2911/J XX.GP
des Abgeordneten Lackner und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend dem Bau einer Autobahnraststätte in Hohenems
Bereits seit Jahren wird über den Bau einer Autobahnraststätte in Vorarlberg diskutiert, wobei
sich in letzter Zeit vor allem zwei Standorte angeboten haben: Dies wäre einmal der Standort
Hörbranz und andererseits der Standort Hohenems. In seinem ,,Bericht" (ZI: VIIb-4 I 4A-
0040/56/1997) an das Bundesministerium f. wirtschaftliche Angelegenheiten hat sich die
Vorarlberger Landesregierung für den Standort Hohenems mehrheitlich ausgesprochen. Diese
Entscheidung wurde damit begründet, daß eine potentielle Autobahnraststätte in Hohenems
wesentlich schneller als in Hörbranz gebaut werden kann. Abgesehen von der rechtlich in
höchstem Maße bedenklichen Vorwegnahme eines (raschen) Ergebnisses möglicher
landschaftsrechtlicher, naturschutzrechtlicher und anderer Bewilligungsverfahren, erscheint es
den Antragestellern um so bedenklicher, daß das Bundesministerium f. wirtschaftliche
Angelegenheiten laut einem Bericht in der „NEUEN Vorarlberger Tageszeitung" vom 10.8.d.J
sich dies „versprechen ließ". In diesem Zusammenhang erscheint auch die Haftungsfrage als
sehr problematisch. Während nämlich der Bund als Ausschreiber als primäre Anlaufstelle für
eventuelle Schadenersatzforderungen bei einer Verzögerung des Baues erscheint, wird seitens
des Bundes, im bereits erwähnten Artikel vertreten durch Herr Ministerialrat Dr. Bernd
Gabriel, offenbar die Auffassung vertreten, daß man sich einerseits auf die rasche
Verfügbarkeit der Raststätte verlassen könne, andererseits sich das Land Vorarlberg aber auch
vergegenwärtigen würde, daß der jeweilige Betreiber bei einer jahrelangen Verzögerung des
Baus, Regreßansprüche an das Land Vorarlberg stellen könne.
Der bereits erwähnte „Bericht‘ datiert zudem vom 23. 7.1997. Nur einen Tag zuvor, nämlich
am 22.7. kann aus einer Niederschrift der 34. Sitzung des Umweltschutzbeirates (Zahl IVe-
442) unter anderem folgende Passage entnommen werden:
„DI Zerlauth:‘.... Der Endbericht ist nun fast fertig und wird der Regierung vorgelegt.‘ Dl
Tauber: ‚... Der Endbericht muß diese Woche fertig sein, alle Mitglieder der Arbeitsgruppe
können nicht mehr erreicht werden. Es gibt einen Zwei-Personen-Bericht“
Es erscheint überaus eigenartig, daß am 22.7. noch kein Endbericht über die in Frage
kommenden Autobahnraststätten bestanden hat, daß sich aber die Landesregierung bereits
einen Tag später eindeutig für die Raststätte Hohenems ausgesprochen hat.
Fast nur noch am Rande sei noch eine weitere Stelle aus dem erwähnten Bericht zitiert:
,,LR Schwärzler: 1. Gibt es eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung, wenn Kißlegg nicht
gebaut wird? 2. Ist die Fläche in Hörbranz verfügbar, wie ist der Stand?
Dl Tauber: Alle Stellungnahmen wurden dem externen Auftragnehmer vorgelegt, um eine
Ergänzung zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Er sollte den Planfall ,,Kißlegg
nein“ untersuchen. Eine genaue
Untersuchung war in der kurzen Zeit nicht möglich. Er hätte
mindestens einen Monat dazu gebraucht. Grundsätzlich hat er in einer Befragungsrunde eine
Kurzfassung mit folgenden Kernaussagen übermittelt: Ein Wegfall der Station Argental würde
die Umsätze an allen drei Standorten erhöhen, in Hörbranz am meisten. Grundsätzlich kann
unter Beibehaltung des reduzierten Zollbetriebes [in Hörbranz] eine Raststätte untergebracht
werden.
Die unterzeichnenden Abgeordneten halten an dieser Stelle also fest, daß es am 22.7., einen
Tag vor der Entscheidung des Landes Vorarlberg pro Hohenems, keine genauen Zahlen
betreffend Alternativen zu Hohenems gegeben hat und der Bau einer Autobahnraststätte auf
dem Gebiet des derzeitigen Zollamtes Hörbranz gemäß der Feststellung des
Umweltschutzbeirates grundsätzlich möglich ist. Im Bericht der Landesregierung liest sich dies
wie folgt: „Aufgrund der Vorbelastungen durch die weiterhin in Anspruch genommenen
Zollamtsgebäude sowie der Ausformung der freiwerdenden Fläche ist die Verfügbarkeit [von
Hörbranz] jedoch erschwert."
In dieser Sitzung des Umweltschutzbeirates wird schließlich einstimmig beschlossen: „Der
Umweltschutzbeirat empfiehlt der Landesregierung, sich in der Frage des Standortes für die
geplante Autobahnraststätte - wenn überhaupt - für den Standort Hörbranz zu entscheiden."
Zum politischen Hintergrund muß abschließend noch hinzugefügt werden, daß es in der ÖVP-
dominierten Stadt Hohenems in den letzten Monaten sehr große ÖVP-interne Probleme
gegeben hat und die Entscheidung "Pro" Hohenems mehr oder minder zeitgleich mit der Wahl
eines neuen ÖVP-Bürgermeisters gefallen ist.
Aufgrund diesen in höchstem Maße als eigenartig, rechts- und demokratiepolitisch als
fragwürdig zu bezeichnenden Umstände stelle die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1.) Ist ihnen die Wirtschaftlichkeitsstudie, die angeblich den Standort Hohenems präferiert,
bekannt und welche Alternativvarianten wurden zum Standort Hohenems geprüft?
2.) Wurde bei der Erstellung der Wirtschaftlichkeitsstudie auf die Nachfragestruktur bzw.
deren Veränderung bei der Realisierung verschiedener anderer Projekte geachtet?
3.) Wurde auch die zu erwartende Kundenfrequenz und deren Veränderung sowie eine
Verkehrszählung in die Wirtschaftlickeitsstudie eingearbeitet?
4.) Wie sehen die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die verschiedenen Varianten einer
Autobahnraststätte in Vorarlberg im Detail aus?
5.) Liegt der oben erwähnte, am 22.7.97 noch nicht fertiggestellte Endbericht dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten vor und wenn ja, wie lautet er?
b.) Wie hoch ist der voraussichtliche Grundstücksbedarf beim Bau einer Raststätte in
Hohenems und in Hörbranz und wie hoch ist dabei jeweils der Anteil der bereits heute
verbauten Fläche?
7.) Besitzt die Landschaftsschutzanwältin in einem durchzuführenden
Bewilligungsverfahren ihrer Meinung nach voraussichtlich eine Parteistellung oder
nicht?
8.) Ist ihrer Meinung nach die Empfehlung des Landes Vorarlberg zugunsten einer
Autobahnraststätte in Hohenems ein Antrittsgeschenk für dem Hohenemser
Bürgermeister?
9.) In seinem ,,Bericht" „sieht sich [die Vorarlberger Landesregierung] .... in der Lage, die
zur Realisierung dieses Standortes erforderlichen positiven Behördenentscheidungen
(insbesondere Natur- und Landschaftsschutz) zu gewährleisten. Halten sie es im Sinne
der Rechtsstaatlichkeit für zulässig, daß die Vorarlberger Landesregierung noch vor
dem offiziellen Beginn eines Bewilligungsverfahrens, in dem sie potentiell entscheiden
muß, eine solche Garantie abgibt?
10.) Welche rechtlichen Konsequenzen hat es ihrer Meinung nach, wenn es doch zu keinem
positiven Behördenverfahren kommt?
11.) Welche rechtliche Qualität hat für sie die in Frage 8 erwähnte „Gewährleistung“?
12.) An wen wird sich ein potentieller Betreiber ihrer Ansicht nach primär für eventuelle
Schadenersatzansprüche zu wenden haben, wenn es zu einer übermäßigen Verzögerung
bzw. zu einem negativen Behördenverfahren kommt?
13.) Unter welchen Umständen kann das Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten einem potentiellen Betreiber gegenüber zur Verantwortung gezogen
werden und unter welchen Voraussetzungen kann das Bundesministerium dann
Regreßansprüche an das Land Vorarlberg stellen?
14.) Ist die Aussage ihres Ministerialrates Dr. Bernd Gabriel, daß er sich auf die vom Land
Vorarlberg versprochene, schnelle Verfügbarkeit der Raststätte verlassen würde, als
eine private Meinung oder als offizielle Aussage ihres Ministeriums zu qualifizieren?
Auf welche Rechtsgrundlage stützen sie sich bei dieser Qualifizierung und welche
Auswirkungen kann diese Qualifizierung für das Land Vorarlberg, für Dr. Gabriel und
für das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten haben?
15.) Ist Ihnen die Empfehlung des Umweltschutzbeirates zugunsten einer Raststätte in
Hörbranz bekannt?
16.) Weshalb wurde ihrer Meinung nach den Auftragnehmern bei der Erstellung der
,,Wirtschaftlichkeitsstudie“ die erforderliche Zeit zur Erhebung und Auswertung der
nötigen Daten nicht gewährt und werden sie sich dafür einsetzen, daß die
Wirtschaftlichkeitsstudie um das Szenario ,,Kißlegg/Argental nein" in seriösem Ausmaß
ergänzt wird?