2911/J XX.GP

 

des Abgeordneten Lackner und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend dem Bau einer Autobahnraststätte in Hohenems

Bereits seit Jahren wird über den Bau einer Autobahnraststätte in Vorarlberg diskutiert, wobei

sich in letzter Zeit vor allem zwei Standorte angeboten haben: Dies wäre einmal der Standort

Hörbranz und andererseits der Standort Hohenems. In seinem ,,Bericht" (ZI: VIIb-4 I 4A-

0040/56/1997) an das Bundesministerium f. wirtschaftliche Angelegenheiten hat sich die

Vorarlberger Landesregierung für den Standort Hohenems mehrheitlich ausgesprochen. Diese

Entscheidung wurde damit begründet, daß eine potentielle Autobahnraststätte in Hohenems

wesentlich schneller als in Hörbranz gebaut werden kann. Abgesehen von der rechtlich in

höchstem Maße bedenklichen Vorwegnahme eines (raschen) Ergebnisses möglicher

landschaftsrechtlicher, naturschutzrechtlicher und anderer Bewilligungsverfahren, erscheint es

den Antragestellern um so bedenklicher, daß das Bundesministerium f. wirtschaftliche

Angelegenheiten laut einem Bericht in der „NEUEN Vorarlberger Tageszeitung" vom 10.8.d.J

sich dies „versprechen ließ". In diesem Zusammenhang erscheint auch die Haftungsfrage als

sehr problematisch. Während nämlich der Bund als Ausschreiber als primäre Anlaufstelle für

eventuelle Schadenersatzforderungen bei einer Verzögerung des Baues erscheint, wird seitens

des Bundes, im bereits erwähnten Artikel vertreten durch Herr Ministerialrat Dr. Bernd

Gabriel, offenbar die Auffassung vertreten, daß man sich einerseits auf die rasche

Verfügbarkeit der Raststätte verlassen könne, andererseits sich das Land Vorarlberg aber auch

vergegenwärtigen würde, daß der jeweilige Betreiber bei einer jahrelangen Verzögerung des

Baus, Regreßansprüche an das Land Vorarlberg stellen könne.

Der bereits erwähnte „Bericht‘ datiert zudem vom 23. 7.1997. Nur einen Tag zuvor, nämlich

am 22.7. kann aus einer Niederschrift der 34. Sitzung des Umweltschutzbeirates (Zahl IVe-

442) unter anderem folgende Passage entnommen werden:

„DI Zerlauth:‘.... Der Endbericht ist nun fast fertig und wird der Regierung vorgelegt.‘ Dl

Tauber: ‚... Der Endbericht muß diese Woche fertig sein, alle Mitglieder der Arbeitsgruppe

können nicht mehr erreicht werden. Es gibt einen Zwei-Personen-Bericht“

Es erscheint überaus eigenartig, daß am 22.7. noch kein Endbericht über die in Frage

kommenden Autobahnraststätten bestanden hat, daß sich aber die Landesregierung bereits

einen Tag später eindeutig für die Raststätte Hohenems ausgesprochen hat.

Fast nur noch am Rande sei noch eine weitere Stelle aus dem erwähnten Bericht zitiert:

,,LR Schwärzler: 1. Gibt es eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung, wenn Kißlegg nicht

gebaut wird? 2. Ist die Fläche in Hörbranz verfügbar, wie ist der Stand?

Dl Tauber: Alle Stellungnahmen wurden dem externen Auftragnehmer vorgelegt, um eine

Ergänzung zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Er sollte den Planfall ,,Kißlegg

nein“ untersuchen. Eine genaue Untersuchung war in der kurzen Zeit nicht möglich. Er hätte

mindestens einen Monat dazu gebraucht. Grundsätzlich hat er in einer Befragungsrunde eine

Kurzfassung mit folgenden Kernaussagen übermittelt: Ein Wegfall der Station Argental würde

die Umsätze an allen drei Standorten erhöhen, in Hörbranz am meisten. Grundsätzlich kann

unter Beibehaltung des reduzierten Zollbetriebes [in Hörbranz] eine Raststätte untergebracht

werden.

Die unterzeichnenden Abgeordneten halten an dieser Stelle also fest, daß es am 22.7., einen

Tag vor der Entscheidung des Landes Vorarlberg pro Hohenems, keine genauen Zahlen

betreffend Alternativen zu Hohenems gegeben hat und der Bau einer Autobahnraststätte auf

dem Gebiet des derzeitigen Zollamtes Hörbranz gemäß der Feststellung des

Umweltschutzbeirates grundsätzlich möglich ist. Im Bericht der Landesregierung liest sich dies

wie folgt: „Aufgrund der Vorbelastungen durch die weiterhin in Anspruch genommenen

Zollamtsgebäude sowie der Ausformung der freiwerdenden Fläche ist die Verfügbarkeit [von

Hörbranz] jedoch erschwert."

In dieser Sitzung des Umweltschutzbeirates wird schließlich einstimmig beschlossen: „Der

Umweltschutzbeirat empfiehlt der Landesregierung, sich in der Frage des Standortes für die

geplante Autobahnraststätte - wenn überhaupt - für den Standort Hörbranz zu entscheiden."

Zum politischen Hintergrund muß abschließend noch hinzugefügt werden, daß es in der ÖVP-

dominierten Stadt Hohenems in den letzten Monaten sehr große ÖVP-interne Probleme

gegeben hat und die Entscheidung "Pro" Hohenems mehr oder minder zeitgleich mit der Wahl

eines neuen ÖVP-Bürgermeisters gefallen ist.

Aufgrund diesen in höchstem Maße als eigenartig, rechts- und demokratiepolitisch als

fragwürdig zu bezeichnenden Umstände stelle die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.) Ist ihnen die Wirtschaftlichkeitsstudie, die angeblich den Standort Hohenems präferiert,

bekannt und welche Alternativvarianten wurden zum Standort Hohenems geprüft?

2.) Wurde bei der Erstellung der Wirtschaftlichkeitsstudie auf die Nachfragestruktur bzw.

deren Veränderung bei der Realisierung verschiedener anderer Projekte geachtet?

3.) Wurde auch die zu erwartende Kundenfrequenz und deren Veränderung sowie eine

Verkehrszählung in die Wirtschaftlickeitsstudie eingearbeitet?

4.) Wie sehen die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die verschiedenen Varianten einer

Autobahnraststätte in Vorarlberg im Detail aus?

5.) Liegt der oben erwähnte, am 22.7.97 noch nicht fertiggestellte Endbericht dem

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten vor und wenn ja, wie lautet er?

b.) Wie hoch ist der voraussichtliche Grundstücksbedarf beim Bau einer Raststätte in

Hohenems und in Hörbranz und wie hoch ist dabei jeweils der Anteil der bereits heute

verbauten Fläche?

7.) Besitzt die Landschaftsschutzanwältin in einem durchzuführenden

Bewilligungsverfahren ihrer Meinung  nach voraussichtlich eine Parteistellung oder

nicht?

8.) Ist ihrer Meinung nach die Empfehlung des Landes Vorarlberg zugunsten einer

Autobahnraststätte in Hohenems ein Antrittsgeschenk für dem Hohenemser

Bürgermeister?

9.) In seinem ,,Bericht" „sieht sich [die Vorarlberger Landesregierung] .... in der Lage, die

zur Realisierung dieses Standortes erforderlichen positiven Behördenentscheidungen

(insbesondere Natur- und Landschaftsschutz) zu gewährleisten. Halten sie es im Sinne

der Rechtsstaatlichkeit für zulässig, daß die Vorarlberger Landesregierung noch vor

dem offiziellen Beginn eines Bewilligungsverfahrens, in dem sie potentiell entscheiden

muß, eine solche Garantie abgibt?

10.) Welche rechtlichen Konsequenzen hat es ihrer Meinung nach, wenn es doch zu keinem

positiven Behördenverfahren kommt?

11.) Welche rechtliche Qualität hat für sie die in Frage 8 erwähnte „Gewährleistung“?

12.) An wen wird sich ein potentieller Betreiber ihrer Ansicht nach primär für eventuelle

Schadenersatzansprüche zu wenden haben, wenn es zu einer übermäßigen Verzögerung

bzw. zu einem negativen Behördenverfahren kommt?

13.) Unter welchen Umständen kann das Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten einem potentiellen Betreiber gegenüber zur Verantwortung gezogen

werden und unter welchen Voraussetzungen kann das Bundesministerium dann

Regreßansprüche an das Land Vorarlberg stellen?

14.) Ist die Aussage ihres Ministerialrates Dr. Bernd Gabriel, daß er sich auf die vom Land

Vorarlberg versprochene, schnelle Verfügbarkeit der Raststätte verlassen würde, als

eine private Meinung oder als offizielle Aussage ihres Ministeriums zu qualifizieren?

Auf welche Rechtsgrundlage stützen sie sich bei dieser Qualifizierung und welche

Auswirkungen kann diese Qualifizierung für das Land Vorarlberg, für Dr. Gabriel und

für das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten haben?

15.) Ist Ihnen die Empfehlung des Umweltschutzbeirates zugunsten einer Raststätte in

Hörbranz bekannt?

16.) Weshalb wurde ihrer Meinung nach den Auftragnehmern bei der Erstellung der

,,Wirtschaftlichkeitsstudie“ die erforderliche Zeit zur Erhebung und Auswertung der

nötigen Daten nicht gewährt und werden sie sich dafür einsetzen, daß die

Wirtschaftlichkeitsstudie um das Szenario ,,Kißlegg/Argental nein" in seriösem Ausmaß

ergänzt wird?