2931/J XX.GP
der Abgeordneten AMON
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Amtshandlung am 6. Juli 1997 in Zusammenhang mit einer Aktion der Jungen ÖVP
Penzing anläßlich des Jahrestages der Zeugen Jehovas.
In den letzten Jahren stieg die Zahl der Sekten unaufhörlich. Gleichzeitig stieg die Zahl der
Sektenopfer überproportional, sodaß sich die Junge Volkspartei entschied, Jugendliche über
die von Sekten ausgehenden Gefahren zu informieren.
Anläßlich des Jahrestages der Zeugen Jehovas am Sonntag, dem 6. Juli 1997, ereignete sich
bei einer Veranstaltung der Jungen ÖVP-Penzing folgender Vorfall beim Bahnhof
Wien-Hütteldorf. Mitglieder der Jungen Volkspartei Penzing verteilten vor einem Transparent
mit der Aufschrift "Sekten: Kontrolle statt Subvention" Flugblätter. Ein sich als Polizist
ausweisender Zeuge Jehovas, Dienstnummer 1276, forderte die JVP-Mitglieder zur
Identifikation auf und legitimierte sein Einschreiten mit dem Vorwurf, daß die JVP-Mitglieder
die Ausübung der Religionsfreiheit stören und Volksverhetzung betrieben. Eine herbeigerufene
Polizeistreife beendete die Aktion der Jungen Volkspartei endgültig. Beiliegend das Flugblatt
der Jungen ÖVP-Penzing.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
1 . Ist Ihnen der oben beschriebene Sachverhalt bekannt?
2. Unter welchen Voraussetzungen darf sich ein Polizist in den Dienst setzen?
3 . Lagen diese Voraussetzungen bei oben beschriebener Situation vor?
4. War die Handlung des Polizisten mit der Dienstnummer 1276 unter Bedachtnahme auf die
Antworten zu den Fragen zwei und drei
rechtmäßig?
5. Ist es rechtmäßig, wenn sich ein Zeuge Jehovas als persönlich Betroffener der Aktion der
Jungen ÖVP Penzing in den Dienst setzt und die staatliche Gewalt vertritt?
6. Ist die Aktion der Jungen ÖVP Penzing als Störung der Religionsfreiheit zu qualifizieren?
7. Ist die Aktion der Jungen ÖVP Penzing als Volksverhetzung zu quali6zieren?
8. Auf welche Rechtsgrundlage beruhte das Einschreiten des Polizisten mit der
Dienstnummer 1276 unter Bedachtnahme auf die Antworten zu den Fragen sechs und sieben?
9. Ergeben sich Ihrer Meinung nach aus der Mitgliedschaft zu den Zeugen Jehovas, dessen
Glauben staatliche Autoritäten ablehnt und dem Dienst als Exekutivorgan
Unverträglichkeiten?