2958/J XX.GP
der Abg. Mag. Trattner Ing. Meischberger und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend ‚Umstrittene Bundesländerliste über EU-Förderungs-
ausnützung“
Laut einer vom Bundeskanzleramt kolportierten Liste über den Fleiß der
Bundesländer beim Ausschöpfen der EU- Förderungen nimmt Tirol den
letzten Platz in dieser internen Reihung ein.
So seien nur 20,8% der insgesamt 468-Ziel-5b-Mio. bis zum 31 Juli
dieses Jahres abgeholt worden.
Spitzenreiter ist nach dieser Liste Vorarlberg mit 39,2% vor der
Steiermark (33,7%) und Kärnten (2B,G%).
Doch bei den zuständigen Stellen in Tirol kommt nun massive Kritik an
der Art der Listenerstellung auf. So wird der Ausschöpfungsgrad
absolut nicht mit dem Stichtag 31. Juli verstanden. Weiters sei auch
eine Verzerrung entstanden, da Tirol nur Ziel-5b-Gebiete zur
Berechnung heranziehen könne. Aber auch die Begriffsdefinition von
„zugeflossene Mittel“ scheint von Bundesland zu Bundesland
verschieden vorgenommen zu werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn
Bundeskanzler folgende
Anfrage
1. Kann unter Berücksichtigung all dieser offenen Auffassungs-
unterschiede überhaupt eine allgemein gültige Liste über die EU-
Förderungsausnützung erstellt werden ?
2. Für das Bundesland Tirol steht die April-Statistik im Vordergrund.
Welche Statistik steht für das Bundeskanzleramt im Vordergrund ?
3. Welchen Stichtag verwendet das Bundeskanzleramt bei der Erstellung
dieser Bundesländerliste über die
Eu-Förderungsausnützung ?
4. Beruht die Argumentation Tirols auf Richtigkeit, daß für das
Bundesland Tirol deshalb ein etwas verzerrtes Bild entstanden ist, weil
man von Tiroler Seite nur Ziel-5b-Gebiete ausweisen kann ?
5. Warum werden in diesem Zusammenhang von den Bundesländern
Vorarlberg, Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich auch die
Mittel aus Ziel-2-Gebieten für die Listenerstellung verwendet ?
6. Sollte mit dieser Vorgangsweise der oben angeführten Bundesländer
etwa eine „Verschönerung“ der Bundesländerliste bezweckt worden
sein ?
7. Da es unter den einzelnen Bundesländern Meinungsverschiedenheiten
bezüglich der Begriffsdefinition von „zugeflossene Mittel“ gibt, wäre
es Ihnen möglich eine allgemein verbindliche Definitionsbestimmung
abzugeben ?
8. Beabsichtigen Sie bei zukünftigen Listenerstellungen eine für alle
Bundesländer gleichermaßen verbindliche Stichtagsvorgabe anzugeben,
um eine verzerrte Ergebnisdarstellung ausschließen zu können ?
9. Beabsichtigen Sie bei zukünftigen Listenerstellungen eine für alle
Bundesländer gleichermaßen verbindliche Angabe der einzurechnenden
Zielgebiete anzugeben, um eine verzerrte Ergebnisdarstellung
ausschließen zu können ?