2931/J XX.GP

 

der Abgeordneten AMON

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Amtshandlung am 6. Juli 1997 in Zusammenhang mit einer Aktion der Jungen ÖVP

Penzing anläßlich des Jahrestages der Zeugen Jehovas.

In den letzten Jahren stieg die Zahl der Sekten unaufhörlich. Gleichzeitig stieg die Zahl der

Sektenopfer überproportional, sodaß sich die Junge Volkspartei entschied, Jugendliche über

die von Sekten ausgehenden Gefahren zu informieren.

Anläßlich des Jahrestages der Zeugen Jehovas am Sonntag, dem 6. Juli 1997, ereignete sich

bei einer Veranstaltung der Jungen ÖVP-Penzing folgender Vorfall beim Bahnhof

Wien-Hütteldorf. Mitglieder der Jungen Volkspartei Penzing verteilten vor einem Transparent

mit der Aufschrift "Sekten: Kontrolle statt Subvention" Flugblätter. Ein sich als Polizist

ausweisender Zeuge Jehovas, Dienstnummer 1276, forderte die JVP-Mitglieder zur

Identifikation auf und legitimierte sein Einschreiten mit dem Vorwurf, daß die JVP-Mitglieder

die Ausübung der Religionsfreiheit stören und Volksverhetzung betrieben. Eine herbeigerufene

Polizeistreife beendete die Aktion der Jungen Volkspartei endgültig. Beiliegend das Flugblatt

der Jungen ÖVP-Penzing.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage

1 . Ist Ihnen der oben beschriebene Sachverhalt bekannt?

2. Unter welchen Voraussetzungen darf sich ein Polizist in den Dienst setzen?

3 . Lagen diese Voraussetzungen bei oben beschriebener Situation vor?

4. War die Handlung des Polizisten mit der Dienstnummer 1276 unter Bedachtnahme auf die

Antworten zu den Fragen zwei und drei rechtmäßig?

5. Ist es rechtmäßig, wenn sich ein Zeuge Jehovas als persönlich Betroffener der Aktion der

Jungen ÖVP Penzing in den Dienst setzt und die staatliche Gewalt vertritt?

6. Ist die Aktion der Jungen ÖVP Penzing als Störung der Religionsfreiheit zu qualifizieren?

7. Ist die Aktion der Jungen ÖVP Penzing als Volksverhetzung zu quali6zieren?

8. Auf welche Rechtsgrundlage beruhte das Einschreiten des Polizisten mit der

Dienstnummer 1276 unter Bedachtnahme auf die Antworten zu den Fragen sechs und sieben?

9. Ergeben sich Ihrer Meinung nach aus der Mitgliedschaft zu den Zeugen Jehovas, dessen

Glauben staatliche Autoritäten ablehnt und dem Dienst als Exekutivorgan

Unverträglichkeiten?