2930/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Kukacka

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend die Bestellung des Geschäftsführers der Telekom-Control GmbH

Im Telekommunikationsgesetz (BGBl. 1997/100), das am 1. 8. 1997 in Kraft getreten ist, ist

neben der Einsetzung einer weisungsfreien, dreiköpfigen Telekom-Control-Kommission auch

die Errichtung einer sogenannten Telekom-Control GmbH. als Regulator vorgesehen.

Mit 1 . November 1997 soll der im vollen Wortlaut "Telekom Control Österreichische

Gesellschaft für Telekommunikationsregulierung mit beschränkter Haftung" genannte

Regulator, dessen wichtigste Aufgaben Marktbeobachtung, Konzessionserteilungen.

Genehmigung von Geschäftsbedingungen und Tarifen, Überwachung von

Quersubventionsverboten und Entscheidung über Streitigkeiten über Zusamnmenschaltungen

sein werden, seinen Betrieb mit rund 40 Mitarbeitern aufnehmen.

Die Gesellschaft liegt in hundertprozentigem Eigentum des Bundes. Daher findet das

Bundesgesetz über die öffentliche Ausschreibung von Funktionen in Kapitalgesellschaften, an

denen Bund, Länder oder Gemeinden beteiligt sind (BGBl. 1982/521) Anwendung. Somit ist

der Bund verpflichtet, die Geschäftsführerposition öffentlich auszuschreiben.

Die Ausschreibung der Position des Geschäftsführers der Telekom-Control GmbH. ist am 21 .

August 1997 in der Wiener Zeitung erfolgt. Die Ausschreibungsfrist wurde bis 25. September

festgesetzt.

Am Mittwoch. den 3 . September stellte Bundesminister Einem in einer Pressekonferenz den

amtierenden Rektor der Wirtschaftsuniversität Dr. Heinrich Otruba als provisorischen

Geschäftsführer der in Gründung befindlichen Telekom-Control GmbH vor.

Einer Meldung der Austria Presse Agentur zur Pressekonferenz am 3. September 1997 und

einem Artikel in der Wochenzeitschrift PROFIL vom 8. September ist zu entnehmen, daß

Bundesminister Einem davon ausgehe, daß Otruba als sein Wunschkandidat die definitive

Bestellung erhalten werde, Die Ausschreibung sei eher nur als Formalakt zu sehen, da das

Angebot an potenten Bewerbern sehr gering sei.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr folgende

 Anfrage:

1 . Erachten Sie es für sinnvoll, während der Ausschreibungsfrist einen provisorischen

Geschäftsführer zu bestellen und gleichzeitig bekanntzugeben, daß der provisorische

Geschäftsführer auch der definitive sein werde?

Wäre es nicht fairer gewesen einen tatsächlich interimistischen und nicht definitiven -

Leiter zu bestellen, der die durch die lange Vorbereitungszeit in der Tat dringend

notwendig gewordenen Vorarbeiten erledigt?

2. Woraus schließen Sie, daß es kaum geeignete Fachleute für die Position des

Geschäftsführers gibt, obwohl Ihnen als zuständigem Fachminister bekannt sein

müßte, daß es in Österreich einige Personen aus dem Telekom-Sektor gibt, die die in

der Ausschreibung genannten Voraussetzung erfüllen?

3 . Glauben Sie, daß durch Ihre Ankündigungen während der Ausschreibungsfrist andere

Kandidaten von einer Bewerbung wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg Abstand

nehmen werden?

4. Glauben Sie nicht, daß in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen könnte, daß die

Ausschreibung nur durchgeführt wurde um dem Gesetz zu entsprechen, und nicht um

interessierten Personen die Chance einer Bewerbung zu geben und den besten

Kandidaten für den Posten des Geschäftsführers zu finden?

5 . Wie wird in Zukunft das arbeitsrechtliche Verhältnis des Herrn Professor Heinrich

Otruba zur Wirtschaftsuniversität gestaltet sein?