2958/J XX.GP

 

der Abg. Mag. Trattner Ing. Meischberger und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend ‚Umstrittene Bundesländerliste über EU-Förderungs-

ausnützung“

Laut einer vom Bundeskanzleramt kolportierten Liste über den Fleiß der

Bundesländer beim Ausschöpfen der EU- Förderungen nimmt Tirol den

letzten Platz in dieser internen Reihung ein.

So seien nur 20,8% der insgesamt 468-Ziel-5b-Mio. bis zum 31 Juli

dieses Jahres abgeholt worden.

Spitzenreiter ist nach dieser Liste Vorarlberg mit 39,2% vor der

Steiermark (33,7%) und Kärnten (2B,G%).

Doch bei den zuständigen Stellen in Tirol kommt nun massive Kritik an

der Art der Listenerstellung auf. So wird der Ausschöpfungsgrad

absolut nicht mit dem Stichtag 31. Juli verstanden. Weiters sei auch

eine Verzerrung entstanden, da Tirol nur Ziel-5b-Gebiete zur

Berechnung heranziehen könne. Aber auch die Begriffsdefinition von

„zugeflossene Mittel“ scheint von Bundesland zu Bundesland

verschieden vorgenommen zu werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn

Bundeskanzler folgende

Anfrage

1. Kann unter Berücksichtigung all dieser offenen Auffassungs-

unterschiede überhaupt eine allgemein gültige Liste über die EU-

Förderungsausnützung erstellt werden ?

2. Für das Bundesland Tirol steht die April-Statistik im Vordergrund.

Welche Statistik steht für das Bundeskanzleramt im Vordergrund ?

3. Welchen Stichtag verwendet das Bundeskanzleramt bei der Erstellung

dieser Bundesländerliste über die Eu-Förderungsausnützung ?

4. Beruht die Argumentation Tirols auf Richtigkeit, daß für das

Bundesland Tirol deshalb ein etwas verzerrtes Bild entstanden ist, weil

man von Tiroler Seite nur Ziel-5b-Gebiete ausweisen kann ?

5. Warum werden in diesem Zusammenhang von den Bundesländern

Vorarlberg, Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich auch die

Mittel aus Ziel-2-Gebieten für die Listenerstellung verwendet ?

6. Sollte mit dieser Vorgangsweise der oben angeführten Bundesländer

etwa eine „Verschönerung“ der Bundesländerliste bezweckt worden

sein ?

7. Da es unter den einzelnen Bundesländern Meinungsverschiedenheiten

bezüglich der Begriffsdefinition von „zugeflossene Mittel“ gibt, wäre

es Ihnen möglich eine allgemein verbindliche Definitionsbestimmung

abzugeben ?

8. Beabsichtigen Sie bei zukünftigen Listenerstellungen eine für alle

Bundesländer gleichermaßen verbindliche Stichtagsvorgabe anzugeben,

um eine verzerrte Ergebnisdarstellung ausschließen zu können ?

9. Beabsichtigen Sie bei zukünftigen Listenerstellungen eine für alle

Bundesländer gleichermaßen verbindliche Angabe der einzurechnenden

Zielgebiete anzugeben, um eine verzerrte Ergebnisdarstellung

ausschließen zu können ?