2885/J XX.GP
" Es darf nicht sein, daß unsere Gesellschaft dauernd in zwei Gruppen mit mehr und mit weniger Rechten zerfällt, in die Klasse der Einheimischen und in die Klasse der Fremden.
Niemand wird heute bestreiten, daß die Flüchtlingsfrage ein Weltproblem ist. Wir leben
inmitten der gewaltigsten Völkerwanderung aller Zeiten. Die Probleme der Ausländer in
Europa können nur europäisch gelöst werden."
" Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit unseres europäischen demokratischen Systems.
Der Wert des Schutzes der Menschenrechte erweist sich dort, wo man sie braucht."
" Und noch eines sollte nicht vergessen werden: In der Diskriminierung der Minderheiten
lebt der Faschismus fort. Der Rassismus ist der Faschismus unserer Tage."( Dr. Christian
Broda, 28.1.1987 vor der parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg)
" Österreich hat sich Flüchtlingen gegenüber immer aufgeschlossen gezeigt und im Rahmen
seiner Möglichkeiten immer wieder die helfende Hand ausgestreckt. Auch die derzeitige
Situation gibt keinen Grund, davon abzugehen. Zu einer Politik, die sich als offene
Asylpolitik versteht, gehört auch, Zuflucht und Durchreise zu ermöglichen."( siehe
Österreich und die neue Völkerwanderung, herausgegeben vom Bundespressedienst 1990,
Seite 29.)
Die Persönliche Freiheit des Menschen gehört zu den sensibelsten und elementarsten
Grundrechten. Eine Haft über Personen sollte daher nur in Ausnahmefällen verhängt
werden. Da dies nicht der Fall ist- das beweist die hohe Anzahl der Schubhäftlinge - stellen
die unterfertigten Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE
1. Gemäß § 46 FrG ist die Schubhaft im Haftraum der Behörde zu vollziehen, die sie
verhängt hat. Kann die Behörde die Schubhaft nicht vollziehen, so ist die
nächstgelegene Bezirksverwaltung - oder Bundespolizeibehörde, die über einen
Haftraum verfügt, um den Vollzug zu
ersuchen. In welchen Gemeinden befanden sich
zum 30.6.1997 Hafträume von Bezirkverwaltungs - und Bundespolizeibehörden, in
denen Schubhaft gemäß § 47 durchgführt wird ?
2. In welchen gerichtlichen Gefangenenhäusern werden per 30.6.1997 Schubhäftlinge
festgehalten?
3. Wieviele Schubhäftlinge waren in den zu den Fragen 1 und 2 aufgezählten
Hafträumen am 30.9.1996, am 24.12.1996, am 1.1.1997, am 1.3.1997, am 1.5.1997
und am 30.6.1997 (aufgeschlüsselt nach Gemeinden und nach Herkunftsländern der
Schubhäftlinge) untergebracht?
4. Wieviele von den Schubhäftlingen waren männlichen, wieviele weiblichen
Geschlechts, und zwar zum Zeitpunkt 30.9.1996, am 24.12.1996,1.1.1997, am
1.3.1997, am 1.5.1997 und am 30.6.1997 (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen
Gemeinden, in denen sich die Hafträume befinden und den Herkunftsländern der
Schubhäftlinge)?
5. Wieviele von den Ausländer/innen, die sich zum 30.6.1996 in Schubhaft befanden,
waren unter 18 Jahre, wieviele unter 16 Jahre, wieviele unter 14 Jahre, wieviele unter
10 Jahre und wieviele unter 6 Jahre (aufgeschlüsselt nach Alter, den Gemeinden, in
denen sich die Hafträume befinden und den Herkunftsländern der Schubhäftlinge)?
6. Wieviele von den Ausländer/innen, die sich zum 24.12.1996 in Schubhaft befanden,
waren unter 18 Jahre, wieviele unter 16 Jahre, wieviele unter 14 Jahre, wieviele unter
10 Jahre und wieviele unter 6 Jahre (aufgeschlüsselt nach Alter, den Gemeinden, in
denen sich die Hafträume befinden und den Herkunftsländern der Schubhäftlinge)?
7. Wieviele von den AusländerIinnen, die sich zum 1.1.1997 in Schubhaft befanden,
waren unter 18 Jahre, wieviele unter 16 Jahre, wieviele unter 14 Jahre, wieviele unter
10 Jahre und wieviele unter 6 Jahre (aufgeschlüsselt nach Alter, den Gemeinden, in
denen sich die Hafträume befinden und den Herkunftsländern der Schubhäftlinge)?
8. Wieviele von den Ausländer/innen, die sich zum 1.3.1997 in Schubhaft befanden,
waren unter 18 Jahre, wieviele unter 16 Jahre, wieviele unter 14 Jahre, wieviele unter
10 Jahre und wieviele unter 6 Jahre (aufgeschlüsselt nach Alter, den Gemeinden, in
denen sich die Hafträume befinden und den Herkunftsländern der Schubhäftlinge)?
9. Wieviele von den Ausländer/innen, die sich zum 1.5.1997 in Schubhaft befanden,
waren unter 18 Jahre, wieviele unter 16 Jahre, wieviele unter 14 Jahre, wieviele unter
10 Jahre Lind wieviele unter 6 Jahre (aufgeschlüsselt nach Alter, den Gemeinden, in
denen sich die Hafträume befinden und den Herkunftsländern der Schubhäftlinge)?
10. Wieviele Personen befanden sich zum 30.6.1997 in Österreich in Schubhaft? Wieviele
davon waren unter 16 Jahre, wieviele davon unter 14 Jahre, wieviele davon unter 10
Jahre?
II. In wievielen Fällen wurden im Jahre 1996 und 1997 minderjährige Kinder von ihren
Müttern, die in Schubhaft genommen wurden, getrennt (aufgeschlüsselt nach
Gemeinden, in denen sich Hafträume
befinden und Jahren)?
12. Wie alt waren diese Kinder, die von den Müttern getrennnt wurden (aufgeschlüsselt
nach Alter). und welchen Institution wurden diese Kinder übergeben
(aufgeschlüsselt nach Institutionen und Jahren)?
13. Wieviele von diesen Müttern, die in Schubhaft genommen wurden und denen die
Kinder weggenommen wurden, haben ihre Kinder noch gestillt?
14. In wievielen Fällen wurden im Jahre 1996 und 1997 Familie (Ehepaare, Kinder von
Eltern) im Rahmen der Schubhaft voneinander getrennt (aufgeschlüsselt nach den
Gemeinden, in denen sich Hafträume für die Schubhaft gemäß § 46 FrG befinden und
Jahren)?
15. In wievielen Fällen kam es im Jahre 1996 und 1997 zu Selbstmordversuchen von
Schubhäftlingen und wieviele Schubhäftlinge sind durch Selbstmord in der Schubhaft
gestorben (aufgeschlüsselt nach den Gemeinden, in denen sich Hafträume gemäß § 46
FrG befinden und Jahren)
16. Wieviele Schubhäftlinge sind im Jahre 1996 und 1997 in Hungerstreik getreten
(aufgeschlüsselt nach Gemeinden, in denen sich Hafträume gemäß § 46 FrG befinden
und nach der Dauer des Hungerstreiks und Jahren)?
17. Wieviele Asylwerber/innen wurden in‘ Jahre 1996 und 1997 direkt nach dem
Erstinterview bei der Asylbehörde festgenommen und in Schubhaft genommen
(aufgeschlüsselt nach Asylbehörden und Jahren)?
18. Halten Sie die Trennung von Familien, insbesondere minderjährige Kinder von ihren
Müttern, durch die Verhängung der Schubhaft über Mütter und Väter und die
Unterbringung der minderjährigen Kinder in Kinderheimen im Sinne des
Übereinkommens zur Vermeidung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung für gerechtfertigt?
19. Wenn nein, was werden sie unternehmen, daß dies in Zukunft nicht mehr vorkommt?
20. In welche Staaten der Welt hat Österreich in den Jahren 1996 und 1997 Menschen
abgeschoben?
21. Wieviele Menschen wurden jeweils in die einzelnen Staaten abgeschoben?
22. Wieviele ausländische Staatsangehörige, die mit einem/einer ÖsterreicherIn
verheiratet sind, wurden in den Jahren I992, 1993 und 1994, 1995,und 1997
abgeschoben?
23. Wieviele Staatsbürger Nigerias wurden 1996 und 1997 abgeschoben?
a) wieviele davon direkt nach Nigeria‘?
24. Wieviele Staatsbürger des Iran wurden 1996 und 1997 abgeschoben?
a) wieviele davon direkt in den Iran?
25. Wieviele Staatsbürger des Irak wurden l996 und 1997 abgeschoben?
a) wieviele davon direkt in den Irak?
26. Wieviele Staatsbürger Afghanistans wurden 1996 und 1997 abgeschoben?
a) wieviele davon direkt nach Afghanistan?
27. Wieviele Kosovoalbaner wurden 1996 und 1997 abgeschoben?
a) wieviele davon direkt nach Restjugoslawien?
28. Trotz der Mißstände in den Hafträumen (wie sie zuletzt von Amnesty International
aufgezeigt wurden) in denen Schubhäftlinge untergebracht werden, gibt es bis heute
kein Kontrollorgan. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß zur Kontrolle der
Durchführung der Schubhaft ein Unabhängiger Anstaltsbeirat mit ausreichender
Beschwerde- und Kontrollmöglichkeit eingerichtet wird?
29. Wieviele Zimmer stehen zur Durchführung der Schubhaft in den zur Frage 1
angeführten Hafträumen für Schubhäftlinge zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Gemeinden)?
30. Wieviele Schlafmöglichkeiten in Betten (Stockbetten) befinden sich in diesen
Zimmern (aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Jahren)?
31. Wie rechtfertigen Sie die Verhängung der Schubhaft an Asylwerber/innen unmittelbar
nachdem ihnen der negative Bescheid erster Instanz von der Asylbehörde ausgehändigt
wurde?
32. Ist Ihrer Meinung nach unter diesen Umständen ein faires Asylverfahren zweiter
Instanz möglich?