2888/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Keppelmüller

und Genossen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend die Verwendung eines Sondersachverständigen in Wasserrechtsverfahren in

Oberösterreich

Aufgrund eines im März 1995 abgeschlossenen Werkvertrages (nunmehr freier Dienstvertrag)

wird der ehemalige Landesbedienstete und Leiter der Unterabteilung Gewässerschutz

Dipl Ing. Ewald Mayr vom Land Oberösterreich als Sondersachverständiger beschäftigt.

Dem früheren Landesbediensteten fließen durch diesen Werkvertrag laufende hohe Entgelte

zu, wobei gemäß Vertrag das Land Oberösterreich auf eine Kündigungsmöglichkeit

ausdrücklich und unwiderruflich verzichtet hat.

Gemäß dem genannten Werkvertrag wird der ehemalige Landesbedienstete nun als

Sondersachverständiger für alle wasserrechtlichen Verfahren folgender großer

Industriebetriebe herangezogen:

— Austria Metall Ges.m.b.H. bzw. sonstige Unternehmen am Standort Ranshofen

- Solvay Österreich AG., Ebensee

- Österr. Salmen AG., Ebensee

- OÖ. Tierkörperverwertungs-G.m.b.H., Regau

- Lenzing AG. bzw. sonstige Unternehmen am Standort der Lenzing AG.

- wasserreinhaltungsverband Lenzing - Lenzing AG.

- Reinhaltungsverband Großraum Laakirchen

- Steyrermühl Papierfabriks- und Verlags-AG.

- SCA Laakirchen AG.

- Nettingsdorfer Papierfabriks AG. oder ein anderer Betrieb der Papier- und

Zellstoffindustrie in Oberösterreich.

Dipl.Ing. Mayr wirkt somit fast alleine meinungsbildend und prägt die Entscheidungen der

Behörde.

Bereits das Zustandekommen des Vertrags ist äußerst seltsam. Obwohl sich im November

1993 die Personalabteilung aus Kostengründen gegen eine generelle Bestellung von

Sachverständigen mit Werkvertrag bzw. Dienstvertrag oder freiem Dienstvertrag im Falle von

Dipl.Ing. Mayr ausgesprochen hatte, wurde daraufhin der Landeshauptmann, Landesrat

Dr. Achatz sowie der Landesamtsdirektor von der Wasserrechtsabteilung mit dem Ersuchen

informiert, die Angelegenheit im politischen Raum neu zu überdenken. Daraufhin hat mit

Schreiben vom 25.1.1994 Landesrat Dr. Achatz ersucht, auf die Personalabteilung in der

Weise einzuwirken, daß die getroffene Entscheidung nochmals überdacht wird.

Dipl.Ing. Mayer wurde außerdem nicht als Amtssachverständiger sondern als Privatsach-

verständiger eingestuft, wodurch auch die Ansprüche auf Leistungsvergütung im

Vertragsentwurf auf die Basis des Gebühren anspruchsgesetzes gestellt und damit erhöht

werden.

Der Vertrag wurde schließlich von Landesrat Dr. Achatz am 5. April 1995 rechtsgültig

unterfertigt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1. Finden Sie es richtig, daß ein Sondersachverständiger per Werkvertrag  für

abwasserwirtschaftliche Verfahren ganz bestimmter Betriebe dauernd beigezogen

wird? Sind Ihnen gleichartige Vorgänge irgendwo sonst in Österreich bekannt?

2. Gibt es irgendwelche Richtlinien von Seiten des Bundesministers für Land- und

Forstwirtschaft hinsichtlich der Bestellung von Sachverständigen?

Wenn nicht, sollten solche nicht erlassen werden, nicht zuletzt auch um anderen

Zivilingenieuren die Möglichkeit zu geben, als Sondersachverständiger etwa auf

Basis einer transparenten Ausschreibung tätig werden zu können?

3. Ist aus der vormaligen Tätigkeit als Landesbediensteter in den zuständigen

Abteilungen neben einer überaus ungünstigen politischen Optik nicht auch eine

Befangenheit des Sondersachverständigen abzuleiten?

4. Sehen Sie als Oberbehörde Möglichkeiten, das ungewöhnliche Verhältnis zwischen

Behörde und dem genannten Sondersachverständigen mit dem Land Oberösterreich

abzuklären und/oder auf seine Zweckmäßigkeit hin zu diskutieren?