2898/J XX.GP
der Abgeordneten Karl Gerfried Müller und Genossen
an den Präsidenten des Rechnungshofes
betreffend Unregelmäßigkeiten bei der
Bauabrechnung der Kärntner Karawankenautobahn
Der Kärntner Untersuchungsausschuß betreffend der Überprüfung der Vorgänge beim Bau der
Karawankenautobahn hat seine unterbrochenen Beratungen wieder aufgenommen.
Es wurde ein Protokoll an die Öffentlichkeit geleitet, in dem zwei Mitarbeiter der
Straßenbauabteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung behaupten, daß sie bei der
Unterfertigung der Rechnungen genötigt wurden, obwohl die Leistungen teilweise von den
ausführenden Firmen nicht erbracht wurden.
Vor dem Kärntner Untersuchungsausschuß hat der Rechnungshofbeamte Dr. Eckel das
Vorhandensein des genannten Protokolls bestätigt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten aus diesem Grund an den Präsidenten des
Rechnungshofes folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Warum hat der Rechnungshof das am 30.5.1995 in Villach abgefaßte und am 1.6.95 in
Salzburg reingeschriebene Protokoll betreffend die Befragung der Mitarbeiter der
Straßenverwaltung Heimo K. und Oskar W. nicht an den Untersuchungsausschuß bzw. an
das ermittelnde Landesgericht weitergegeben?
2.) Warum hat der erhebende Beamte des Rechnungshofes bei seiner ersten Vernehmung am
17. Oktober 95 dieses Protokoll nicht erwähnt?
3.) Wann haben Sie als Präsident von diesem Protokoll erfahren?
4.) Welche Beweggründe waren ausschlaggebend, daß das besagte Protokoll keine Aufnahme
in den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes betreffend Karawankenautobahn fand?
5.) Warum wurde das Vorhandensein dieses Protokolls bei der Sitzung des Rechnungshofes
am 14.2.97 gegenüber den Mitgliedern des Rechnungshofausschusses verschwiegen?
6. Wie erklären Sie sich den Umstand „daß ein bisher offensichtlich vorn Rechnungshof
geheimgehaltenes Protokoll vom Abgeordneten Anschober den Medien zugespielt wurde?