2942/J XX.GP
der Abgeordneten Ing. Gartlehner und Genossen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Neubauten bzw. Umstrukturierungen von Gerichten in Wien
Verschiedenen Zeitungsmeldungen der vergangenen Tage - beispielsweise auch in einem
Artikel von Ihnen selbst in der Presse vom 15. 9. 97 - ist zu entnehmen, daß das
Bundesministerium für Justiz einen Gerichtsneubau auf den ehemaligen Schlachthausgründen
in Wien-Landstraße plant. Dieser Neubau würde 700 Millionen Schilling kosten.
Im Landesgericht Wien sind derzeit 370 Arrestplätze frei, weil die stark rückläufige
Ausländerkriminalität das neue „Graue Haus“ nicht mehr auslastet. Der Umbau des
Landesgerichtes kostete 1,8 Milliarden Schilling. Gleichzeitig wird bei den Personalkosten für
Richter, Staatsanwälte, Justizwachebeamte und den begleitenden Sozial- und
Resozialisierungsprojekten gespart. In Zeiten der Budgetkonsolidierung und der
Ausgabenkürzung für viele Bundesbehörden ist daher ein weiterer Neubau schwer zu
argumentieren.
Zur Aufklärung der Faktenlage bezüglich Neubau und Umstrukturierungsmaßnahmen stellen
daher die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz nachstehende
Anfrage:
1) Ist es richtig, daß vom Bundesministerium für Justiz der Neubau eines
Gerichtsgebäudes samt angeschlossener Justizanstalt geplant ist?
2) Ist es richtig, daß in diesem Gebäude ein Gerichtshof mit gemischter Zuständigkeit für
Zivil- und Strafsachen einziehen soll, obwohl die Tendenzen in ganz Europa hin zu
Spezialgerichten tendieren?
3) Welche Argumente sprechen für die Einrichtung von sog. Mischgerichtshöfen und
warum werden Jugendgerichtshof, Arbeits- und Sozialgericht sowie das
Handelsgericht nicht in die Überlegungen miteingebunden?
4) Ist es richtig, daß sich sowohl die Richter des Landesgerichts für Zivilrechtssachen wie
auch jene des Landesgerichts für Strafsachen gegen dieses Projekt wehren?
5) Aus welchen Gründen ist trotz eines Unterbelages der 1996 fertiggestellten
Justizanstalt Josefstadt sowie der bald zu beziehenden Justizanstalt Simmering (mit
weiteren 450 Haftplätzen) eine weitere
Justizanstalt geplant?
6) Ist es richtig, daß die Justizanstalt Schlachhausgasse deswegen gebaut werden soll, um
Häftlingen mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr die Möglichkeit zu geben, ihre
Haft an ihrem Heimatort verbüßen zu können?
7) Kann es sein, daß bei der Generalsanierung des Straflandesgerichtes Wien und beim
Ausbau der Justizanstalt Josefstadt um knapp zwei Milliarden Schilling am Bedarf
vorbei geplant wurde?
8) Sollte vor allfälligen Baubeschlüssen nicht zuerst geklärt werden, ob
,,Mischgerichtshöfe“ mit Sicherheit und so wie geplant eingeführt werden?
9) Ist es richtig, daß in den Justizpalast Verwaltungsabteilungen ohne Parteienverkehr
einziehen werden und die Richterschaft des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in
den Neubau in der Schlachthausgasse umziehen soll?