2951/J XX.GP

 

der Abg. Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Mag. Dr. Grollitsch

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Nuklearmedizin - extramural oder im Ambulatorium ?

Jahresberichte und Statistiken der Landeskrankenanstalten Salzburg

zeigen neben der Zunahme ambulanter Leistungen auch, daß in den Ambulanzen

auch viele Nicht-Akut- Fälle behandelt werden.

Zum Leidwesen niedergelassener Ärzte erfolgt also eine Umschichtung der

Patientenströme, z.B. auch auf dem Gebiet der Nuklearmedizin. Obwohl die

Betroffenen auf eine nuklearmedizinische Untersuchung im LKH Salzburg in

der Regel 1-2 Monate warten müssen, erschweren die Krankenkassen den

Zugang zum niedergelassenen Facharzt auf verschiedene Weise: restriktive

Vergabe von Kassenverträgen, geringere Refundierung von Wahlarzthonoraren,

Einschränkung des Diagnosemethodenspektrums usw.

Durch die Deckelung des Kassenanteils an der Spitalsfinanzierung sind die

Krankenkassen natürlich bestrebt, dieses Segment maximal mit Arbeitsleistungen

auszulasten und die variablen Ausgaben im extramuralen Bereich zu minimieren.

Dies bringt massive finanzielle Nachteile für die niedergelassene Ärzteschaft,

aber auch für Patienten, die Wartezeiten oder Mehrausgaben in Kauf nehmen müssen.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin

für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende

Anfrage:

1. Sind Ihnen die Probleme rund um den Verdrängungswettbewerb zwischen

Spitalsambulatorien einerseits und niedergelassenen Fachärzten anderer-

seits, insbesondere auf dem Gebiet der Nuklearmedizin, bekannt ?

2. Wie lautet die Auffassung Ihres Ressorts zu den ungleichen finanziellen

Rahmenbedingungen zwischen niedergelassenen Nuklearmedizinern einerseits

und nuklearmedizinischen Diagnosestellen in Landeskrankenhäusern anderer-

seits, die durch das neue gesetzliche Finanzierungssystem hervorgerufen

wurden ?

3. Ist Ihnen bekannt, welche Kosten nuklearmedizinische Diagnosestellen in

Spitälern durchschnittlich bei einer Struma-Diagnostik in Rechnung stellen ?

4. Ist Ihnen bekannt, welche Kosten niedergelassene Nuklearmediziner durch-

schnittlich für eine Struma-Diagnostik in Rechnung stellen ?

5. Wenn nein: wann werden Sie solche Kostenvergleiche anstellen ?

6. Welche Schlußfolgerungen zieht Ihr Ressort aus diesen Kostenvergleichen ?