundeskanzler

betreffend die bevorstehende Auflösung der „Aktion Film Österreich“

Die Mitte der fünfziger Jahre gegründete „Aktion Film“ ist die einzige

überregionale Film- und Medieninstitution, die in ihren Aktivitäten filmkulturelle

und filmpädagogische Aufgaben verbindet und daher einen wesentlichen

Beitrag zur Medienkultur leistet.

Die „Aktion Film“ ermöglicht aus ihrem speziell auf die Bedürfnisse eines

jungen Publikums zugeschnittenen Verleih österreichweit Filmvorführungen für

SchülerInnen und erreicht damit pro Jahr 300.000 bis 400.000 Kinder und

Jugendliche. Außerdem bestreiten Filmclubs aus dem Verleihprogram der AFÖ

einen Großteil ihrer Programme, inklusive Versorgung mit

Informationsmaterial.

In einem Schreiben der AFÖ an den Bundeskanzler heißt es: „Die AFÖ

beendet ihre Tätigkeit nicht aus freien Stücken. Das Aus wird durch die

Subventionspolitik der Kunstsektion beim BKA herbeigeführt. Mit dem

Argument, unsere Tätigkeit liege zum Großteil auf schulischem Gebiet, wurde

der Förderungszusammenhang mit der Kunstsektion in Abrede gestellt.“

Neben der drastischen Subventionskürzung wurde die „Aktion Film“ von der

Kunstsektion an das Unterrichtsministerium verwiesen. Filmische Aktivitäten,

so wurde dort wiederum beschieden, fielen allein in die Kompetenz der

Kunstsektion.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler

folgende

ANFRAGE

1.

Wie erklären Sie den Umstand, daß eine Institution, die sich ausschließlich mit

Film und dessen Vermittlung beschäftigt, von den Verantwortlichen in der

Kunstsektion nicht mehr als ausreichend förderungswürdig erachtet wird?

2.

Welchen Stellenwert hat für Sie grundsätzlich (Film)-Kunstvermittlung an

Schulen? Gibt es für die nicht mehr ausreichend geförderte AFÖ ein filmisches

Ersatzangebot, welches von der Kunstsektion unterstützt wird?

3.

Haben Sie mit Bundesministerin Gehrer Kontakt aufgenommen, bevor Sie den

Vorstand der AFÖ darüber informierten, daß das BM für Unterricht und

kulturelle Angelegenheiten zuständig sei? Wenn ja, welche Auskunft gab sie

Ihnen? Wenn nein, warum nicht?

4.

Wie wollen Sie - konkret - den Bedarf nach bewußter Filmauswahl,

methodischer Filmaufarbeitung und kompetenter Beratung in allen Belangen

der Filmarbeit und Filmkunst in Zukunft decken?

5.

Warum haben Sie die Briefe des Vorstands des AFÖ zumindest bis Ende März

nicht beantwortet?

6.

Sehen Sie eine Möglichkeit, daß das t1Österreichische Filmarchiv“ die

Aufgaben des AFÖ übernimmt? Wenn ja: Erlaubt das Statut des Filmarchivs

eine Filmverleih- und Vermittlungstätigkeit im Sinne der bisherigen AFÖ-

Arbeit? Hat das Archiv eine Verleihkonzession? Welche Kompetenzen hat das

Archiv in Fragen wie nichtgewerbliche Filmarbeit, Kinder- und

Jugendfilmaktivitäten, Filmvermittlung und Medienpädagogik?

7.

Wie sieht Ihre Vision in Bezug auf Medienerziehung und Film(Kunst)kritik aus?

Welche Mittel bzw. Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese Visionen

einmal Wirklichkeit werden zu lassen?