2954/J XX.GP

 

der Abg. Ing. Walter Meischberger, Mag. Trattner und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Verfahren Regionalradio- und Lokalradiolizenzvergabe

Gegenwärtig läuft das Verfahren zur Vergabe der Regionalradio- und

Lokalradiolizenzen gemäß § 2 b Abs 5 Regionalradiogesetz bei der Regionalradio-

und Kabelrundfunkbehörde.

-Gemäß Art 52 Abs 1 B-VG ist der Nationalrat befugt, die Mitglieder der Bundesregierung über alle

Gegenstände der Vollziehung zu befragen.

-Gemäß Art 77 Abs 1 B-VG sind zur Besorgung der Geschäfte der Bundesverwaltung die

Bundesministerien und die ihnen unterstellten Ämter berufen.

•Gemäß Art 77 Abs 2 B-VG wird der Wirkungsbereich der Bundesministerien durch Bundesgesetz

bestimmt.

Gemäß § 3 Z 2 Bundesministeriengesetz 1986 IdF 1996 haben die Bundesministerien die

Bundesregierung bei der Besorgung ihrer Aufgaben zu unterstützen, insbesondere Vorlagen der

Bundesregierung die Angelegenheiten des Wirkungsbereiches des betreffenden

Bundesministeriums zum Gegenstand haben, vorzubereiten:

-Gemäß § 3 Z 3 Bundesministeriengesetz 1986 idF 1996 haben die Bundesministerien alle Fragen

wahrzunehmen und zusammenfassend zu prüfen, denen vom Standpunkt der Koordinierung der

vorausschauenden Planung der ihnen übertragenen Sachgebiete oder vom Standpunkt der

wirtschaftlichen und zweckmäßigen Einrichtung und Arbeitsweise der Vollziehung im Bereich des

Bundes grundsätzlich Bedeutung zukommt.

-Gemäß Teil 2 lt A Z 10 der Anlage zum Bundesministeriengesetz 1986 idF 1996 sind die

Angelegenheiten des Hörfunks und Fernsehens, soweit sie nicht dem Bundesministerium für

Wissenschaft und Verkehr zustehen, dem Bundeskanzleramt zugeordnet.

Vor diesem Hintergrund ist das Bundeskanzleramt insbesondere auch dazu

verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich verpflichtet, im Rahmen des

parlamentarischen Anfragerechts darüber Auskunft zu geben, inwieweit die

Koordinierung und vorausschauende Planung der ihm übertragenen Sachgebiete

gediehen ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundeskanzler

nachfolgende

Anfrage

01) Wie viele Bewerber haben sich insgesamt für eine Regionalradiolizenz,

aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Frequenzen beworben ?

02) Wie viele Bewerber haben sich insgesamt für eine Lokalradiolizenz,

aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Frequenzen beworben ?

03) Welche dieser Bewerber haben den in § 8 Regionalradiogesetz

vorgeschriebenen Anforderungen an Hörfunkveranstalter nicht entsprochen ?

04) Bei welche Bewerbern wurden Ausschließungsgründe gemäß § 9

Regionalradiogesetz festgestellt ?

05) Bei welche Bewerbern sind Zeitungsinhaber und Hörfunkveranstalter beteiligt

und zu welchen Prozentsätzen ?

06) Wann wurde die Geschäftsordnung der Regional - und Kabelrundfunkbehörde

beschlossen und wie ist diese inhaltlich ausgestaltet ?

07) Wann wurden die Landesregierungen aufgefordert, eine Stellungnahme zu

den Bewerbern für eine Lizenz abzugeben ?

08) Wann und in welcher Form wurden diese Stellungnahmen abgegeben ?

09) Welchen Inhalt haben die einzelnen Stellungnahmen der Landesregierungen

zu den Regional- und Lokalradiolizenzwerbern?

10) Wann wurde der Hörfunkbeirat aufgefordert, eine Stellungnahme zu den

Bewerbern für eine Lizenz abzugeben ?

08) Wann und in welcher Form wurden diese Stellungnahmen abgegeben ?

09) Welchen Inhalt haben die einzelnen Stellungnahmen des Hörfunkbeirates zu

den Regional- und Lokalradiolizenzwerbern ?

10) Bei welchen Regional- und Lokalradiolizenzen wurde von der Behörde auf

eine Einigung der Antragsteller zur Bildung einer Veranstaltergemeinschaft

hingewirkt ?

11) Nach welchen Verfahrensgrundsätzen wurde dieses Hinwirken betrieben ?

12) Welche Ergebnisse hatte dieses Hinwirken nach sich gezogen ?

13) Welchen Antragstellern wurde bei den einzelnen Regional-und

Lokalradiolizenzen der Vorrang eingeräumt ?

14) Wie wurden die Unterlagen und die sonstigen Ergebnisse bei der Beurteilung

der Eignung bei den jeweiligen Bewerbern gewürdigt und gewichtet ?

15) Wie haben die einzelnen Bewerber jeweils bescheinigt, daß sie eine bessere

Gewähr für eine größere Meinungsvielfalt im Programm bieten ?

16) Wie haben die einzelnen Bewerber jeweils bescheinigt, daß sie ein

eigenständiges, auf die regionalen oder lokalen Interessen Bedacht nehmendes

Programmangebot bereitzustellen imstande sind?