2983/J XX.GP
der Abgeordneten Rossmann
und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend ,,Gastgartenverordnung“
Durch die Veränderung des Konsumverhaltens der Gäste durch die Sommerzeit erscheint die
,,Gastgartenverordnung“ für Gastgärten auf öffentlichem Grund (Öffnungszeiten im Zeitraum
15. Juni - 15. September bis 23.00 Uhr) für Betriebe in den Innenstädten nicht mehr
ausreichend.
Gerade bei Witterungsbedingungen, wie sie im heurigen Monat Mai vorherrschten, wäre eine
Flexibilisierung bzw. Verlängerung des Zeitraumes zum Offenhalten bis 23.00 Uhr bereits von
Mai bis Ende September wünschenswert.
Bei der momentanen Lösung besteht keinerlei Konkurrenzfähigkeit mit unseren südlichen
Nachbarn - eine Änderung der Gastgartenverordnung wäre auch im Interesse der
Saisonverlängerung und damit auch vorteilhaft für die Reduzierung der Arbeitslosenzahlen.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten folgende
Anfrage
1. Wie beurteilen Sie die Möglichkeit, eine Änderung bei der Gastgartenverordnung
vorzunehmen, um die innerstädtischen Betriebe konkurrenzfähig zu erhalten?
2. Wäre eine Flexibilisierung dieser Verordnung bzw. die Ausweitung des Zeitraumes auf Mai
nicht eine geeignete Maßnahme zur Saisonverlängerung?
3. In welcher Form könnten Sie sich eine Änderung der Gastgartenverordnung vorstellen?
4. Welche zusätzlichen Maßnahmen könnten Sie sich vorstellen um die Konkurrenzfähigkeit
der innerstädtischen Lokale zu gewährleisten?
5. Könnten Sie sich eine Anbindung der Gastgartenverordnung an die Sommerzeit bzw. an die
Witterungsbedingungen vorstellen?