2993/J XX.GP

 

der Abgeordneten Bgdr JUNG

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Teilnahme von Soldaten fremder Streitkräfte an Übungen und Ausbildungs-

vorhaben in Österreich

In der Sitzung des Hauptausschusses am 15.7.1997 antwortete der Verteidigungsminister auf

die Frage, durch welche rechtliche Regelung die Teilnahme von Soldaten fremder Streitkräfte

an Übungen und Ausbildungsvorhaben in Österreich gedeckt wäre, daß die bestehenden

„SOFA-Abkommen“ (Standing of forces agreement) dafür ausreichten, und ein „Gegenstück“

zum Entsendegesetz zur Regelung des Aufenthaltes fremder Truppen in Österreich nicht not-

wendig wäre.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

1. Haben seit 1995 Angehörige fremder Streitkräfte bewaffnet an Übungen und Ausbildungs-

vorhaben in Österreich teilgenommen?

2. Wenn solche Vorhaben in Österreich erfolgten, wird um eine Aufschlüsselung nach

- Übungsbezeichnung

- Zeitraum

- Teinehmerzahl

- Art der Bewaffnung

ersucht.

3. Entspricht es den Tatsachen, daß die vom Verteidigungsminister angeführten SOFA-

Abkommen, abgesehen von der NATO, erst mit einem anderen PfP-Staat ausverhandelt wur-

den?

3.1. Wenn ja‘ mit welchem/welchen Staaten wurden solche Abkommen ausverhandelt?

4. Entspricht es den Tatsachen, daß die angesprochenen SOFA-Abkommen, soweit sie über-

haupt ausverhandelt sind‘ erst paraphiert aber noch nicht ratifiziert sind?

5. Wenn es zur Teilnahme von bewaffneten Angehörigen fremder Streitkräfte an Übungen in

Österreich gekommen sein sollte und noch keine ratifizierten Abkommen mit den Entsendelän--

dem bestehen:

5.1. Aufgrund welcher rechtlichen Deckung erfolgte dann die Durchführung der Übungen?

5.2. Wurde, vor allem unter Berücksichtigung des Fehlens von rechtlichen Grundlagen, damit

nicht auch das Neutralitätsgesetz verletzt?