2983/J XX.GP

 

der Abgeordneten Rossmann

und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend ,,Gastgartenverordnung“

Durch die Veränderung des Konsumverhaltens der Gäste durch die Sommerzeit erscheint die

,,Gastgartenverordnung“ für Gastgärten auf öffentlichem Grund (Öffnungszeiten im Zeitraum

15. Juni - 15. September bis 23.00 Uhr) für Betriebe in den Innenstädten nicht mehr

ausreichend.

Gerade bei Witterungsbedingungen, wie sie im heurigen Monat Mai vorherrschten, wäre eine

Flexibilisierung bzw. Verlängerung des Zeitraumes zum Offenhalten bis 23.00 Uhr bereits von

Mai bis Ende September wünschenswert.

Bei der momentanen Lösung besteht keinerlei Konkurrenzfähigkeit mit unseren südlichen

Nachbarn - eine Änderung der Gastgartenverordnung wäre auch im Interesse der

Saisonverlängerung und damit auch vorteilhaft für die Reduzierung der Arbeitslosenzahlen.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten folgende

Anfrage

1. Wie beurteilen Sie die Möglichkeit, eine Änderung bei der Gastgartenverordnung

vorzunehmen, um die innerstädtischen Betriebe konkurrenzfähig zu erhalten?

2. Wäre eine Flexibilisierung dieser Verordnung bzw. die Ausweitung des Zeitraumes auf Mai

nicht eine geeignete Maßnahme zur Saisonverlängerung?

3. In welcher Form könnten Sie sich eine Änderung der Gastgartenverordnung vorstellen?

4. Welche zusätzlichen Maßnahmen könnten Sie sich vorstellen um die Konkurrenzfähigkeit

der innerstädtischen Lokale zu gewährleisten?

5. Könnten Sie sich eine Anbindung der Gastgartenverordnung an die Sommerzeit bzw. an die

Witterungsbedingungen vorstellen?