2943/J XX.GP

 

der Abg. Mag. Schreiner, Böhacker, Mag. Trattner

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend § 68 EStG - Überstundenzuschläge

In der Steuer - und Wirtschaftskartei Nr. 23/24 vom 15. August 1997 wird eine neue, geänderte

Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen hinsichtlich der Steuerfreiheit von Über -

Stundenzuschlägen angeführt Demnach ist keine Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge

gegeben wenn der Grundlohn für Überstunden durch Zeitausgleieh abgegolten wird, hingegen

der Überstundenzuschlag ausbezahlt wird

Diese geänderte Rechtsansicht gilt für Zeiträume ab dem 1. Juli 1997.

Da diese Regelung den Geist der neuen Arbeitszeitmodelle widerspricht, stellen die unterfer-

tigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1. Stimmt o.a. Sachverhalt tatsächlich mit der Rechtsansicht des Bundesministeriums für

Finanzen überein?

2. Wann erfolgte auf welche Weise die Veröffentlichung dieser Regelung?

3. Aus welchem Grund änderte das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht?

4. Zu welchem steuerlichen Mehraufkommen wird nach den Berechnungen Ihres Ministe-

riums diese Änderung führen?

5. Wie rechtfertigen Sie diese Regelung im Hinblick auf die neuen Arbeitszeitmodelle?