2879/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler

und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und

Verbraucherschutz

betreffend der Bauschuttdeponie in Fluh-Hochegg/Vbg.

Durch die Neuerrichtung der Bauschuttdeponie in Fluh-Hochegg besteht die

Gefahr der nachhaltigen qualitativen Beeinträchtigung der lokalen Grund-

Trinkwasserressourcen.

Dadurch wäre insbesonders die Bevölkerung der Gemeinde Kennelbach schwer

betroffen und benachteiligt

Die Bauschuttdeponie soll trotz einer bereits vorhandenen Kiesgrube, die gemäß

Behördenbescheid bereits wieder befüllt sein müßte, - neu errichtet werden.

Eine Neuerrichtung würde neben der Gefahr der Verseuchung des Trinkwassers

auch die Rodung von 50.000 m2 Wald bedeuten.

Besorgte Gemeindevertreter aus der Gemeinde Kennelbach (Herr Peter Kaufmann

und Herr Egon Böhler) haben sich in dieser Angelegenheit am 23.10.1996 schriftlich an

Sie gewand, jedoch bis heute keine Antwort erhalten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz nachstehende

ANFR4 GE:

1. Wurde die gestellte Anfrage zwischenzeitlich beantwortet?

Wenn nein, warum nicht, bzw. wann gedenken Sie, dies zu tun?

2. Warum wird nicht die bereits vorhandene Kiesgrube zur Aufnahme des Bauschutts

verwendet?

3. Ist Ihnen der Verdacht der Umgehung von Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit

der Nicht-Umwidmung der oben genpianten Bauschuttdeponie Fluh/Hochegg,

seitens der Stadtgemeinde Bregenz (Vertreten durch Bürgermeister Dipl.- Volkswirt

Siegfried Gasser) bekannt‘?

4. Können Sie in diesem Zusammenhang persönliche oder kommerzielle Interessen

ausschließen?