2951/J XX.GP
der Abg. Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Mag. Dr. Grollitsch
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Nuklearmedizin - extramural oder im Ambulatorium ?
Jahresberichte und Statistiken der Landeskrankenanstalten Salzburg
zeigen neben der Zunahme ambulanter Leistungen auch, daß in den Ambulanzen
auch viele Nicht-Akut- Fälle behandelt werden.
Zum Leidwesen niedergelassener Ärzte erfolgt also eine Umschichtung der
Patientenströme, z.B. auch auf dem Gebiet der Nuklearmedizin. Obwohl die
Betroffenen auf eine nuklearmedizinische Untersuchung im LKH Salzburg in
der Regel 1-2 Monate warten müssen, erschweren die Krankenkassen den
Zugang zum niedergelassenen Facharzt auf verschiedene Weise: restriktive
Vergabe von Kassenverträgen, geringere Refundierung von Wahlarzthonoraren,
Einschränkung des Diagnosemethodenspektrums usw.
Durch die Deckelung des Kassenanteils an der Spitalsfinanzierung sind die
Krankenkassen natürlich bestrebt, dieses Segment maximal mit Arbeitsleistungen
auszulasten und die variablen Ausgaben im extramuralen Bereich zu minimieren.
Dies bringt massive finanzielle Nachteile für die niedergelassene Ärzteschaft,
aber auch für Patienten, die Wartezeiten oder Mehrausgaben in Kauf nehmen müssen.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin
für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
Anfrage:
1. Sind Ihnen die Probleme rund um den Verdrängungswettbewerb zwischen
Spitalsambulatorien einerseits und niedergelassenen Fachärzten anderer-
seits, insbesondere auf dem Gebiet der Nuklearmedizin, bekannt ?
2. Wie lautet die Auffassung Ihres Ressorts zu den ungleichen finanziellen
Rahmenbedingungen zwischen niedergelassenen Nuklearmedizinern einerseits
und nuklearmedizinischen Diagnosestellen in Landeskrankenhäusern anderer-
seits, die durch das neue gesetzliche Finanzierungssystem hervorgerufen
wurden ?
3. Ist Ihnen bekannt, welche Kosten nuklearmedizinische Diagnosestellen in
Spitälern durchschnittlich bei einer Struma-Diagnostik in Rechnung stellen ?
4. Ist Ihnen bekannt, welche Kosten niedergelassene Nuklearmediziner durch-
schnittlich für eine Struma-Diagnostik in Rechnung stellen ?
5. Wenn nein: wann werden Sie solche Kostenvergleiche anstellen ?
6. Welche Schlußfolgerungen zieht Ihr Ressort aus diesen Kostenvergleichen ?