2959/J XX.GP

 

der Abg. Mag. Trattner, Ing. Meischberger und Kollegen

an den Bundesminister für inneres

betreffend Blaulichtssteuer als Millionen-Flop“

Laut eines Berichtes im Kurier vom 09.08.1997 brachte die vor einem

Jahr eingeführte Unfallabgabegebühr („Blaulichtsteuer“) statt der

erhofften 60 Mio nur magere 17 Mio.Schilling.

Der zusätzliche Verwaltungsaufwand der Bezirkshauptmannschaften

muß dabei aber noch abgerechnet werden.

Der einzige Effekt der Einführung der Unfallabgabegebühr ist dieser,

daß großer Unmut innerhalb der Exekutive über den „Abkassierbefehl“

herrscht. Somit kann das Image der Exekutivbeamten jedenfalls nicht

aufgebessert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn

Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1. Wieviel brachte die Unfallabgabegebühr tatsächlich in konkreten

Zahlen seit ihrem Bestehen ein ?

2. Wie hoch ist bis zum heutigen Tage der zusätzlich dafür notwendige

Verwaltungsaufwand gewesen ?

3. Gibt es Ihrerseits Bestrebungen, die von Ihrem Amtsvorgänger Einem

eingeführte „Blaulichtsteuer“ wegen Unrentabilität wieder aufzuheben

4. Wie wirkte sich bisher diese Unfallabgabensteuer auf das Image der

Exekutivkräfte aus ?

5. Wurde hinsichtlich dieses problemkreises schon eine Studie in

Auftrag gegeben ?

a. Wenn ja, bei wem und welche Kosten entstehen dadurch dem

österreichischen Steuerzahler ?

b. Wenn nein, ist eine solche Studienauftragsvergabe in Planung ?

6. Wie stehen Sie zu der Tatsache, daß seit Einführungsbeginn dieser

Steuer viel weniger Unfälle zur Anzeige gebracht werden ?

7. Könnte somit diese Unfallabgabe nicht den Negativeffekt hervorrufen,

daß die Unfallforscher immer weniger Datenmaterial erhalten ?

8. Können somit in Zukunft gefährliche Unfallhäufungspunkte überhaupt

noch erkannt und entschärft werden ?