2932/J XX.GP
der Abgeordneten DR. RASINGER
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend die Förderung der Lehrpraxis in der postpromotionellen Medizinerausbildung.
Nach der seit 1.1.1995 gültigen neuen Ärzteausbildungsordnung müssen 6 Monate von
insgesamt 3 Jahren Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin in einer Einrichtung der
Primärversorgung erfolgen. Bei der Ausbildung zum Facharzt ist das Absolvieren von 6
Monaten Ausbildung im Hauptfach ebenfalls in einer Lehrpraxis möglich, aber nicht
verpflichtend. Mit dieser EU-konformen Regelung soll sichergestellt werden, daß junge
Ärzte die Chance haben, in einer Lehrpraxis die Fähigkeiten zu erlernen, die sie später bei
der Führung ,einer eigenen Ordination benötigen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat aber die Fördergelder für
Lehrpraxen derzeit eingefroren. Eine Förderung wird nur für Personen bewilligt, die nach
2 1/2 Jahren Spitalsausbildung die letzten 6 Monate des Turnus in einer Lehrpraxis
absolvieren wollen.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales folgende
Anfrage
1 . Wieviel an Budgetmitteln steht jährlich für die Förderung der Ausbildung in
Lehrpraxen zur Verfügung ?
2. Wie hat sich dieses Budget in den letzten 5 Jahren entwickelt ?
3 . Warum wird die Lehrpraxis nur am Ende der postpromotionellen Ausbildung
gefördert ?
4. Wieviele Teilnehmer aufgeschlüsselt nach Allgemeinmedizinern und den
verschiedenen Facharztdisziplinen wurden im
letzten Jahr gefordert ?
5. Wie sieht hier die Entwicklung der letzten 5 Jahre aus ?
6. Wieviel Prozent der Absolventen der postpromotionellen Ausbildung
aufgeschlüsselt nach Allgemeinmedizinern und Fachärzten nehmen das Angebot
der Lehrpraxis in Anspruch ?
7. Wie stellt sich die Situation Österreichs bezüglich der Lehrpraxis im internationalen
Vergleich dar ?
8. Halten Sie die momentane Situation für änderungswürdig ?