2906/J XX.GP

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend Forstliche Förderungen

Laut Waldbericht 1995 betrug das Gesamtvolumen der forstwirtschaftlich geförderten

Maßnahmen 550,4 Mio.S, davon entfielen 28,4 Mio. 5 auf EU-Mittel, 182,7 Mio. 5 auf

Bundesmittel und 56,6 Mio. S wurden von Ländern, Gemeinden und Kammern zur

Verfügung gestellt, der Rest wurde von den Waldbesitzern als Eigenmittel aufgebracht. Von

den EU-Mitteln wurden 21,8 Mio. S, von den Bundesmitteln 47,2 Mio. S und von den

Landesmitteln 19,9 Mio. S für forstliche Bringungsanlagen aufgewendet.

Österreich besitzt mit 139.000 km befestigten und 140.000 km unbefestigten Forststraßen

weltweit eines der dichtesten Wegenetze. Trotzdem wurden 1995 79% der EU-Fördermittel

und 33 % der Bundesmittel in den weiteren Ausbau der Forststraßen investiert.

Vergleichsweise werden in den Nachbarländern Schweiz und Bayern nur 6% bzw. 7% der

jährlichen Forstförderung für Infrastruktureinrichtungen im Wald ausgegeben.

Laut Grünen Bericht 1996 hat sich die Forstförderung gemäß VO 2080/92 gegenüber 1995

nahezu verdoppelt und betrug 114,0 Mio. S (EU: 63,6, Bund 26,8 und Länder 23,5 Mio.

S). Mit diesen Mitteln wurde der Wegebau im Umfang von weiteren 660 km gefördert.

Die Ergebnisse der Hermerobiestudie 1997 zeigen, daß auf rund 1/3 des österreichischen

Waldgebietes naturnahe und natürliche Wälder praktisch fehlen. Im Sinne einer naturnahen

Waldbewirtschaftung und des Artenschutzes ist in solchen Gebieten dringend eine

ökologische Verbesserung durch den Umbau von naturfernen, künstlichen Wäldern in

naturnahe zu erreichen. Diese Erfordernisse müssen auch bei der Verwendung von

öffentlichen Mitteln Berücksichtigung finden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Mit den Beschlüssen der Helsinki-Resolutionen 1993 und der Agenda 21 hat sich

Österreich verpflichtet, Maßnahmen zur Erhaltung und zur Förderung der Artenvielfalt

zu setzen. Wieviele Förderungsmittel wurden 1995 und 1996 zur Erreichung dieses

Zieles zur Verfügung gestellt?

2. Welche Akzente werden Sie in Hinkunft bei der forstlichen Förderung setzen

- zur Erhaltung des Waldes hinsichtlich der Waldverteilung und der Waldfläche

- zur Erhaltung der Gesundheit und Vitalität der forstlichen Ökosysteme

- zur Erhaltung der Förderung der Artenvielfalt

- zur Erhaltung und Förderung der Waldästhetik?

3. Welche Förderungen sind in den nächsten Jahren für Biotop-, Arten- und

Landschaftsschutz vorgesehen?

4. Welche konkreten Schutzprojekte (wie Totholzbelassung, Waldrandgestaltung,

Biotopschutz, Schutz und Förderung von gefährdeten Baum- und Straucharten) wurden

in den letzten beiden Jahren gefördert bzw. sollen künftig gefördert werden?

5. Inwiefern sind die Forstlichen Förderungen auf die Erreichung der Zielsetzungen der

Helsinki-Resulution und der Agenda 21 ausgerichtet?

6. Gibt es eine Evaluierung seitens der EU im Hinblick auf die Erreichung der

Zielsetzungen der VO 2080/92 (Aufforstung landwirtschaftlich genutzter Flächen und

Forstpflegemaßnahmen)? In welcher Form erfolgt die nationale Berichterstattung über die

Verwendung der EU-Mittel an die Kommission und wie lautete der Bericht für 1995?

7. Stimmt es, daß Sie an einer neuen Durchführungsverordnung für die VO 2080/92

arbeiten? Wenn ja, welche Akzente werden Sie setzen?