2893/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Erhebungsbogen über den Betreuungsbedarf von Menschen mit Behinderungen in
Oberösterreich
Im Auftrag der Abteilung Behindertenhilfe im Amt der Oberösterreichischen
Landesregierung wurde ein Erhebungsbogen über den Betreuungsbedarf von Menschen mit
Behinderungen in Auftrag gegeben. Auftragnehmer ist das Institut für Berufs- und
Erwachsenenbildungsforschung an der Universität Linz (Dr. Blumberger) und es liegt auch
schon ein Erhebungsbogen im Umfang von 25 Seiten vor.
Dieser Erhebungsbogen enthält unserer Meinung nach Fragen, die in die Privat- und
Intimsphäre eingreifen und die Menschenrechte verletzen.
Darüberhinaus sind die erhobenen Daten n i c h t anonymisiert, das heißt alle Fragen sind
unter Angabe des vollen Namens und des Geburtsjahres zu beantworten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Aufgrund welcher Rechtslage dürfen Daten der Intimsphäre erhoben werden?
2) Welchem Datenschutz unterliegen die im Erhebungsbogen angeführten Fragen?
3) Aufgrund welcher Rechtssprechung dürfen MitarbeiterInnen von stationären,
teilstationären und ambulanten Einrichtungen Fragen nach IQ, Sterilisation, sexueller
Auffälligkeiten und Sozialverhalten von betreuten Personen erheben?
4) Sind Sie der Meinung, daß die Würde von behinderten Menschen durch die
Fragestellungen dieses Erhebungsbogens verletzt wird?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
5) Sind Sie der Meinung, daß zur Verhinderung solcher prekären Fragestellungen ein
Antidiskriminierungsgesetz für behinderte Menschen unumgänglich ist?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?