2891/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend der Anerkennung des Entgeltcharakters der ,,Belastungsbelohnung“ bzw.
Umwandlung der ,,Belastungsbelohnung" in eine ,,Mehrleistungszulage“
In der Finanzverwaltung wird seit Jahrzehnten nur mit rund 75 bis 80 Prozent des
erforderlichen Personals gearbeitet. Dafür wird seit den siebziger Jahren den Bediensteten der
Finanzämter und Großbetriebsprüfungen, die unbestritten Mehrleistungen erbringen, die
sogenannte ,,Mehrleistungszulage‘ ausbezahlt. Aufgrund wiederholter Kritik des
Rechnungshofes sowie zur Herstellung der Besoldungsgerechtigkeit im Finanzressort wurde
seit dem Jahr 1990 auch den Bediensteten der Zollämter, Finanzlandesdirektionen sowie des
Bundesministeriums für Finanzen, die unbestritten ebensolche Mehrleistungen erbringen. die
der ..Mehrleistungszulage“ analoge sogenannte ,,Belastungsbelohnung“ bezahlt.
In den Verhandlungen zwischen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Bundesregierung vom
16. Februar 1996 wurde vereinbart daß alle Belohnungen, denen kein ,,Entgeltcharakter‘
zukommt. halbiert werden. Sowohl ein Gutachten der Bundeskammer für Arbeiter und
Angestellte vom 6. August 1996 als auch ein Gutachten von Univ. Prof. Dr. Konrad
Grillberger vom 18. Juni 1997 bestätigen eindeutig den ,,Entgeltcharakter“ der sogenannten
,.Belastungsbelohnung“.
Aus diesem Grunde stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen folgende
ANFRAGE:
1.) Werden Sie den ,,Entgeltcharakter‘ der sogenannten ,,Belastungsbelohnung“ anerkennen?
2.) Denken Sie daran, die sogenannte ,,Belastungsbelohnung“ in eine ,,Mehrleistungszulage"
umzuwandeln. sodaß auch den Bediensteten in den Zollämtern, den Finanzlandesdirektionen
und im Bundesministerium für Finanzen ein Rechtsanspruch auf deren Auszahlung erwächst?