2999/J XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend Finanzierung des Projektes „state of the art“

Unter dem Titel „Hoher Subventionstribut für ‚State of the Art‘ „ berichtete der „Standard“

am 18. August 1997 folgendes:

Für ihr kurzfristig konzipiertes Salzburger Lichtbild-Spektakel State of the Art soll

Francesca Habsburgs Arch Foundation Subventionen von über 6 Millionen Schilling

erhalten - deren 4,5 von Kanzleramt und Wirtschaftsministerium, eine Million vom

Land Salzburg und 650.000 seitens der EU.

Die mündlichen Zusicherungen von Staatssekretär Peter Wittmann (SPÖ) wie

Landeshauptmann Franz Schausberger (ÖVP) führen zudem zu Komplikationen, weil

die Budgets längst verplant sind.

Die Million des Landes soll nach Schausbergers Ansicht zu je einem Drittel von den

Ressorts Kultur, Altstadterhaltung und Fremdenverkehr aufgebracht werden.

Allerdings ließ Kulturreferent Othmar Raus mitteilen, daß dies mit ihm niemals

besprochen worden sei und er sich nicht in der Lage sehe, seine Zustimmung zu

geben. Laut Falter sähen sich auch die Abteilungen im Staatssekretariat außerstande,

heuer noch eine Projektförderung in dieser unüblichen Höhe zu leisten.

Laut Falter 32/97 soll Staatssekretär Wittmann eine mündliche Weisung dahingehend erteilt

haben, daß die Kunstsektion 2,5 Millionen - andere Quellen behaupten: 2 Millionen - aus

dem Budget bereitzustellen habe. Die Budgets der beiden infrage kommenden Abteilungen

seien aber bereits am Limit, zitiert der Falter einen Beamten aus dem Ministerium.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Wann haben Frau Francesca Habsburg bzw. die „Arch-Foundation“ an die Kunstsektion

des Bundeskanzleramtes ein Subventionsansuchen für das Projekt „5 tate of the art“

gestellt?

2) Welcher Gesamtfinanzierungsrahmen für das Projekt ist diesem Ansuchen zu entnehmen?

3) Welchen Anteil der Kosten des Projektes sollte laut diesem Ansuchen die öffentliche

Hand übernehmen?

4) Welchen Beitrag zu diesem Projekt haben nach Ihrem Wissen verschiedene

Gebietskörperschaften (Bund, Land Salzburg, Stadt Salzburg) bzw. Stellen der EU

zugesagt?

5) Wann wurde durch das Bundeskanzleramt eine allfällige Finanzierungszusage gegeben?

6) Über welchen Betrag wurde diese Finanzierungszusage gegeben?

7) Wurde ein Beirat mit diesem Subventionsansuchen befaßt? Wenn ja welcher und wie

lautete sein Urteil?

8) Auf welcher Beiratssitzung wurde dieser Beschluß gefaßt?

9) Wenn kein Beirat befaßt wurde: Wer hat die Entscheidung über die Zusage zur

Finanzierung getroffen und warum wurde kein Beirat damit befaßt?

10) Aus welcher Budgetpost des Kunstbudgets soll der Betrag aufgebracht werden?

11) Wie erfolgte in diesem Fall die Abstimmung des Vorgehens zwischen den Vertretern

der Ministerien, den Vertretern des Landes Salzburg und der Stadt Salzburg, um zu

einer adäquaten Beurteilung des Projektes und seiner Finanzierung zu gelangen?

12) Ist die Finanzierung des Projektes „state of the art“ durch den Bund gesetzlich gedeckt?

13)Wurde in Ihrem Ressort eine Bewertung des Projektes vorgenommen? Wie sieht dies

Bewertung ex ante und ex Post aus?

14) Befürworten Sie eine neuerliche Förderung dieses oder eines ähnlichen Projektes durch

die öffentliche Hand, insbesondere durch Ihr Ministerium?

15) Wird der Bundeskanzler dieser Finanzierung zustimmen bzw. wird das Geld tatsächlich

ausbezahlt werden? Wenn ja: In welcher Höhe?

16) Hat es sich bei dieser Zusage um einen Alleingang von Staatssekretär Wittmann

gehandelt, zumal der Bundeskanzler laut Salzburger Nachrichten vom 5. September

1997 über diese Zusage noch nicht Bescheid wußte?