2942/J XX.GP

 

der Abgeordneten Ing. Gartlehner und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Neubauten bzw. Umstrukturierungen von Gerichten in Wien

Verschiedenen Zeitungsmeldungen der vergangenen Tage - beispielsweise auch in einem

Artikel von Ihnen selbst in der Presse vom 15. 9. 97 - ist zu entnehmen, daß das

Bundesministerium für Justiz einen Gerichtsneubau auf den ehemaligen Schlachthausgründen

in Wien-Landstraße plant. Dieser Neubau würde 700 Millionen Schilling kosten.

Im Landesgericht Wien sind derzeit 370 Arrestplätze frei, weil die stark rückläufige

Ausländerkriminalität das neue „Graue Haus“ nicht mehr auslastet. Der Umbau des

Landesgerichtes kostete 1,8 Milliarden Schilling. Gleichzeitig wird bei den Personalkosten für

Richter, Staatsanwälte, Justizwachebeamte und den begleitenden Sozial- und

Resozialisierungsprojekten gespart. In Zeiten der Budgetkonsolidierung und der

Ausgabenkürzung für viele Bundesbehörden ist daher ein weiterer Neubau schwer zu

argumentieren.

Zur Aufklärung der Faktenlage bezüglich Neubau und Umstrukturierungsmaßnahmen stellen

daher die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz nachstehende

Anfrage:

1) Ist es richtig, daß vom Bundesministerium für Justiz der Neubau eines

Gerichtsgebäudes samt angeschlossener Justizanstalt geplant ist?

2) Ist es richtig, daß in diesem Gebäude ein Gerichtshof mit gemischter Zuständigkeit für

Zivil- und Strafsachen einziehen soll, obwohl die Tendenzen in ganz Europa hin zu

Spezialgerichten tendieren?

3) Welche Argumente sprechen für die Einrichtung von sog. Mischgerichtshöfen und

warum werden Jugendgerichtshof, Arbeits- und Sozialgericht sowie das

Handelsgericht nicht in die Überlegungen miteingebunden?

4) Ist es richtig, daß sich sowohl die Richter des Landesgerichts für Zivilrechtssachen wie

auch jene des Landesgerichts für Strafsachen gegen dieses Projekt wehren?

5) Aus welchen Gründen ist trotz eines Unterbelages der 1996 fertiggestellten

Justizanstalt Josefstadt sowie der bald zu beziehenden Justizanstalt Simmering (mit

weiteren 450 Haftplätzen) eine weitere Justizanstalt geplant?

6) Ist es richtig, daß die Justizanstalt Schlachhausgasse deswegen gebaut werden soll, um

Häftlingen mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr die Möglichkeit zu geben, ihre

Haft an ihrem Heimatort verbüßen zu können?

7) Kann es sein, daß bei der Generalsanierung des Straflandesgerichtes Wien und beim

Ausbau der Justizanstalt Josefstadt um knapp zwei Milliarden Schilling am Bedarf

vorbei geplant wurde?

8) Sollte vor allfälligen Baubeschlüssen nicht zuerst geklärt werden, ob

,,Mischgerichtshöfe“ mit Sicherheit und so wie geplant eingeführt werden?

9) Ist es richtig, daß in den Justizpalast Verwaltungsabteilungen ohne Parteienverkehr

einziehen werden und die Richterschaft des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in

den Neubau in der Schlachthausgasse umziehen soll?