2999/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Finanzierung des Projektes „state of the art“
Unter dem Titel „Hoher Subventionstribut für ‚State of the Art‘ „ berichtete der „Standard“
am 18. August 1997 folgendes:
Für ihr kurzfristig konzipiertes Salzburger Lichtbild-Spektakel State of the Art soll
Francesca Habsburgs Arch Foundation Subventionen von über 6 Millionen Schilling
erhalten - deren 4,5 von Kanzleramt und Wirtschaftsministerium, eine Million vom
Land Salzburg und 650.000 seitens der EU.
Die mündlichen Zusicherungen von Staatssekretär Peter Wittmann (SPÖ) wie
Landeshauptmann Franz Schausberger (ÖVP) führen zudem zu Komplikationen, weil
die Budgets längst verplant sind.
Die Million des Landes soll nach Schausbergers Ansicht zu je einem Drittel von den
Ressorts Kultur, Altstadterhaltung und Fremdenverkehr aufgebracht werden.
Allerdings ließ Kulturreferent Othmar Raus mitteilen, daß dies mit ihm niemals
besprochen worden sei und er sich nicht in der Lage sehe, seine Zustimmung zu
geben. Laut Falter sähen sich auch die Abteilungen im Staatssekretariat außerstande,
heuer noch eine Projektförderung in dieser unüblichen Höhe zu leisten.
Laut Falter 32/97 soll Staatssekretär Wittmann eine mündliche Weisung dahingehend erteilt
haben, daß die Kunstsektion 2,5 Millionen - andere Quellen behaupten: 2 Millionen - aus
dem Budget bereitzustellen habe. Die Budgets der beiden infrage kommenden Abteilungen
seien aber bereits am Limit, zitiert der Falter einen Beamten aus dem Ministerium.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wann haben Frau Francesca Habsburg bzw. die „Arch-Foundation“ an die Kunstsektion
des Bundeskanzleramtes ein Subventionsansuchen für das Projekt „5 tate of the art“
gestellt?
2) Welcher Gesamtfinanzierungsrahmen für das Projekt ist diesem Ansuchen zu entnehmen?
3) Welchen Anteil der Kosten des Projektes sollte laut diesem Ansuchen die öffentliche
Hand übernehmen?
4) Welchen Beitrag zu diesem Projekt haben nach Ihrem Wissen verschiedene
Gebietskörperschaften (Bund, Land Salzburg, Stadt Salzburg) bzw. Stellen der EU
zugesagt?
5) Wann wurde durch das Bundeskanzleramt eine allfällige Finanzierungszusage gegeben?
6) Über welchen Betrag wurde diese Finanzierungszusage gegeben?
7) Wurde ein Beirat mit diesem Subventionsansuchen befaßt? Wenn ja welcher und wie
lautete sein Urteil?
8) Auf welcher Beiratssitzung wurde dieser Beschluß gefaßt?
9) Wenn kein Beirat befaßt wurde: Wer hat die Entscheidung über die Zusage zur
Finanzierung getroffen und warum wurde kein Beirat damit befaßt?
10) Aus welcher Budgetpost des Kunstbudgets soll der Betrag aufgebracht werden?
11) Wie erfolgte in diesem Fall die Abstimmung des Vorgehens zwischen den Vertretern
der Ministerien, den Vertretern des Landes Salzburg und der Stadt Salzburg, um zu
einer adäquaten Beurteilung des Projektes und seiner Finanzierung zu gelangen?
12) Ist die Finanzierung des Projektes „state of the art“ durch den Bund gesetzlich gedeckt?
13)Wurde in Ihrem Ressort eine Bewertung des Projektes vorgenommen? Wie sieht dies
Bewertung ex ante und ex Post aus?
14) Befürworten Sie eine neuerliche Förderung dieses oder eines ähnlichen Projektes durch
die öffentliche Hand, insbesondere durch Ihr Ministerium?
15) Wird der Bundeskanzler dieser Finanzierung zustimmen bzw. wird das Geld tatsächlich
ausbezahlt werden? Wenn ja: In welcher Höhe?
16) Hat es sich bei dieser Zusage um einen Alleingang von Staatssekretär Wittmann
gehandelt, zumal der Bundeskanzler laut Salzburger Nachrichten vom 5. September
1997 über diese Zusage noch nicht Bescheid wußte?