2891/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend der Anerkennung des Entgeltcharakters der ,,Belastungsbelohnung“ bzw.

Umwandlung der ,,Belastungsbelohnung" in eine ,,Mehrleistungszulage“

In der Finanzverwaltung wird seit Jahrzehnten nur mit rund 75 bis 80 Prozent des

erforderlichen Personals gearbeitet. Dafür wird seit den siebziger Jahren den Bediensteten der

Finanzämter und Großbetriebsprüfungen, die unbestritten Mehrleistungen erbringen, die

sogenannte ,,Mehrleistungszulage‘ ausbezahlt. Aufgrund wiederholter Kritik des

Rechnungshofes sowie zur Herstellung der Besoldungsgerechtigkeit im Finanzressort wurde

seit dem Jahr 1990 auch den Bediensteten der Zollämter, Finanzlandesdirektionen sowie des

Bundesministeriums für Finanzen, die unbestritten ebensolche Mehrleistungen erbringen. die

der ..Mehrleistungszulage“ analoge sogenannte ,,Belastungsbelohnung“ bezahlt.

In den Verhandlungen zwischen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Bundesregierung vom

16. Februar 1996 wurde vereinbart daß alle Belohnungen, denen kein ,,Entgeltcharakter‘

zukommt. halbiert werden. Sowohl ein Gutachten der Bundeskammer für Arbeiter und

Angestellte vom 6. August 1996 als auch ein Gutachten von Univ. Prof. Dr. Konrad

Grillberger vom 18. Juni 1997 bestätigen eindeutig den ,,Entgeltcharakter“ der sogenannten

,.Belastungsbelohnung“.

Aus diesem Grunde stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für

Finanzen folgende

ANFRAGE:

1.) Werden Sie den ,,Entgeltcharakter‘ der sogenannten ,,Belastungsbelohnung“ anerkennen?

2.) Denken Sie daran, die sogenannte ,,Belastungsbelohnung“ in eine ,,Mehrleistungszulage"

umzuwandeln. sodaß auch den Bediensteten in den Zollämtern, den Finanzlandesdirektionen

und im Bundesministerium für Finanzen ein Rechtsanspruch auf deren Auszahlung erwächst?