2906/J XX.GP
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Forstliche Förderungen
Laut Waldbericht 1995 betrug das Gesamtvolumen der forstwirtschaftlich geförderten
Maßnahmen 550,4 Mio.S, davon entfielen 28,4 Mio. 5 auf EU-Mittel, 182,7 Mio. 5 auf
Bundesmittel und 56,6 Mio. S wurden von Ländern, Gemeinden und Kammern zur
Verfügung gestellt, der Rest wurde von den Waldbesitzern als Eigenmittel aufgebracht. Von
den EU-Mitteln wurden 21,8 Mio. S, von den Bundesmitteln 47,2 Mio. S und von den
Landesmitteln 19,9 Mio. S für forstliche Bringungsanlagen aufgewendet.
Österreich besitzt mit 139.000 km befestigten und 140.000 km unbefestigten Forststraßen
weltweit eines der dichtesten Wegenetze. Trotzdem wurden 1995 79% der EU-Fördermittel
und 33 % der Bundesmittel in den weiteren Ausbau der Forststraßen investiert.
Vergleichsweise werden in den Nachbarländern Schweiz und Bayern nur 6% bzw. 7% der
jährlichen Forstförderung für Infrastruktureinrichtungen im Wald ausgegeben.
Laut Grünen Bericht 1996 hat sich die Forstförderung gemäß VO 2080/92 gegenüber 1995
nahezu verdoppelt und betrug 114,0 Mio. S (EU: 63,6, Bund 26,8 und Länder 23,5 Mio.
S). Mit diesen Mitteln wurde der Wegebau im Umfang von weiteren 660 km gefördert.
Die Ergebnisse der Hermerobiestudie 1997 zeigen, daß auf rund 1/3 des österreichischen
Waldgebietes naturnahe und natürliche Wälder praktisch fehlen. Im Sinne einer naturnahen
Waldbewirtschaftung und des Artenschutzes ist in solchen Gebieten dringend eine
ökologische Verbesserung durch den Umbau von naturfernen, künstlichen Wäldern in
naturnahe zu erreichen. Diese Erfordernisse müssen auch bei der Verwendung von
öffentlichen Mitteln Berücksichtigung finden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Mit den Beschlüssen der Helsinki-Resolutionen 1993 und der Agenda 21 hat sich
Österreich verpflichtet, Maßnahmen zur Erhaltung und zur Förderung der Artenvielfalt
zu setzen. Wieviele Förderungsmittel wurden 1995 und 1996 zur Erreichung dieses
Zieles zur Verfügung gestellt?
2. Welche Akzente werden Sie in Hinkunft bei der forstlichen Förderung setzen
- zur Erhaltung des Waldes hinsichtlich der Waldverteilung und der Waldfläche
- zur Erhaltung der Gesundheit und Vitalität der forstlichen Ökosysteme
- zur Erhaltung der Förderung der Artenvielfalt
- zur Erhaltung und Förderung der Waldästhetik?
3. Welche Förderungen sind in den nächsten Jahren für Biotop-, Arten- und
Landschaftsschutz vorgesehen?
4. Welche konkreten Schutzprojekte (wie Totholzbelassung, Waldrandgestaltung,
Biotopschutz, Schutz und Förderung von gefährdeten Baum- und Straucharten) wurden
in den letzten beiden Jahren gefördert bzw. sollen künftig gefördert werden?
5. Inwiefern sind die Forstlichen Förderungen auf die Erreichung der Zielsetzungen der
Helsinki-Resulution und der Agenda 21 ausgerichtet?
6. Gibt es eine Evaluierung seitens der EU im Hinblick auf die Erreichung der
Zielsetzungen der VO 2080/92 (Aufforstung landwirtschaftlich genutzter Flächen und
Forstpflegemaßnahmen)? In welcher Form erfolgt die nationale Berichterstattung über die
Verwendung der EU-Mittel an die Kommission und wie lautete der Bericht für 1995?
7. Stimmt es, daß Sie an einer neuen Durchführungsverordnung für die VO 2080/92
arbeiten? Wenn ja, welche Akzente werden Sie setzen?