2915/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Graf Dr. Ofner
und Kollegen
an den Bundesminister flir Justiz
betreffend Kürzung des Ausbildungsbeitrages für Rechtspraktikanten
Durch die im Rahmen der 1. BDG-Novelle 1997 erfolgte Änderung des Rechtspraktikanten-
gesetzes BGBl.Nr. 644/1987 wurden die Sonderzahlungen zum Ausbildungsbeitrag der
Rechtspraktikanten allein aus budgetären Gründen gestrichen. Dies bewirkt im Ergebnis eine
Kürzung des Ausbildungsbeitrages um mehr als 14 %. Eine derart gravierende Kürzung des
Ausbildungsbeitrages kann sachlich keinesfalls begründet werden und nur als asoziale
Geldbeschaffungsaktion bezeichnet werden.
Die Maßnahme erweist sich auch als kontraproduktiv, da die Tätigkeit der ohnedies knapp
entlohnten Rechtspraktikanten sich dann, wenn einige Mühe in deren Ausbildung investiert
wird, als erhebliche Entlastung für die Justizbediensteten erweist. Personelle und finanzielle
Einsparungen bei den Rechtspraktikanten bewirken nur, daß die Justizbediensteten starker
belastet werden, was auch entsprechende Mehrkosten nach sich ziehen muß.
Nunmehr sind Bestrebungen bekannt geworden, den monatlichen Ausbildungsbeitrag erheblich
zu kürzen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz folgende
ANFRAGE
1. Trifft es zu, daß der Ausbildungsbeitrag für Rechtspraktikanten von derzeit monatlich rund
11.000,-- ÖS auf rund 7.500 ÖS gekürzt werden soll?
Wenn ja, mit welcher Wirksamkeit und auf Grund
welcher Erwägungen?
2. Sind Sie der Auffassung, daß die bisherige Entlohnung der Rechtspraktikanten in keinem
Verhältnis zu ihrer Leistung stand?
Wenn ja, wer ist für die bisherige Überzahlung verantwortlich?
Wenn nein, weshalb gehen Sie nunmehr von einer Verminderung der Leistung der
Rechtspraktikanten aus?
3. Wie viele Rechtspraktikanten werden von der Kürzung betroffen sein?
4. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um eine Minderung der Qualität und Leistung
der Rechtspraktikanten zu verhindern?
5. Wie viele Rechtspraktikanten wurden im Jahre 1996 und im bisherigen Verlauf des Jahres
1997 beschäftigt?
6. Beabsichtigen Sie, die Zahl der Rechtspraktikanten und die Dauer ihrer Beschäftigung in
Zukunft einzuschränken?
Wenn ja, in welchem Ausmaß und auf Grund welcher Erwägungen?