2932/J XX.GP

 

der Abgeordneten DR. RASINGER

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend die Förderung der Lehrpraxis in der postpromotionellen Medizinerausbildung.

Nach der seit 1.1.1995 gültigen neuen Ärzteausbildungsordnung müssen 6 Monate von

insgesamt 3 Jahren Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin in einer Einrichtung der

Primärversorgung erfolgen. Bei der Ausbildung zum Facharzt ist das Absolvieren von 6

Monaten Ausbildung im Hauptfach ebenfalls in einer Lehrpraxis möglich, aber nicht

verpflichtend. Mit dieser EU-konformen Regelung soll sichergestellt werden, daß junge

Ärzte die Chance haben, in einer Lehrpraxis die Fähigkeiten zu erlernen, die sie später bei

der Führung ,einer eigenen Ordination benötigen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat aber die Fördergelder für

Lehrpraxen derzeit eingefroren. Eine Förderung wird nur für Personen bewilligt, die nach

2 1/2 Jahren Spitalsausbildung die letzten 6 Monate des Turnus in einer Lehrpraxis

absolvieren wollen.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales folgende

Anfrage

1 . Wieviel an Budgetmitteln steht jährlich für die Förderung der Ausbildung in

Lehrpraxen zur Verfügung ?

2. Wie hat sich dieses Budget in den letzten 5 Jahren entwickelt ?

3 . Warum wird die Lehrpraxis nur am Ende der postpromotionellen Ausbildung

gefördert ?

4. Wieviele Teilnehmer aufgeschlüsselt nach Allgemeinmedizinern und den

verschiedenen Facharztdisziplinen wurden im letzten Jahr gefordert ?

5. Wie sieht hier die Entwicklung der letzten 5 Jahre aus ?

6. Wieviel Prozent der Absolventen der postpromotionellen Ausbildung

aufgeschlüsselt nach Allgemeinmedizinern und Fachärzten nehmen das Angebot

der Lehrpraxis in Anspruch ?

7. Wie stellt sich die Situation Österreichs bezüglich der Lehrpraxis im internationalen

Vergleich dar ?

8. Halten Sie die momentane Situation für änderungswürdig ?