2977/J XX.GP

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

betreffend Initiative Arbeit der SPÖ Wien - telefonische Beratung durch Mitarbeiterinnen

des AMS und der AK

Am 8. September 1997 wurde in der Sendung „Willkommen Österreich“ durch

Bürgermeister Dr. Michael Häupl die „Initiative Arbeit“ der Wiener SPÖ vorgstellt.

In diesem Zusammenhang wurde nicht nur der Aufwand für Werbeplakate erwähnt, sondern

auch eine Telefonaktion der SPÖ. Bei dieser telefonischen Beratung, welche in

Räumlichkeiten der Partei stattfindet, sollen unter anderem auch Mitarbeiterinnen des AMS

und der AK telefonische Auskünfte erteilen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wieviele Mitarbeiterinnen des AMS nehmen wie lange an dieser Telefonaktion teil

und machen sie das im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses beim AMS oder im

Rahmen eines Sondervertrages?

Wenn ja, welche Bestimmungen beinhaltet dieser Vertrag?

2. Wieviele Mitarbeiterinnen der AK nehmen wie lange an dieser Telefonaktion teil und

machen sie das im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses beim AMS oder im Rahmen

eines Sondervertrages?

Wenn ja, welche Bestimmungen beinhaltet dieser Vertrag?

3. Welche gesetzliche Grundlage erlaubt den Einsatz von Mitarbeiterinnen des AMS bei

einer Werbeaktion, beziehungswesie der Telefonaktion einer Partei?

4. Welche gesetzliche Grundlage erlaubt den Einsatz von MitarbeiterInnen der AK bei

einer Werbeaktion, beziehungsweise der Telefonaktion einer Partei?

5. Wie hoch sind die Kosten, die dem AMS durch den Personaleinsatz bei dieser Aktion

entstehen?

6. Wie hoch sind die Kosten, die der AK durch den Personaleinsatz bei dieser Aktion

entstehen?

7. Werden noch weitere Aufwendungen seitens des AMS neben dem Personaleinsatz

anfallen?

Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

8. Werden noch weitere Aufwendungen seitens der AK neben dem Personaleinsatz

anfallen?

Wenn ja, welche und in welcher Höhe?