2959/J XX.GP
der Abg. Mag. Trattner, Ing. Meischberger und Kollegen
an den Bundesminister für inneres
betreffend Blaulichtssteuer als Millionen-Flop“
Laut eines Berichtes im Kurier vom 09.08.1997 brachte die vor einem
Jahr eingeführte Unfallabgabegebühr („Blaulichtsteuer“) statt der
erhofften 60 Mio nur magere 17 Mio.Schilling.
Der zusätzliche Verwaltungsaufwand der Bezirkshauptmannschaften
muß dabei aber noch abgerechnet werden.
Der einzige Effekt der Einführung der Unfallabgabegebühr ist dieser,
daß großer Unmut innerhalb der Exekutive über den „Abkassierbefehl“
herrscht. Somit kann das Image der Exekutivbeamten jedenfalls nicht
aufgebessert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wieviel brachte die Unfallabgabegebühr tatsächlich in konkreten
Zahlen seit ihrem Bestehen ein ?
2. Wie hoch ist bis zum heutigen Tage der zusätzlich dafür notwendige
Verwaltungsaufwand gewesen ?
3. Gibt es Ihrerseits Bestrebungen, die von Ihrem Amtsvorgänger Einem
eingeführte „Blaulichtsteuer“ wegen Unrentabilität wieder aufzuheben
4. Wie wirkte sich bisher diese Unfallabgabensteuer auf das Image der
Exekutivkräfte aus ?
5. Wurde hinsichtlich dieses problemkreises schon eine Studie in
Auftrag gegeben ?
a. Wenn ja, bei wem und welche Kosten entstehen dadurch dem
österreichischen Steuerzahler ?
b. Wenn nein, ist eine solche Studienauftragsvergabe in Planung ?
6. Wie stehen Sie zu der Tatsache, daß seit Einführungsbeginn dieser
Steuer viel weniger Unfälle zur Anzeige gebracht werden ?
7. Könnte somit diese Unfallabgabe nicht den Negativeffekt hervorrufen,
daß die Unfallforscher immer weniger Datenmaterial erhalten ?
8. Können somit in Zukunft gefährliche Unfallhäufungspunkte überhaupt
noch erkannt und entschärft werden ?