2893/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Erhebungsbogen über den Betreuungsbedarf von Menschen mit Behinderungen in

Oberösterreich

Im Auftrag der Abteilung Behindertenhilfe im Amt der Oberösterreichischen

Landesregierung wurde ein Erhebungsbogen über den Betreuungsbedarf von Menschen mit

Behinderungen in Auftrag gegeben. Auftragnehmer ist das Institut für Berufs- und

Erwachsenenbildungsforschung an der Universität Linz (Dr. Blumberger) und es liegt auch

schon ein Erhebungsbogen im Umfang von 25 Seiten vor.

Dieser Erhebungsbogen enthält unserer Meinung nach Fragen, die in die Privat- und

Intimsphäre eingreifen und die Menschenrechte verletzen.

Darüberhinaus sind die erhobenen Daten n i c h t anonymisiert, das heißt alle Fragen sind

unter Angabe des vollen Namens und des Geburtsjahres zu beantworten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Aufgrund welcher Rechtslage dürfen Daten der Intimsphäre erhoben werden?

2) Welchem Datenschutz unterliegen die im Erhebungsbogen angeführten Fragen?

3) Aufgrund welcher Rechtssprechung dürfen MitarbeiterInnen von stationären,

teilstationären und ambulanten Einrichtungen Fragen nach IQ, Sterilisation, sexueller

Auffälligkeiten und Sozialverhalten von betreuten Personen erheben?

4) Sind Sie der Meinung, daß die Würde von behinderten Menschen durch die

Fragestellungen dieses Erhebungsbogens verletzt wird?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

5) Sind Sie der Meinung, daß zur Verhinderung solcher prekären Fragestellungen ein

Antidiskriminierungsgesetz für behinderte Menschen unumgänglich ist?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?