2928/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend "Mißbrauch von Bankomatkarten"

Die anerkannten Verbraucherorganisationen in der BRD stellten in der letzten Zeit eine

leichte Zunahme von Verbraucherbeschwerden in Zusammenhang mit dem "Mißbrauch von

Bankomatkarten" fest.

So liegt ein Urteil des OLG Hamm aus der Bunderepublik Deutschland (Az: 3 1 U 72/96)

vor, worin das Gericht im Lichte von zwei Sachverständigengutachten es für durchaus

möglich hält, daß es kriminellen Organisationen zwischenzeitlich gelungen ist, das

Berechnungsverfahren für den PIN-Code zu knacken. Vorher hatte in der BRD bereits das

Amtsgericht Oschatz (Az. CS 253 Js 40126/95) und zuvor bereits das Amtsgericht Darmstadt

(Az: 36 C 4386/87) diesen Verdacht geäußert und jeweils Beschuldigte vom Betrugsvorwurf

freigesprochen.

Die Gutachter hatten dargelegt, daß die PIN u.a. mit Hilfe von Laptop und Kartenlesegeräte in

wenigen Minuten zu knacken sei.

In Österreich ist eine derartige vergleichbare Judikatur nicht bekannt, sie ist gegenteilig!

Der Fehlbedienungszähler am Geldautomaten, der dem Kunden nur drei Versuche zum

Eintippen der richtigen Zahl läßt, könne mehrfach auf Null gestellt werden, berichtete ein

Gutachter im Verfahren des OLG Hamm. Kriminelle hätten dann erheblich mehr Versuche.

Außerdem kämen einige Ziffern in der PIN besonders häufig vor, sodaß die Chancen für ein

Erraten der Zahl von 1 : 3000 auf etwa 1 : 150 sinken. Theoretisch sei sogar die sichere

Entschlüsseln jeder Geheimzahl möglich, hieß es, allerdings nur unter ungeheurem

finanziellen Aufwand.

Unter anderem wird in diesem deutschen Urteil die deutsche Kriminalstatistik zitiert und

daraus abgeleitet, daß Delikte im Bereich des Mißbrauches von Bankomatkarten in der letzten

Zeit durchaus zugenommen haben. Dies könnte - auch für Österreich - ein gewisses Indiz

dafür sein, daß der übliche PIN-Code nicht mehr so sicher ist, wie dies vielleicht vor 10

Jahren gewesen sein mag.

Nun wird - wie den Presseberichten zu entnehmen war - die deutsche Kreditwirtschaft in

diesem Jahr beginnen, an die Inhaber von Eurocheque (ec) und Bankkundenkarten neue

Geheimzahlen (PIN) zu vergeben. Dazu wurde die Verschlüsselungssoftware

weiterentwickelt.

Konsumetenschützer sehen in Österreich auch das Problem, daß es keine unabhängige

"Aufsichtsbehörde" für den Betrieb des Bankomatsystems gibt und sich daher die

Betreibergesellschaft - die APSS in Wien - praktisch selbst kontrolliert. Beschwerden von

Bankkunden werden an eine - für die Bankkunden völlig anonyme - "Schadenskommission"

weitergeleitet und dort in nichtöffentlicher Sitzung entschieden. Wie in einigen Fällen, die

auch in den Medien bekannt wurden ("Konflikte" vom 21.6.1997 und vom 12.7. 1997),

offenbar wurde, entscheidet diese "Schadenskommission" sehr langsam und in der Regel

verbraucherunfreundlich. Auf entsprechende Medienanfragen teilt die APSS im Grunde seit

dem Jahr 1 990 stereotyp mit, daß im Jahr etwa 200 Fälle anhängig wären. Daraus könnte -

vielleicht irrtümlich - abgeleitet werden, daß der Bankomatmißbrauch in Österreich nicht

zunimmt.

Da von Seiten der APSS bzw. von den allenfalls dafür zuständigen Ministerien keine

überprüfbare Zahlen und Statistiken vorgelegt werden, können die österreichischen

Konsumentenschutzorganisationen diesen Zahlen nicht uneingeschränkt vertrauen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende

Anfrage:

1 . Gibt es auch in Ihrem Ministerium Anhaltspunkte dafür, daß es kriminellen

Organisationen oder Einzeltätern gelungen sein könnte in Europa oder in Österreich,

das Berechnungsverfahren für den PIN-Code zu knacken?

2. Wieviele Fälle des Bankomatmißbrauchs (Diebstahl der Bankomatkarte und

Verwendung des PIN-Codes durch unbekannte Dritte) sind 1990, 1991, 1992, 1993,

1994 und 1995 sowie 1996 den Sicherheitsbehörden mitgeteilt worden?

3. Wieviele Fälle des Bankomatmißbrauchs (Diebstahl der Bankomatkarte und

Verwendung des PIN-Codes durch unbekannte Dritte) sind 1990, 1991, 1992, 1993,

1994, 1995 sowie 1996 bei den Staatsanwaltschaften zur Anzeige gebracht worden?

4. Gibt es in Ihrem Ministerium Kennzahlen über die Schadenshöhe aufgrund von

Bankomatmißbrauch in Österreich?

5. Wenn nein, welches Ministerium oder welche Stelle verfügt über diese Zahlen7

6. Wie sehen diese Zahlen im europäischen Vergleich (Vergleich mit anderen EU-

Mitgliedstaaten) aus (Fragen 2. bis 6.)?

7. Sollte kein entsprechendes statistisches Material (Fragen 2. bis 3.) zur Verfügung

stehen, werden Sie in Zukunft die Erstellung derartiger Statistiken veranlassen7

8. Hat Ihr Ministerium ein Ansteigen dieser besonderen Form der

Vermögenskriminalität - nämlich Bankomatmißbrauch (z.B. Betrug) - sonstwie

registriert?

9. Können Sie ein Ansteigen dieser Kriminalität für die Zukunft im genannten Bereich

grundsätzlich ausschließen?

10. In welchen europäischen Staaten existiert eine "unabhängige Aufsichtsbehörde" für

den Betrieb des Bankomatsystems?

11. Werden Sie für die Einrichtung "einer unabhängigen Aufsichtsbehörde" für den

Betrieb des Bankonmatsystems in Österreich eintreten?

1 2. Werden Sie dem Beispiel in der BRD folgen und aufgrund der Kriminalitätsfälle den

Einsatz einer neuen Verschlüsselungssoftware verlangen bzw. gesetzlich vorschreiben?