2977/J XX.GP
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend Initiative Arbeit der SPÖ Wien - telefonische Beratung durch Mitarbeiterinnen
des AMS und der AK
Am 8. September 1997 wurde in der Sendung „Willkommen Österreich“ durch
Bürgermeister Dr. Michael Häupl die „Initiative Arbeit“ der Wiener SPÖ vorgstellt.
In diesem Zusammenhang wurde nicht nur der Aufwand für Werbeplakate erwähnt, sondern
auch eine Telefonaktion der SPÖ. Bei dieser telefonischen Beratung, welche in
Räumlichkeiten der Partei stattfindet, sollen unter anderem auch Mitarbeiterinnen des AMS
und der AK telefonische Auskünfte erteilen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele Mitarbeiterinnen des AMS nehmen wie lange an dieser Telefonaktion teil
und machen sie das im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses beim AMS oder im
Rahmen eines Sondervertrages?
Wenn ja, welche Bestimmungen beinhaltet dieser Vertrag?
2. Wieviele Mitarbeiterinnen der AK nehmen wie lange an dieser Telefonaktion teil und
machen sie das im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses beim AMS oder im Rahmen
eines Sondervertrages?
Wenn ja, welche Bestimmungen beinhaltet dieser Vertrag?
3. Welche gesetzliche Grundlage erlaubt den Einsatz von Mitarbeiterinnen des AMS bei
einer Werbeaktion, beziehungswesie der Telefonaktion einer Partei?
4. Welche gesetzliche Grundlage erlaubt den Einsatz von MitarbeiterInnen der AK bei
einer Werbeaktion, beziehungsweise der Telefonaktion einer Partei?
5. Wie hoch sind die Kosten, die dem AMS durch den Personaleinsatz bei dieser Aktion
entstehen?
6. Wie hoch sind die Kosten, die der AK durch den Personaleinsatz bei dieser Aktion
entstehen?
7. Werden noch weitere Aufwendungen seitens des AMS neben dem Personaleinsatz
anfallen?
Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
8. Werden noch weitere Aufwendungen seitens der AK neben dem Personaleinsatz
anfallen?
Wenn ja, welche und in welcher Höhe?