2917/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Verlegung von Zollaktivitäten von Vorarlberg nach Tirol
Die Aufgabe, die Zollämter in Vorarlberg zu inspizieren, wird neuerdings durch das Landes -
Zollinspektorat der Finanzlandesdirektion flir Tirol wahrgenommen.
Neben der Funktion des Präsidenten der Finanzlandesdirektion flir Vorarlberg und des Steuer-
landesinspektorates wird somit eine weitere wichtige Funktion der Finanzverwaltung nicht
mehr in Vorarlberg selbst sondern in Tirol wahrgenommen, was gegen den in Vorarlberg
verbreiteten Geist des Föderalismus spricht.
Am 24. Mai 1996 hatte der damalige Finanzminister und nunmehrige Bundeskanzler Mag.
Viktor Klima in der Mittagslandesrundschau von „Radio Vorarlberg“ zum Thema Verlagerung
des Zollbereichs von Vorarlberg nach Tirol noch folgende Stellungnahme abgegeben:
"Es wird, was den Zollbereich betrifft, aller Voraussicht nach keine systematische Verlegung
von Vorarlberg nach Tirol geben, sondern im Gegenteil, weil es auf Grund unserer
sachlichen, vernünftigen Analyse zweckmäßig scheint, daß wir in Vorarlberg die
Zollaktivitäten in Zukunft konzentrieren. Nur zum jetzigen Zeitpunkt Parallelbestellungen zu
machen, wurde kontraproduktiv sein.
Und ich habe aber in einem sehr fairen Gespräch dem Kollegen Sausgruber erläutert, daß
wir nicht beabsichtigen, Zollaktivitäten systematisch wegzuverlegen von Vorarlberg. Das ist
gesichert und bleibt auch so.
In diesem Zusammenhang richten die Unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen folgende
ANFRAGE:
1. Kennen Sie die Zusage Ihres Amtsvorgängers, die er in der Mittagslandesrundschau im
„Radio Vorarlberg“ am 24. Mai 1996 getätigt hat?
2. Wenn ja, warum kommt es trotz der Zusage des ehemaligen Finanzministers und jetzigen
Bundeskanzlers zu dieser systematischen Verlegung des Zollbereichs von Vorarlberg nach
Tirol?
3 Welche zwingenden Grunde im einzelnen sind zwischenzeitlich eingetreten, sodaß es im
Gegensatz zur Zusage von Mag. Viktor Klima zu einer Verlegung der Zollagenden nach
Tirol kam?
4. Wie hoch belaufen sich die Reisegebühren der Finanzlandesdirektion für Tirol, die aus
deren Inspektionstätigkeiten in Vorarlberg erwachsen?
5. Wieviele Beamte, Vertragsbedienstete sind von der Verlegung nach Tirol betroffen?
6. Wäre eine Wahrnehmung der Zollagenden durch die Finanzlandesdirektion in Vorarlberg
nicht kostengünstiger?
7. Trifft die in der Vorarlberger Tageszeitung „NEUE“ vom 14. August 1997 aufgestellte
Behauptung zu, daß durch die Wahrnehmung der Zollagenden durch die
Finanzlandesdirektion Tirol es in Wahrheit zu keinen Einsparungen gekommen ist, sondern
zusätzliche Ausgaben durch die Auslagerung erwachsen?
8. Wie hoch beziffern Sie die Höhe der Einsparung bzw. der zusätzlichen Ausgaben?
9. Beabsichtigen Sie weitere derartige Verlagerungen von der Vorarlberger Finanzverwaltung
nach Tirol?
10.Wenn ja, wann und in welchem Ausmaß und wieviele Beamte(Vertragsbedienstete werden
davon betroffen sein?
11 ‚Beabsichtigen Sie eine Rückführung von Zollagenden nach Vorarlberg?