2976/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Krüger

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Zulassung zum Studium von Auslandsösterreichern

Vor Beginn des neuen Studienjahres 1997/98 wurden den unterzeichneten Abgeordneten meh-

rere Fälle zur Kenntnis gebracht. wonach jungen Auslandsösterreichern das Studium an einer

österreichischen Universität verwehrt wurde. Der Grund dafür ist folgender: Seit dem Beitritt

Österreichs zur EU müssen österreichische Staatsbürger mit einem in einem EU-Land erwor-

benen Reifezeugnis den Zulassungsbescheid einer Universität dieses EU-Landes nachweisen,

um an einer österreichischen Universität studieren zu können. Das bedeutet eine große Be-

nachteiligung  für Kinder jener Österreicher, die, aus welchen beruflichen Gründen auch im-

mer, sich im Ausland aufhalten. gegenüber jenen. die in Österreich ihre Reifeprüfung ablegen.

Diese Regelung ist insofern mehr als eigenartig, zumal künftig eine berufliche Mobilität der

Eltern. deren Kinder u.U. aufgrund von sprachlichen und schulischen Umstellungsschwierig-

keiten die Zulassung zur Universität nicht erreichen, wohl überlegt sein will.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Wis-

senschaft und Verkehr nachstehende

Anfrage:

1. Welche konkreten Gründe waren seitens Ihres Ressorts dafür ausschlaggebend. die bis vor

dem EU-Beitritt Österreichs praktizierte Zulassungsregelung zum Studium in Österreich

für Auslandsösterreicher (Gleichstellungsverordnung) ersatzlos zu streichen?

2. Inwieweit halten Sie es für vertretbar, junge Auslandsösterreicher im Hinblick auf die Zu-

lassung zum Studium gegenüber österreichischen Staatsbürgern im Inland hinsichtlich des

offenen Zugangs zu österreichischen Universitäten zu diskriminieren?

3. Handelt es sich bei dem in Frage 2 dargestellten Sachverhalt um eine Art „Numerus clau-

sus“ für Auslandsösterreicher und wenn nein, warum nicht?

4. Sind Ihrem Ressort derartige Fälle von Auslandsösterreichern bekannt, die gemäß den der-

zeit geltenden Bestimmungen ihr Studium in Österreich nicht aufnehmen konnten und

wenn ja, wieviel sind dies seit dem Beitritt Österreichs zur EU und wieviel erwarten Sie in

den kommenden Jahren?

5. Sehen Sie in den derzeit geltenden Bestimmungen der Zulassung zum Studium für junge

Auslandsösterreicher vor dem Hintergrund einer zu erwartenden und zu befürwortenden

beruflichen Mobilität der Österreicher im EU- Raum einen Widerspruch und wenn ja, war—

um und wenn nein, warum nicht?

6. Werden Sie konkrete Schritte hinsichtlich einer Änderung der derzeit geltenden Bestim-

mungen der Zulassung zum Studium für junge Auslandsösterreicher setzen und wenn ja,

wann und wenn nein. warum nicht?