2930/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Kukacka
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend die Bestellung des Geschäftsführers der Telekom-Control GmbH
Im Telekommunikationsgesetz (BGBl. 1997/100), das am 1. 8. 1997 in Kraft getreten ist, ist
neben der Einsetzung einer weisungsfreien, dreiköpfigen Telekom-Control-Kommission auch
die Errichtung einer sogenannten Telekom-Control GmbH. als Regulator vorgesehen.
Mit 1 . November 1997 soll der im vollen Wortlaut "Telekom Control Österreichische
Gesellschaft für Telekommunikationsregulierung mit beschränkter Haftung" genannte
Regulator, dessen wichtigste Aufgaben Marktbeobachtung, Konzessionserteilungen.
Genehmigung von Geschäftsbedingungen und Tarifen, Überwachung von
Quersubventionsverboten und Entscheidung über Streitigkeiten über Zusamnmenschaltungen
sein werden, seinen Betrieb mit rund 40 Mitarbeitern aufnehmen.
Die Gesellschaft liegt in hundertprozentigem Eigentum des Bundes. Daher findet das
Bundesgesetz über die öffentliche Ausschreibung von Funktionen in Kapitalgesellschaften, an
denen Bund, Länder oder Gemeinden beteiligt sind (BGBl. 1982/521) Anwendung. Somit ist
der Bund verpflichtet, die Geschäftsführerposition öffentlich auszuschreiben.
Die Ausschreibung der Position des Geschäftsführers der Telekom-Control GmbH. ist am 21 .
August 1997 in der Wiener Zeitung erfolgt. Die Ausschreibungsfrist wurde bis 25. September
festgesetzt.
Am Mittwoch. den 3 . September stellte Bundesminister Einem in einer Pressekonferenz den
amtierenden Rektor der Wirtschaftsuniversität Dr. Heinrich Otruba als provisorischen
Geschäftsführer der in Gründung befindlichen Telekom-Control GmbH vor.
Einer Meldung der Austria Presse Agentur zur Pressekonferenz am 3. September 1997 und
einem Artikel in der Wochenzeitschrift PROFIL vom 8. September ist zu entnehmen, daß
Bundesminister Einem davon ausgehe, daß Otruba als sein Wunschkandidat die definitive
Bestellung erhalten werde, Die Ausschreibung sei eher nur als Formalakt zu sehen, da das
Angebot an potenten Bewerbern sehr gering sei.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr folgende
Anfrage:
1 . Erachten Sie es für sinnvoll, während der Ausschreibungsfrist einen provisorischen
Geschäftsführer zu bestellen und gleichzeitig bekanntzugeben, daß der provisorische
Geschäftsführer auch der definitive sein werde?
Wäre es nicht fairer gewesen einen tatsächlich interimistischen und nicht definitiven -
Leiter zu bestellen, der die durch die lange Vorbereitungszeit in der Tat dringend
notwendig gewordenen Vorarbeiten erledigt?
2. Woraus schließen Sie, daß es kaum geeignete Fachleute für die Position des
Geschäftsführers gibt, obwohl Ihnen als zuständigem Fachminister bekannt sein
müßte, daß es in Österreich einige Personen aus dem Telekom-Sektor gibt, die die in
der Ausschreibung genannten Voraussetzung erfüllen?
3 . Glauben Sie, daß durch Ihre Ankündigungen während der Ausschreibungsfrist andere
Kandidaten von einer Bewerbung wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg Abstand
nehmen werden?
4. Glauben Sie nicht, daß in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen könnte, daß die
Ausschreibung nur durchgeführt wurde um dem Gesetz zu entsprechen, und nicht um
interessierten Personen die Chance einer Bewerbung zu geben und den besten
Kandidaten für den Posten des Geschäftsführers zu finden?
5 . Wie wird in Zukunft das arbeitsrechtliche Verhältnis des Herrn Professor Heinrich
Otruba zur Wirtschaftsuniversität gestaltet sein?